Steuerermäßigung nach § 35 EStG

  • Schönen Tag an alle !

    Ich bin Gewerbetreibender und würde daher gerne in der Anlage G die korrekten Beträge in die Zeilen 16 + 17 eingetragen bekommen, dies gelingt mir aber leider nicht.


    Laut Handbuch müssen "vorher bestimmte Hinzurechnungen und Kürzungen bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb vorgenommen werden", die dann hierhin übernommen werden.

    Welche Hinzurechnungen und Kürzungen sind denn hier gemeint und wo muss ich diese in Wiso Steuer eintragen, damit sie in der Anlage G in den entsprechenden Zeilen ausgewiesen werden ?

    Vielen Dank !!

    Falko

  • Lies einmal hierzu die Erläuterungen - das sind nämlich einige, die alle hier aufzuführen, ist mir ehrlich gesagt, die Zeit zu schade. Unter anderem Mieten (auch für bewegliche Gegenstände), Leasingkosten, ...)

  • Hatte ich mir durchgelesen und Ich denke, ich habe nun alles verbucht was relevant ist. Allerdings wird in die Zeilen 16+17 Anlage G leider kein Betrag eingetragen.


    Ich sehe, dass bei den verwendeten Konten 4320 Gewerbesteuer und 2281 GWST Nachzahlung und Erstattung, keine Zuordnungen gesetzt sind zur EÜR und GWST-Erklärung.

    Kann dies der Grund sein ?

    Ansonsten weiss ich nicht weiter ...

    Vielen Dank !

  • Kann dies der Grund sein ?

    GSt. ist ein nicht abziehbarer Aufwand.

    Wird erst in der ESt abgezogen.

    Daher ja auch meine frage ob Du schon einmal eine Gewerbesteuererklärung abgegeben hast damit das FA den Messbetrag und die Gemeinde die GSt. festsetzen kann.

    Das sind dann die Werte für 16 + 17

  • Ja, Gst wurde schon abgegeben.
    Nur mache ich die Erklärungen nun erstmalig selbst.
    Bin auch soweit durch, nur mit der Gewerbesteuer komme ich nicht ganz klar.

    Denn Messbetrag kann ich anhand des Gewinns bereits ermitteln. Kann ich diesen hier dann irgendwo manuel eingeben.

    Wie muss ich denn für die Konten 2281 und 4320 die Zuordnungen setzen, damit meine Eingaben in die GSt-Erkl und in Zeile 71 der Beschränkt Abziehbaren Betriebsausgaben der EST-Erkl. übernommen werden ?

    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    schon einmal eine GStE. abgegeben?

    Ja, Gst wurde schon abgegeben.

    Vielleicht sollte man sich, alleine schon wegen der Forumssuche, auf die im Steuerrecht üblichen und gängigen Abkürzungen verständigen. ;)


    Abkürzungen - Quelle: steuerlehre-datenbank.de

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Steuerermässigung nach §35 ESTG“ zu „Steuerermäßigung nach § 35 ESTG“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Beitrag ist leider für Veränderungen gesperrt, sonst passe ich das gerne an !

    Passt schon so. Diese Änderungen vorne, in die dann niemand mehr hineinschaut verzerren ja ansonsten total den Zusammenhang. Dann weiß hinten niemand mehr, worum es vorne eigentlich ging. ;)

  • Wie muss ich denn für die Konten 2281 und 4320 die Zuordnungen setzen, damit meine Eingaben in die GSt-Erkl und in Zeile 71 der Beschränkt Abziehbaren Betriebsausgaben der EST-Erkl. übernommen werden ?

    wozu?

    sie sind nicht Beschränkt abziehbar sondern gar nicht. Sie lassen sich auch nicht in den Stammdaten zuordnen.

    vllt. hilft Dir das Bild weiter

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Steuerermäßigung nach § 35 ESTG“ zu „Steuerermäßigung nach § 35 EStG“ geändert.
  • Ich habe mal recherchiert.

    4320 kann man der EÜR unter 145: Steuer, Versicherung, Beiträge (im Steuersparbuch steht Maut) zuordnen

    2281 GewSt-Nz/Erstattung kennt Steuer:Sparbuch nicht. Würde aber in der EÜR unter Betriebliche Steuern und in der Anlage EÜR unter 99/25 Gew.St. nicht abziehbar zugeordnet

  • ad Messbetrag: genau das habe ich gesucht, 1000 Dank !!

    zwecks Zuordnung:

    weil in der ESt-Erklärung 2020, die noch von meiner Steuerberaterin gemacht wurde, in Zeile 71 Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben die Summe aus GewSt-Vorauszahlungen 2020 und GewSt-Nachzahlungen 2019 eingetragen wurde.

    Deswegen dachte ich, das ist so anzugeben .... ?