WISO gewährt Entlastungsbetrag für Alleinerziehende trotz Erwachsener Haushaltsangehöriger

  • Hallo,

    WISO gewährt für Mutter M den hälftigen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, wenn ich angebe, dass der Vater B zum Ansatz des Entlastungsbetrages berechtigt ist, obwohl es bei M weitere im Haushalt lebende Personen gibt.

    Wenn ich das Merkmal (V "ist zum Ansatz des Entlastungsbetrages berechtigt") entferne, wird dagegegen für M kein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gewährt.


    Rahmenbedingungen:

    M und V sind Eltern von Kind K.

    K ist bei M gemeldet.

    Merkmal K ist "annährernd gleichwertig in beiden Haushalten der alleinstehenden Eltern aufgenommen" ist bejaht.

    V bei abweichender Adresse gemeldet ohne weitere (Erwachsene) Haushaltsangehörige.

    M hat weitere Erwachsene Haushaltsangehörige und sind auch angegeben (Verwandschaftsverhältnis Mutter und Vater).

    M erhält Kindergeld.

    Kindergeldberechtigung ist bei beiden bejaht (Betrag je 1/2 von WISO vorgegeben bzw. errechnet), Auszahlung nur bei M bejaht.


    WISO rechnet für V mit 1/2 Kinderfrei- und 1/2 Betreuungsfreibetrag und dem (ganzen) Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (ok).

    WISO rechnet für M ohne Kinderfrei- und Betreuungsfreibetrag (da Kindergeldbezug), jedoch s.o. auch mit dem hälftigen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.


    M.E. steht M der Entlastungsbetrag nicht zu. Kann ich dann einfach das Merkmal V "ist zum Ansatz des Entlastungsbetrages berechtigt" entfernen?

    Was habe ich falsch gemacht?

    • Offizieller Beitrag

    Warum machst Du nicht einfach bereinigte Screenshots Deiner Eingaben, damit man sich ein "Bild" machen kann? Im Zweifel sind es meistens die Angaben zu den im Haushalt wohnenden über 18 Jahre alten Personen (Partner).


    Die diversen Threads zu genau derselben Fragestellung hast Du hoffentlich einmal durchgeschaut. ;)


    Entlastungsbetrag Alleinerziehend - Forumssuche

  • Hallo,

    zunächst danke für die Antwort.

    Update/Klarstellung: Lt. WISO wird der Entlastungsbetrag Jahresanteilig für den Zeitraum vor Geburt gewährt. D.h. Geburt Mai, Entlastungsbetrag gewährt Jan.-April (1/3). Das ist mir erst jetzt aufgefallen und ich hatte vorher gedacht, dass es für den Zeitraum nach Geburt sei (im Erst-Post schrieb ich vom hälftigen Entlastungsbetrag, tatsächlich ist es 1/3 bzw. 1336/4008€).

    Screenshots der Eingaben anbei.

    Kind ist mit Geburt 05/21 eingegeben. Unter Haushaltsangehörige erscheint auch ein Hinweis, dass durch die Haushaltsangehörigen Ausschlusstatbestände für den Entlastungsbetrag vorliegen würden. Ich habe die Angehörigen auch bereits gelöscht und neu eingegeben.


    Die Suchfunktion habe ich genutzt und auch einige Infos unabhängig von dem o.g. Sachverhalt nutzen können. Hilfreiche Threads zu der o.g. Fragestellung habe ich aber leider nicht gefunden.


    Edit: In dem anonymisierten Screenshot ist das Merkmal "ist im Mai-Dez zum Ansatz des Entlastungsbetrages berechtigt" auf den Vater bezogen, also der übrige Partner.

    Es gibt natürlich keine weiteren Kinder, für die der Anspruch auf Entlastungsbetrag Jan-April entstehen könnte.


    • Offizieller Beitrag

    Und mit dem eingegebenen Geburtsdatum des Kindes gibt es keinen Tippfehler? Ansonsten ist im zweiten Screenshot der Eintrag ja zu verneinen, weil es ja gerade nicht zwei Haushalte gibt, sondern nur einen gemeinsamen Haushalt. Und dann geht alles wie erwartet durch:


  • Das Geburtsdatum ist richtig ohne Tippfehler.

    Die Bejahung der gleichwertigen Unterbringung in beiden Haushalten ist m.E. korrekt.

    Gemeinsamer Haushalt meint ja einen gemeinsamen Haushalt von einem Elternteil und dem Kind und nicht den gemeinsamen Haushalt beider Elternteile. Die Elternteile unterhalten ja gerade keinen gemeinsamen Haushalt, sondern stattdessen ist das Kind in beiden Haushalten (annähernd gleichwertig) untergebracht.


    Wenn ich die Frage nach der gleichwertigen Unterbringung verneine (d.h. folglich gemäß meiner Angaben das Kind nur bei der Mutter untergebracht ist) hat der übrige Elternteil (ohne Erwachsene Haushaltsangehörige) keinen Anspruch auf den Entlastungsbetrag.


    Wenn ich stattdessen die darauffolgende Frage verneine (ob der übrige Elternteil zum Ansatz des Entlastungsbetrages berechtigt ist) wird der Entlastungsbetrag ja regelmäßig dem Kindergeldempfänger (hier Mutter) zuteil, stattdessen kann/soll jedoch nur der Vater den Entlastungsbetrag geltend machen. Weil nur der Vater alleinerziehend (im Sinne von ohne Erwachsene Haushaltsangehörige) ist.


    D.h. wenn ich die Fragen inhaltlich alle wahrheitsgemäß beantworte wird bei der Mutter für Jan-April (unrichtigerweise) der Entlastungsbetrag angesetzt. Wenn ich die betreffenden Antworten hingegen "ändere" (so beantworten, dass kein Entlastungsbetrag mehr gewährt wird), verlöre der Vater aufgrund meiner Angaben die Berechtigung auf den Entlastungsbetrag.

    Da beißt sich die Katze in den Schwanz.

    • Offizieller Beitrag

    Wer wohnt denn jetzt bei wem bzw. mit wem? Und vor Geburt des Kindes kann es sowieso keinen Entlastungsbetrag geben. Ich habe jetzt mal angenommen, dass die Elternteile eine nichteheliche Lebensgemeinschaft unter gemeinsamer Anschrift bilden.


    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Quelle: Buhl steuernsparen.de

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Wer erhält den Steuervorteil? - Quelle: Buhl steuernsparen.de

  • Mutter und Vater unterschiedliche Mledeadressen und getrennte Haushalte. Mutter mit weiteren Erwachsene Haushaltsangehörigen, Vater ohne,

    Kind bei Mutter gemeldet, allerdings annähernd gleichwertig beiden Haushalten angehörig.

    Mutter erhält das Kindergeld.


    In einer anderen Konstellation (gemeinsamer Haushalt oder zumindest Meldeadresse des Kindes beim Vater) wäre das einfacher, ist rückwirkend aber natürlich nicht mehr zu ändern.


    Ich traue einerseits Buhö/WISO nicht wirklich so einen Bug zu, finde aber beim besten Willen auch keine Fehleingabe meinerseits. Das Ergebnis mit dem Entlastungsbeitrag ist für mich jedoch unplausibel.

    • Offizieller Beitrag

    Kind bei Mutter gemeldet, ..... Mutter erhält das Kindergeld.

    Somit hätte Mutter Anspruch auf Entlastungsbetrag, wenn nicht:

    Mutter mit weiteren Erwachsene Haushaltsangehörigen,


    Und Vater hat keinen Anspruch, weil Kind bei Mutter gemeldet und diese auch Kindergeld bezieht. Einfach nur "Zahlkind".


    Ich traue einerseits Buhö/WISO nicht wirklich so einen Bug zu,

    Es ist kein Bug, sondern es besteht aus den genannten Gründen für keinen der Elternteile ein entsprechender Anspruch.


    Und nochmals:

    Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Wer erhält den Steuervorteil? - Quelle: Buhl steuernsparen.de

  • Folgender Fall:


    Eltern wohnen getrennt, Kind ist bei beiden gemeldet, Mutter bekommt Kindergeld.


    Wenn man als Vater folgendes (Wiso Steuer 2023) eingibt

    - War Kind in der gemeinsamen Wohnung gemeldet: Ja

    - Zeitraum: 01.01.-31.12.

    - War Kind annähernd gleichwertig in beiden Haushalten aufgenommen: Nein


    geht das Programm davon aus, dass der Vater das Kind ganzjährig voll betreut und er deshalb Anspruch auf den Entlastungsbeitrag hat. Es kann aber ebenso der Fall sein, dass


    1) das Kind zwar ganzjährig beim Vater gemeldet ist, er aber überhaupt keine Betreuung leistet.


    2) Es kann außerdem sein, dass die Mutter das Kindergeld und somit den Entlastungsbeitrag bekommt.

  • Das habe ich gelesen und verstanden, die Ausführungen in der Hilfe sind verständlich. Es ändert aber an der beschrieben Sachlage nichts, dass das Programm bei den oben beschriebenen Eingaben automatisch davon ausgeht, dass der Vater das Kind erzieht und den Entlastungsbeitrag bekommt. Es könnte aber eben auch sein, dass das Kind ganzjährig beim Vater gemeldet ist, das Kind NICHT gleichwertig in den Haushalten aufgenommen wurde und die Mutter den Entlastungsbetrag bekommt. Was übrigens logischer wäre, denn wieso sollte der Vater ihn dann bekommen.

  • Es könnte aber eben auch sein, dass das Kind ganzjährig beim Vater gemeldet ist, das Kind NICHT gleichwertig in den Haushalten aufgenommen wurde und die Mutter den Entlastungsbetrag bekommt. Was übrigens logischer wäre, denn wieso sollte der Vater ihn dann bekommen.

    Dann sind eben die vorhergehenden Eintragungen entsprechend zu ändern, weshalb das Programm ja die ausdrücklichen Erläuterungen anbietet und extra auf Besonderheiten hinweist.

  • Einfach mal selber ausprobieren wenn man es nachvollziehen will oder es halt bleiben lassen.

    Was meinst Du wohl, woher meine tausende Screenshots hier im Forum und auch im Thread stammen? Der Hinweis leitet dann z.B. an, in gewissen Fällen die Haushaltszugehörigkeit zu verneinen.


    Ich bin nicht hier um Pingpong zu spielen.

    Bitte einfach mal sachlich und freundlichen bleiben.