Vermietung und Verpachtung Zuordnung der Einkünfte

  • Hallo zusammen!


    Ich habe folgendes Problem. Ich habe ein Buhl Konto zur 'Probe' für mich, meine Frau und Sohn' erstellt. Möchte das Programm auch kaufen. Jetzt muss ich noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Eigentumswohnung), wo meine erwachsene Tochter und ich beteiligt, erstellen. Wie kann ich da meine Tochter hinzufügen? Bisher geht ja nur Alleineigentum von mir oder meiner Frau, oder gemeinsames Eigentum (meiner Frau und mir). Ich bin neue hier! :!:   :(

    Grüße Roli

  • Dafür gibt es die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften. Ihr habt eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die eine eigene Steuernummer erhält und dort die Einkünfte für alle Beteiligten zu erklären hat einschließlich der Verteilung auf die einzelnen Beteiligten.

    Die einzelnen Beteiligten geben dann das Ergebnis der Verteilung in ihrer Einkommensteuer unter "Beteiligungen" mit Nennung der Steuernummer der GbR als Einkünfte ein.

    Wenn ihr das nicht selber könnt, müsst ihr einen Steuerberater hierfür einschalten.

  • Vielen Dank Neuling! Seither hat meine Tochter studiert und hatte keine Einkünfte. Ich hatte es da meinem Steuerberater gegeben. Möchte es eigentlich jetzt selbst machen. Wenn ich es richtige verstehe mache hierfür eine eigene Erklärung auf. Und trage da die Einnahmen und Ausgaben auf, da ich seither federführend bin. Außer meine Tochter möchte ihre eigen Erklärung abgeben, aber für das Objekt muss es ja einmal eingegeben werden, die Steuernummer haben wir ja. Ich traue es mir eigentlich schon zu.

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon gesagt, für die Grundstücksgemeinschaft ist eine Feststellungserklärung abzugeben, zu der dann auch die Anlage V zwecks Ermittlung der Einkünfte der GbR zu erstellen ist. Im Rahmen der Feststellung werden dann auch die anteiligen Einkünfte den Beteiligten der GbR zugeordnet.


    Die Beteiligten erklären wiederum die Einkünfte aus der GbR unter Beteiligungen mit Angabe der Einkunftsart im Rahmen ihrer jeweiligen Einkommensteuererklärung.


    Das Prozedere haben wir aber auch schon oft erläutert und ist sicherlich über die Forumssuche aufzufinden.

  • Vielen Dank miwe! Welches Label? Festellungserklärung und Anlage V weiß ich, das weiß ich soweit, dass ich die brauche. Mir ging es auch darum, ob das mit der Steuer-web machen kann. Ich hatte am Anfang es mit der Forumssuche probiert, bin leider nicht weiter gekommen, da ich 'sehr neu' bin. Aber danke.

    • Offizieller Beitrag

    Welches Label?

    Wieso Label? Verstehe ich nicht. ?(


    Mir ging es auch darum, ob das mit der Steuer-web machen kann.

    Die Feststellung heißt auch in Steuer-Web Feststellung. ;)