Studium - Feststellungserklärung, Verlustvortrag

  • Hallo Zusammen,


    ich bearbeite soeben meine erste Steuererklärung und möchte meine Studiumskosten (Semesterticket u.a) als Verlustvortrag seit 2015 geltend machen. Ich habe erfahren, dass man bei der ersten Steuererklärung diese Angaben bis zu 7 Jahre rückwirkend eintragen kann.

    Da ich in 2020 das Studium abgeschlossen und mit der Vollzeit Arbeit in dem Bereich angefangen habe hätte ich den Verlust (2015-2020) in der Steuererklärung 2020 eingetragen. Nun ist meine Frage ob man diese Kosten rückwirkend mit der ersten Steuerklärung eintragen kann ? oder ob separat für jedes Jahr eine Steuerklärung ausgefüllt werden muss ?

    Ich hatte auch gelesen, dass man diese Studiumskosten in einer "Feststellungserklärung" einzugeben hat. Allerdings habe ich auf der Startseite des WISO-Steuerprogramms unter dem dritten Reiter "Feststellung" nicht die passende Auswahl für Studiumsbezogene Angaben gefunden.


    Danke im Voraus, Lat*

    • Offizieller Beitrag

    Nun ist meine Frage ob man diese Kosten rückwirkend mit der ersten Steuerklärung eintragen kann ? oder ob separat für jedes Jahr eine Steuerklärung ausgefüllt werden muss ?

    Diese Frage wurde schon unzählige Male gestellt und beantwortet. Bitte die Forumssuche nutzen.

    Und ja, Du mußt das für jedes Steuerjahr machen.

    Ich hatte auch gelesen, dass man diese Studiumskosten in einer "Feststellungserklärung" einzugeben hat.

    Das ist Unsinn. Du erstellst ganz einfach eine Einkommensteuererklärung für diese Jahre und dann wird der Verlust festgestellt.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist Unsinn. Du erstellst ganz einfach eine Einkommensteuererklärung für diese Jahre und dann wird der Verlust festgestellt.

    Es ist dann aber schon eine "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". ;)


    Startseite des WISO-Steuerprogramms

    Das Programm, ich habe jetzt mal das WISO-Steuer-Sparbuch unterstellt, setzt die Kreuzchen auf Seite 1 des Mantelbogens zur ESt-Erklärung automatisch anders, sofern nach Deinen Angaben die gesetzlichen Voraussetzungen des § 10d EStG gegeben sind.


    Wie Billy schon sagte, einfach mal die Forumssuche nutzen. Die Frage taucht gefühlt jede zweite Woche auf.

    • Offizieller Beitrag

    Es ist dann aber schon eine "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".

    Ja, aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Kein Modul oder Menüpunkt "Feststellungserklärung", wo man etwas eingibt.

    Wie Billy schon sagte, einfach mal die Forumssuche nutzen. Die Frage taucht gefühlt jede zweite Woche auf.

    Öfter ;)

    • Offizieller Beitrag

    Ja, aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Kein Modul oder Menüpunkt "Feststellungserklärung", wo man etwas eingibt.

    Es ist aber eine. Die benötigt aber eben als Grundlage diese Daten und ist deshalb dort integriert. :)


    Zumal dann ja anhand der Daten zu prüfen ist, ob wirklich eine reine Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags mit verlängerter Festsetzungsfrist ist oder vielleicht doch eine Antragsveranlagung mit entsprechend kürzerer Antragsfrist auch für die Feststellungserklärung.

  • Ok, vielen Dank erst einmal für die Antworten! Ich habe auch nach längerer Suche kein wirklich gleiches Thema gefunden. Ich nehme jetzt Folgendes mit:

    Ich muss für jedes Jahr eine Steuererklärung machen, in deren Rahmen ich die Studienbeiträge als Verlust deklariere --> Das würde aber bedeuten, dass ich für 2015 noch eine Steuererklärung machen müsste. Defacto geht das aber nicht (mehr). Das würde bedeuten, dass ich (da Steiererklärung 4 Jahre rückwirkend) die Studienbeiträge aus den Jahren 15, 16 und 17 nicht mehr als Verlust vortragen kann. Sind diese "Verluste" dann für mich überhaupt nicht mehr vortragbar? Diesen Widerspruch kann ich auch durch andere Beiträge hier nicht auflösen. Wenn ich sie wirklich noch angeben kann, dann wo?


    LG,

    Laura

    • Offizieller Beitrag

    Das würde aber bedeuten, dass ich für 2015 noch eine Steuererklärung machen müsste.

    Die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf den 31.12.2015 ist die Voraussetzung.


    Defacto geht das aber nicht (mehr).

    Ich habe erfahren, dass man bei der ersten Steuererklärung diese Angaben bis zu 7 Jahre rückwirkend eintragen kann.

    Ja was denn jetzt?

  • Sowohl als auch. Das ist ja mein Hauptproblem. Den Verlustvortrag kann ich bis zu sieben Jahre rückwirkend abgeben, die Steuererklärung aber nur vier. Diesen Punkt verstehe ich nicht, wenn man den Verlustvortrag doch in die Steuererklärung einbinden soll. Wo genau also (unter welchem Punkt) kann ich die Verlustvorträge der Jahre 7, 6 und 5 eintragen? Für die Steuererklärungen der entsprechenden Jahre ist die Frist ja abgelaufen (und das wird mir bei Wiso auch so angezeigt).

    LG,

    Laura

    • Offizieller Beitrag

    Den Verlustvortrag kann ich bis zu sieben Jahre rückwirkend abgeben, .... .

    Und Grundlage dafür ist die abgegebene Erklärung bzw. die in dieser enthaltenen Daten.


    ... , die Steuererklärung aber nur vier.

    Weshalb dann eben eine etwaige Steuererstattung für diesen Veranlagungszeitraum futsch wäre. Mehr aber auch nicht.


    Wo genau also (unter welchem Punkt) kann ich die Verlustvorträge der Jahre 7, 6 und 5 eintragen?

    Es ist danach zwingend für alle Veranlagungszeiträume eine entsprechende Erklärung bzw. Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs auf den 31.12. des VZ abzugeben. Haben wir aber wirklich schon dutzende Male erläutert.

  • Ah, ok. Das heißt, dass ich mir die Studienbeiträge aus den Jahren 15, 16 und 17 schenken kann und dann höchstens noch für 18 und 19 eine Steuerklärung abgebe. Da ich 2020 aber schon meine erste steuerpflichtige Tätigkeit hatte, lohn sich das also alles kaum.

    LG,

    Laura

  • Wenn die Abgabe über die WISO-Programme für diese Zeiträume nicht mehr geht, weil die Elsterschnittstelle "mosert", kannst du immer noch über Mein Elster abgeben. Einfach das Muster aus deinem WISO-Programm für die Vorjahre übernehmen - dürfte am schnellsten gehen.

    Über mein Elster geht die Abgabe noch, da die Schnittstelle vermieden wird.