Korrekte Eingabe der Verpflegungsmehraufwendungen in der Anlage EÜR

  • Hallo,

    ich hoffe, diese Fragen wurde so noch nicht gestellt (wenn doch - SORRY!), in der Historie bin ich leider bisher nicht fündig geworden.

    Ich bin selbstständig, ohne Angestellte, Buchhaltung+ESt via WISO Steuersparbuch. Es geht um die korrekte Eingabe meiner Verpflegungsmehraufwendungen als Unternehmer bei Auswärtstätigkeit sowie um die mögliche Abrechnung einer Kilometerpauschale. Ich würde mich über eine Bestätigung oder hilfreiche Korrektur meiner angedachten Vorgehensweise sehr freuen.


    Ich fahre über 2-4 Tage je Woche auf eine zu begleitende Baustelle, one way 180 km. Mein AG stellt mir dort kostenfrei die Unterkunft und trägt die Dieselkosten. Liege ich richtig wenn ich beispielsweise für 3 Tage dort (Di 5:00 - Do 20:00) folgende Buchung tätige:

    - Konto SKR Soll 4674 (RK Untern. Verpfl.-Mehraufw.) --> pauschal 14,- + 28,- + 14,- = 56 Euro an Konto SKR 1890 (Privateinlagen), ohne Vorsteuerabzug ???


    - Kilometerpauschale: Das Fahrzeug wurde über das Firmenkonto erworben und wird zu >90% nachweislich dienstlich genutzt. Gehe ich Recht in der Annahme, das die Kilometerpauschale in Höhe von (?? Cent) hier nicht anwendbar ist, da ich ja keinen "privaten" Kraftwagen nutze? Sollte ich hier falsch liegen, wie buche ich diese Betriebsausgabe?


    Danke für jeden Hinweis! :)


  • Erstens: wirklich selbständig? Wenn nur ein "AG" (ich nehme an, du meinst deinen Auftraggeber), besteht Gefahr der Scheinselbständigkeit. Das aber nur am Rande.

    Zweitens: bei einem betrieblichen Pkw gibt es keine Fahrtkosten mehr, da ja die Kosten für den Pkw schon in der EÜR erfasst werden. Allerdings musst du die Privatnutzung noch als Umsatz legen!

    Berechnest du deinem Auftraggeber Unterkunft und Verpflegungsmehraufwand oder gehen die Rechnungen direkt an ihn?


    Eine Übernachtungspauschale gibt es für selbständig Tätige nicht - hier muss ein entsprechender Nachweis vorliegen.