Hi Forum,
Der Abzug der Anschaffungskosten im Rahmen eines IAB beträgt neuerdings 50 % (von 40 % in 2019).
Wie verhält es sich für den Herabsetzungsbetrag nach § 7g Abs. 2 EStG für einen 2019 beantragten IAB. Können auch hier im Rahmen der Anschaffungskosten jetzt 50 % anstatt der bisherigen maximal 40 % angesetzt werden?
Grüße
Mike