Mobiles Arbeiten im Ausland - gemietete Unterkunft absetzbar?

  • Hallo,


    ich weiß nicht, ob ich hier in der richtigen Sparte poste, aber wenn nicht, wäre ich dankbar für einen Hinweis.


    Mein Arbeitgeber (ich bin angestellt) hat mir erlaubt Ende des Jahres nach dem Weihnachtsurlaub, den ich in einem ausländischen EU-Land verbringen werde, weitere 3 Wochen dort zu verbringen und remote zu arbeiten. Die A1-Bescheinigung habe ich heute erhalten.


    Im Moment suche ich dort eine Ferienwohnung, die ich als Homeoffice nutzen möchte. Leider stelle ich gerade fest, dass die Miete für die Ferienwohnung unter 1.200,- Euro kaum machbar ist. Und da frage ich mich, ob ich diese Kosten evtl. bei der Lohnsteuerabrechung 23 angeben kann. Wäre das möglich?


    Vielen Dank schon mal für die Rückmeldungen.


    Viele Grüße

  • Ist denn die Ferienwohnung (Wohnsitzverlagerung) durch deinen Job veranlasst oder doch wohl eher durch deine persönliche Affinität zu dem Land, in dem du dich aufhalten möchtest? Du hast die Home-Office-Pauschale, von wo, ist da gleichgültig. Aber die (freiwiliige) Verlängerung des Urlaubs ist nicht dienstlich bedingt. Ich bewzeilfe daher die Ansetzbarkeit. Genau kann dir das aber nur ein Lohnsteuerhilfeverein sagen.

  • Hallo,

    danke für die Antworten. Die Ferienwohnung würde ich nur für die Zeit meines Aufenthaltes anmieten. Ich habe nicht vor dorthin zu ziehen bzw. meinen Wohnort dorthin zu verlagern.


    Viele Grüße

  • Hallo,


    mein Arbeitgeber (ich bin angestellt) hat mir erlaubt Ende des Jahres nach dem Weihnachtsurlaub, den ich in einem ausländischen EU-Land verbringen werde, weitere 3 Wochen dort zu verbringen und remote zu arbeiten. Die A1-Bescheinigung habe ich heute erhalten.


    Im Moment suche ich dort eine Ferienwohnung, die ich für die Zeit meines Aufenthaltes anmieten und als Homeoffice nutzen möchte. Leider stelle ich gerade fest, dass die Miete für die Ferienwohnung unter 1.200,- Euro kaum machbar ist. Und da frage ich mich, ob ich diese Kosten evtl. bei der Lohnsteuerabrechung 23 angeben kann. Wäre das möglich?


    Der Grund für das mobile Arbeiten im Ausland ist privat. Meine Mutter lebt dort und feiert einen runden Geburtstag, an dem ich gerne anwesend sein möchte.


    Vielen Dank schon mal für die Rückmeldungen.


    Viele Grüße

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Bitte kein Doppelposting. Wenn es etwas zu verschieben gibt, dann machen es die Moderatoren.


    Der Grund für das mobile Arbeiten im Ausland ist privat. Meine Mutter lebt dort und feiert einen runden Geburtstag, an dem ich gerne anwesend sein möchte.

    Privater veranlasst geht es ja wohl kaum. Und für alles andere gilt dann natürlich das deutsche Steuerrecht. Da gibt es keine Besonderheiten.


    Auch hat es ja nun mit Programmbedienung erst einmal gar nichts zu tun.


    Und da es hier ansonsten um steuergestalterische Arbeiten für die Zukunft geht, schließe ich den Thread, da dem Forum eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet ist. Ich bitte insoweit um Verständnis. Du solltest Dich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.