Hallo,
ich weiß nicht, ob ich hier in der richtigen Sparte poste, aber wenn nicht, wäre ich dankbar für einen Hinweis.
Mein Arbeitgeber (ich bin angestellt) hat mir erlaubt Ende des Jahres nach dem Weihnachtsurlaub, den ich in einem ausländischen EU-Land verbringen werde, weitere 3 Wochen dort zu verbringen und remote zu arbeiten. Die A1-Bescheinigung habe ich heute erhalten.
Im Moment suche ich dort eine Ferienwohnung, die ich als Homeoffice nutzen möchte. Leider stelle ich gerade fest, dass die Miete für die Ferienwohnung unter 1.200,- Euro kaum machbar ist. Und da frage ich mich, ob ich diese Kosten evtl. bei der Lohnsteuerabrechung 23 angeben kann. Wäre das möglich?
Vielen Dank schon mal für die Rückmeldungen.
Viele Grüße