Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei Pensionär

  • Hallo zusammen,


    endlich erhielt ich meinen Bescheid für das Jahr 2020 in dem das FA 1.000 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigte.

    Die Einkommensteuer 2020 wurde von einem Steuerberater erstellt.

    Seit 2012 bin ich Pensionär und erhalte neben meiner Pension zusätzlich als Witwer seit 2019 einen Versorgungsbezug (Witwer-Pension).

    Wenn ich richtig informiert bin müsste im Jahr 2020 der Werbungskosten-Pauschbetrag Versorgungsbezug nur 102 € gewesen sein wie auch im Jahr 2021.

    Die Einkommensteuer 2020 vom Steuerberater habe ich 1:1 mit WISO Steuer-Sparbuch 2021 nachvollzogen.

    Wenn ich mir darin die Berechnung anschaue werden K03 Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.000 € abgezogen obwohl unter Angaben zur Beschäftigung

    bei beiden Versorgungsbezügen

    Berufsgruppe = Pensionär

    und

    Tätigkeit = Pensionär im Ruhestand

    eingetragen ist.


    Die Einkommensteuer 2021 erstellte ich selbst mit WISO Steuer-Sparbuch 2022 und habe die Versorgungsbezüge beim FA abgerufen.

    Wenn ich mir darin die Berechnung anschaue werden K03 ab Werbungskosten-Pauschbetrag Versorgungsbezug 102 € abgezogen.


    Ich freue mich ja sehr, dass das FA für das Jahr 2020 Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € berücksichtigt. Es hätte doch nur 102 € sein müssen!?

    Und weshalb weist WISO Steuer-Sparbuch 2021 in der Berechnung auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.000 € aus?


    Viele Grüße

    Abrechner

    • Offizieller Beitrag

    Dann würde ich mal vermuten, dass in den betroffenen Veranlagungszeiträumen mit Arbeitnehmer-Pauschbetrag womöglich (Nach)zahlungen für frühere Jahre als laufender Arbeitslohn gemeldet worden sind.


    Also einfach einmal Ziffer/Zeile 3 und Ziffer/Zeile 8 der Lohnsteuerbescheinigung vergleichen, ob diese evtl. unterschiedlich hoch sind.

  • Also einfach einmal Ziffer/Zeile 3 und Ziffer/Zeile 8 der Lohnsteuerbescheinigung vergleichen, ob diese evtl. unterschiedlich hoch sind.

    In den Lohnsteuerbescheinigungen 2020 ist der Betrag bei meiner Pension in Zeile 3 um 1.250 € höher als in Zeile 8. In der Witwer-Pension sind die Beträge identisch.

    In den Lohnsteuerbescheinigungen 2021 sind die Beträge in beiden Pensionen identisch.


    Wie diese Differenz von 1.250 € entstanden ist konnte ich nicht nachvollziehen, aber sicherlich ist es keine Nachzahlung aus dem Jahr 2012 in dem ich noch berufstätig war.

    Vll. hängt es damit zusammen, dass ich Anfang 2020 rückwirkend die Witwer-Pension für das Jahr 2019 erhalten habe. Durch den rückwirkenden Erhalt der Witwer-Pension war in den Monaten zuvor die Summe der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge zu hoch (Zusammentreffen mehrere Versorgungsbezüge nach § 54 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG)). Mein "Brötchengeber" hat danach von meinen darauffolgenden monatlichen Versorgungsbezügen so lange den sogenannten Ruhensbetrag § 54 einbehalten, bis der überzahlte Betrag "abgestottert" war. Das zog sich hin von April 2020 bis Nov. 2021.

    • Offizieller Beitrag

    In den Lohnsteuerbescheinigungen 2020 ist der Betrag bei meiner Pension in Zeile 3 um 1.250 € höher als in Zeile 8. In der Witwer-Pension sind die Beträge identisch.

    Damit hast Du die Lösung.


    Vll. hängt es damit zusammen, dass ich Anfang 2020 rückwirkend die Witwer-Pension für das Jahr 2019 erhalten habe.

    Und muss sich dann eigentlich im Rahmen des R 19.9 Absatz 3 LStR bewegen.