Hallo zusammen,
endlich erhielt ich meinen Bescheid für das Jahr 2020 in dem das FA 1.000 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag berücksichtigte.
Die Einkommensteuer 2020 wurde von einem Steuerberater erstellt.
Seit 2012 bin ich Pensionär und erhalte neben meiner Pension zusätzlich als Witwer seit 2019 einen Versorgungsbezug (Witwer-Pension).
Wenn ich richtig informiert bin müsste im Jahr 2020 der Werbungskosten-Pauschbetrag Versorgungsbezug nur 102 € gewesen sein wie auch im Jahr 2021.
Die Einkommensteuer 2020 vom Steuerberater habe ich 1:1 mit WISO Steuer-Sparbuch 2021 nachvollzogen.
Wenn ich mir darin die Berechnung anschaue werden K03 Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.000 € abgezogen obwohl unter Angaben zur Beschäftigung
bei beiden Versorgungsbezügen
Berufsgruppe = Pensionär
und
Tätigkeit = Pensionär im Ruhestand
eingetragen ist.
Die Einkommensteuer 2021 erstellte ich selbst mit WISO Steuer-Sparbuch 2022 und habe die Versorgungsbezüge beim FA abgerufen.
Wenn ich mir darin die Berechnung anschaue werden K03 ab Werbungskosten-Pauschbetrag Versorgungsbezug 102 € abgezogen.
Ich freue mich ja sehr, dass das FA für das Jahr 2020 Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 € berücksichtigt. Es hätte doch nur 102 € sein müssen!?
Und weshalb weist WISO Steuer-Sparbuch 2021 in der Berechnung auch Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.000 € aus?
Viele Grüße
Abrechner