Steuererklärung für Rentnerin

  • Hallo,
    ich muss mich erstmals mit der Steuererklärung meiner Mutter als Rentnerin befassen.
    Habe im Programm gesehen, dass ich Einkünfte aus der gesetzlichen Rente eintragen kann. Der Rentenbeginn lag Ende der 1990er.
    Was ist mit Witwenrente (seit 2013). Das sind doch sicher 2 Paar sehr verschiedene Schuhe. Auf die Schnelle habe ich dafür keine Eintragsmöglichkeit gefunden.

    Verständnisfrage:
    Da der gesetzliche Rentenbeginn vor 2005 war, ist von einem Besteuerungsanteil von 50 % auszugehen.
    Was ist aber mit dem Beginn des Erhalts von Witwenrente? Gilt dort der gleiche Anteil oder der für 2013 geltende von 66 %.

    Einfach die Renten zu addieren kann ich mir nicht vorstellen.

    • Offizieller Beitrag

    ich muss mich erstmals mit der Steuererklärung meiner Mutter als Rentnerin befassen.

    Da fängst Du aber früh an. ;)


    Was ist mit Witwenrente (seit 2013). Das sind doch sicher 2 Paar sehr verschiedene Schuhe. Auf die Schnelle habe ich dafür keine Eintragsmöglichkeit gefunden.

    Das ist ggf. über Folgerente etc. abzuwickeln.


    Du solltest den Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung) wählen, dann bist Du auf der sicheren Seite. Ansonsten sollte sich aber auch alles aus den sehr detaillierten Leistungsmitteilungen der rentenzahlenden Stellen ergeben.

  • GELÖST.

    Habe im Programm gesehen, dass ich Einkünfte aus der gesetzlichen Rente eintragen kann. Der Rentenbeginn lag Ende der 1990er.
    Was ist mit Witwenrente (seit 2013). Das sind doch sicher 2 Paar sehr verschiedene Schuhe. Auf die Schnelle habe ich dafür keine Eintragsmöglichkeit gefunden.

    Man gibt einfach eine 2. Rente ein und wählt dann die Art z. B. "Große Witwen- / Witwerrente" aus.


    Da der gesetzliche Rentenbeginn vor 2005 war, ist von einem Besteuerungsanteil von 50 % auszugehen.
    Was ist aber mit dem Beginn des Erhalts von Witwenrente? Gilt dort der gleiche Anteil oder der für 2013 geltende von 66 %.

    Die Berechnung hat gezeigt, dass für den späteren Rentenbeginn der höhere Besteuerungsanteil gilt.

    • Offizieller Beitrag

    Der Rentenbeginn lag Ende der 1990er.
    Was ist mit Witwenrente (seit 2013).

    Wenn bereits der Verstorbene selber eine Rente aus der gesetzlichen RV bezogen hat, solltest Du meinen obigen Rat bzw. Hinweis beherzigen.

  • Wenn bereits der Verstorbene selber eine Rente aus der gesetzlichen RV bezogen hat, solltest Du meinen obigen Rat bzw. Hinweis beherzigen.

    Danke sehr für den Hinweis, der über meine ursprüngliche Fragestellung hinausgeht.
    Ist hier speziell Folgerente, Belegabruf oder Leistungsmitteilung gemeint? Ich beginne mich erst einzuarbeiten.
    Mal sehen, was sich aus dem Einblick in die Unterlagen noch so ergibt.

  • M. E. nach steht in der Leistungsmitteilung nichts über den Steueranteil. Du solltest den Belegabruf machen - dort wird eingetragen, was zu versteuern ist (Höhe des steuerfreien Betrages, denn der ist fix für alle Zeiten).

  • Hallo,


    ich bin neu hier und offenbar eine "Leidensgenossin" von kainod. Meine Mutter (95 Jahre) lebt in einer Pflegeeinrichtung, leidet an leichter Demenz; bisher hat meine Schwester sich um ihre finanziellen Angelegenheiten gekümmert. Aufgrund beruflicher Belastungen hat sie das nun an mich abgegeben. Zu meiner Überraschung erhielt ich jetzt im Oktober eine Erinnerung des Finanzamts, das die Abgabe der Steuererklärung 2020 für meine Mutter einforderte.


    Ein Anruf beim Finanzamt förderte die für mich erschreckende Tatsache zutage, dass seit 2015 für meine Mutter keine Steuererklärung abgegeben wurde. Das FA hat die Steuern immer geschätzt und bucht regelmäßig einen gewissen Betrag ab. Meine Schwester behauptet, sie sei nie vom FA angeschrieben und zur Abgabe der Steuererklärungen aufgefordert worden. Von mir verlangt das FA nun aber (und zwar plötzlich!) die nachträgliche Abgabe der Steuererklärungen.


    Kann ich die Steuererklärungen für meine Mutter jetzt unabhängig von meinen eigenen Steuererklärungen machen? Wenn ja, was muss ich dabei angeben/beachten?


    Mein erster Versuch, mich für meine Mutter bei MeinELSTER zu registrieren, hat nicht geklappt, da dort keine Möglichkeit vorgesehen war, sich für Angehörige anzumelden. Möglicherweise habe ich da aber etwas übersehen.


    Da ich selbst nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin und das auch in den vergangenen Jahren nicht gemacht habe, bin ich leider komplett unerfahren auf diesem Terrain...


    Ich würde gern versuchen, mit der WISO-Steuersoftware das Problem zu lösen. Für Tipps bin ich sehr dankbar!

    • Offizieller Beitrag

    Mein erster Versuch, mich für meine Mutter bei MeinELSTER zu registrieren, hat nicht geklappt, da dort keine Möglichkeit vorgesehen war, sich für Angehörige anzumelden. Möglicherweise habe ich da aber etwas übersehen.

    Du kannst alles unter Deinem eigenen Zertifikat abwickeln. Abgesehen davon weiß Elster doch nicht, wer die Anmeldedaten dort eintippt.


    Ein Anruf beim Finanzamt förderte die für mich erschreckende Tatsache zutage, dass seit 2015 für meine Mutter keine Steuererklärung abgegeben wurde. Das FA hat die Steuern immer geschätzt und bucht regelmäßig einen gewissen Betrag ab. Meine Schwester behauptet, sie sei nie vom FA angeschrieben und zur Abgabe der Steuererklärungen aufgefordert worden. Von mir verlangt das FA nun aber (und zwar plötzlich!) die nachträgliche Abgabe der Steuererklärungen.

    Da ich selbst nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet bin und das auch in den vergangenen Jahren nicht gemacht habe, bin ich leider komplett unerfahren auf diesem Terrain...

    Dann solltest Du überlegen, das einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe zu übergeben.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort! Ja, ich denke, es wird letztlich das Beste sein, wenn sich darum jemand kümmert, der etwas davon versteht... ;)

    Richtig.
    War beim FA vorstellig, die mir gesagt haben, dass ich die dort abgegebene mündliche Begründung der Erklärung schriftlich beifügen soll.
    Ich habe unterdessen alle Steuererklärungen seit 2017 für meine Mutter abgegeben. Bei ihr wurden allerdings nie Schätzungen und Abbuchungen vorgenommen. Da sollte man bei Kontenvollmacht schon genauer hinschauen. Wäre auch fatal, wenn man eigentlich keine Steuer zahlen muss.
    Sehr hilfreich waren die dem FA schon vorliegenden Daten, die ich ins WISO-Programm herunterladen konnte. Was fehlte bzw. zur Gegenkontrolle habe ich mir von der RV schicken lassen.