Wie Erhaltungsaufwendungen auf Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhaus verteilen?

  • Ich habe ein Mehrfamilienhaus und 3 Eigentumswohnungen in einem weiteren Einfamilienhaus. Deshalb habe ich 4x Anlage V (damit ich z.B. auch die AfA pro Objekt eingeben kann, kann ich die 3 Eigentumswohnungen nicht unter 1 "Objekt" in Wiso eingeben).

    Ich habe allerdings Erhaltungsaufwendungen als Werbungskosten, die teilweise auf eine einzelne Wohnung, teilweise auf ein ganzes Haus (mit den drei Eigentumswohnungen) und teilweise sogar für beide Häuser (Aussenanlagen) zuzuordnen sind.


    Im Wiso-Programm kann ich Erhaltungsaufwendungen aber immer nur direkt einem "Objekt" zuordnen, d.h. z.B. in dem Haus mit den drei Eigentumswohungen immer nur einer Wohnung.


    Gibt es eine Möglichkeit (ohne eine externe Anlage zu erzeugen), dies über Wiso Steuer korrekt einzugeben?

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es eine Möglichkeit (ohne eine externe Anlage zu erzeugen), dies über Wiso Steuer korrekt einzugeben?

    Das würde ich mal verneinen wollen. Ich vermute mal, dass, bei dem geschilderten Sachverhalt, selbst eine Profi-Software ohne zwischengeschaltete Hausverwaltung etc. da nicht zu in der Lage wäre.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Erhaltungsaufwendungen auf Eigentumswohnungen verteilen, wie?“ zu „Wie Erhaltungsaufwendungen auf Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhaus verteilen?“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    3 Eigentumswohnungen in einem weiteren Einfamilienhaus.

    Wie geht das - Einfamilienhaus und drei Eigentumswohnungen?

    Sollte wohl ein Tippfehler sein. ;)

  • Glaube ich nicht, denn der TE spricht ja von Aufwendungen für das ganze Haus, das er gehabt hat. Da ist m. E. nach etwas unklar - entweder besitze ich ein Haus (auch Mehrfamilienhaus) oder ich habe in einem Haus mehrere Eigentumswohnungen, dann gehört mir aber nicht das Haus.

  • Glaube ich nicht, denn der TE spricht ja von Aufwendungen für das ganze Haus, das er gehabt hat. Da ist m. E. nach etwas unklar - entweder besitze ich ein Haus (auch Mehrfamilienhaus) oder ich habe in einem Haus mehrere Eigentumswohnungen, dann gehört mir aber nicht das Haus.

    Genau, ein Mehrfamilienhaus und mehrere Eigentumswohnungen in dem anderen Haus. Übrigens: Selbst wenn mir (auch) das Haus gehört, da ich die Wohnungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben habe, gibt es unterschiedliche AfA dafür - wodurch Wiso mich "zwingt" die Wohnungen als einzelne "Objekte" einzugeben - wahrscheinlich weil dann jede Wohnung eine Anlage V bekommt.

    • Offizieller Beitrag

    Selbst wenn mir (auch) das Haus gehört, da ich die Wohnungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben habe, gibt es unterschiedliche AfA dafür - wodurch Wiso mich "zwingt" die Wohnungen als einzelne "Objekte" einzugeben - wahrscheinlich weil dann jede Wohnung eine Anlage V bekommt.

    Nicht nur "WISO", sondern auch das FA fordert in diesen Fällen für jede ETW eine eigenständige Anlage V. Das hat schon alles seinen Sinn.

  • Wobei ich den Sachverhalt nicht verstanden habe.

    Wenn mir auch das Haus gehört, wie kann ich dann noch getrennter Eigentümer von Eigentumswohnungen sein und dann kann es kei Einfamilienhaus sein. Entweder Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen (dann ist für jede Wohnung abzurechnen mittels einer WEG-Abrechnung und dies dann in getrennten Anlagen V+V zu erklären) oder es ist ein Einfamilienhaus. Dann gibt es aber keine weiteren Wohnungen.

    Die Aufteilung ist damit alles andere als klar.

    • Offizieller Beitrag

    dann kann es kei Einfamilienhaus sein.

    und mehrere Eigentumswohnungen in dem anderen Haus


    Wenn mir auch das Haus gehört, wie kann ich dann noch getrennter Eigentümer von Eigentumswohnungen sein

    Ihr können doch problemlos alle ETW in einem Objekt gehören, wenn das eben in Wohn- und Teileigentum aufgeteilt und bewertet ist. Und das ist nun oben bestätigt worden. ;)

    • Offizieller Beitrag

    und 3 Eigentumswohnungen in einem weiteren Einfamilienhaus

    Daruaf beziehe ich mich und das ist zumindest nach den steuerlichen Legaldefinitionen einfach nicht möglich. Alles andere ist Kristallkugel

    Der Tippfehler war doch klar erkennbar und ist auch oben schon geklärt. Und dies nicht mit der Kristallkugel.