Vermietung - Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter - Zuordnung

  • Ich habe eine Liste von beweglichen Wirtschaftsgütern.
    In der Eingabemaske kann ich nun auswählen zu welchem Anteil diese angerechnet werden sollen.

    Die Info sagt dazu:

    Zitat

    Nicht mit Vermietungseinkünften zusammenhängende Ausgaben

    Der Anteil der Ausgaben, der nicht mit den Vermietungseinkünften in Zusammenhang steht (z. B. auf Grund von Eigennutzung oder unentgeltlicher Überlassung), kann bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht abgezogen werden.

    Sie haben die Möglichkeit, den vom Programm berechneten Prozentsatz zu verwenden, diesen zu ändern oder die nicht mit den Vermietungseinkünften zusammenhängenden Ausgaben direkt als Betrag anzugeben.


    Jetzt gilt das aber für alle beweglichen Wirtschaftsgüter.
    Manche in der Liste sind aber nur für die Mietswohnung - beispielsweise neu Küchengeräte.
    Andere werden aber vom Vermieter (mir) mitbenutzt - beispielsweise der Trockner in der Waschküche, die allen zur Verfügung steht.




    Übersehe ich was, oder muss ich das dann irgendwie anders eintragen?

    Danke schon mal für die Hilfe!

  • Du kannst doch "durch direkte Zuordnung" wählen - einfach den Punkt um eine Zeile nach unten verschieben

  • "direkte Zuordnung" heißt, alle Wirtschaftsgüter werden komplett der Mietswohnung zugeordnet. (richtig?)
    Es ist ja aber eben nicht für alle gleich.

    Ich suche nach einer Möglichkeit manche Wirtschaftsgut direkt Zuzuordnen und manche verhältnismäßig.

    Wie Z.b. bei den Erhaltungsaufwendungen. Da kann ich bei jedem einzelnen Eintrag auswählen ob die abziehbaren Aufwendungen auf den gesamten Wohnraum oder nur auf den vermieteten Wohnraum (und damit anteilig) ermittelt werden sollen.

  • Dann bleibt nur, diejenigen WG, die einzeln zugeordnet werden sollen, separat über Excel zu führen und dann manuell als AfA einzutragen.