EÜR Landwirtschafts Vorjahresverlust

  • Hallo,


    im Wirtschaftsjahr 2020/2021 (01.06.20 - 01.07.21) ergab sich ein Verlust von 1500€. Da das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, wurden nur 50% des Verlustes (750€) im Rahmen der Einkommenssteuererklärung 2020 angegeben. Die restlichen 750€ möchte ich nun in Steuererklärung für 2021 geltend machen. Ich habe in der EÜR angeben, dass es sich um ein Rumpfgeschäftsjahr handelt, da wir zukünftig auch die Landwirtschaft nach dem Kalenderjahr führen wollen.


    Als Zeitraum der Gewinnermittlung habe ich 01.07.21 - 31.12.21 angegeben.

    Im zweiten Halbjahr 2021 gab es keine Gewinne in der Landwirtschaft. Wo trage ich aber den Verlust aus dem letzten Wirtschaftsjahr, über 750€, ein?


    Gruss

    René

  • Hallo,


    im Wirtschaftsjahr 2020/2021 (01.06.20 - 01.07.21) ergab sich ein Verlust von 1500€. Da das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht, wurden nur 50% des Verlustes (750€) im Rahmen der Einkommenssteuererklärung 2020 angegeben.

    Mit welcher Begründung? Verluste eines Jahres können doch nicht einfach halbiert werden, sie sind erst am Ende des Wirtschaftsjahres realisiert. Damit hätten die gesamten 1.500 Euro in das Jahr 2021 gehört.

    Sprich mit deinem Finanzamt, hat dies der Umstellung zugestimmt?

  • Vielleicht habe ich das nicht ganz richtig beschrieben. Die Landwirtschaft hatte in ihrem Wirtschaftsjahr (ging von Sommer bis Sommer) einen Verlust über 1500€. Die Einkommenssteuererklärung unterliegt aber dem Kalenderjahr, daher wird dort nur die Hälfe des Verlustes oder des Gewinnes angegeben, quasi der Teil vom 01.06.20 - 31.12.20. Die andere Hälfte wird dann 2021 in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. Ich suche also das Feld, in dem ich den noch fehlenden Verlust aus 2020 übertrage.

    • Offizieller Beitrag

    Mit welcher Begründung? Verluste eines Jahres können doch nicht einfach halbiert werden, sie sind erst am Ende des Wirtschaftsjahres realisiert. Damit hätten die gesamten 1.500 Euro in das Jahr 2021 gehört.

    Wir sprechen hier über L+F und da ist das abweichende WJ. die Regel.


    Vielleicht habe ich das nicht ganz richtig beschrieben. Die Landwirtschaft hatte in ihrem Wirtschaftsjahr (ging von Sommer bis Sommer) einen Verlust über 1500€. Die Einkommenssteuererklärung unterliegt aber dem Kalenderjahr, daher wird dort nur die Hälfe des Verlustes oder des Gewinnes angegeben, quasi der Teil vom 01.06.20 - 31.12.20. Die andere Hälfte wird dann 2021 in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt. Ich suche also das Feld, in dem ich den noch fehlenden Verlust aus 2020 übertrage.

    Eine solche Eingabe geht natürlich nur, wenn Du auch ein abweichendes WJ. als gegeben angibst. Dann öffnen sich entsprechende Eingabefenster.


    Du hast m.E. allerdings mit Deiner EÜR 01.07.2020-30.06.2021 einen Fehler gemacht, wenn Du zum 01.01.2022 auf das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr wechseln möchtest. Du hättest das abweichende Wirtschaftsjahr dann nämlich entsprechend auf den 01.07.2020-31.12.2021 entsprechend verlängern müssen.


    § 8c Absatz 2 EStDV ist da eigentlich eindeutig:

    Zitat

    21Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können auch das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr bestimmen. 2Stellt ein Land- und Forstwirt von einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr auf ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr um, verlängert sich das letzte vom Kalenderjahr abweichende Wirtschaftsjahr um den Zeitraum bis zum Beginn des ersten mit dem Kalenderjahr übereinstimmenden Wirtschaftsjahr; ein Rumpfwirtschaftsjahr ist nicht zu bilden. 3Stellt ein Land- und Forstwirt das Wirtschaftsjahr für einen Betrieb mit reinem Weinbau auf ein Wirtschaftsjahr im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 3 um, gilt Satz 2 entsprechend.


    Jetzt solltest Du dann mal mit dem FA sprechen, wie Du das dann wieder in die Reihe bekommst. Im Zweifel ein Jahr später wechseln. Den Thread hier bitte insoweit auf dem Laufenden halten.


    Das Sparbuch kann z.B. 01.07.2020-31.12.2021 auch gar nicht und gibt eine Fehlermeldung aus, weil das Wirtschaftsjahr mehr als 12 Monate beträgt. Das müsste man dann auch mit dem Buhl-Support klären und ebenfalls den Thread hier insoweit auf dem Laufenden halten.


    Hilfsweise könnte man sich so behelfen:

    Wäre aber nicht ganz sauber und ebenfalls vorab zumindest mit dem FA zu klären.

  • miwe4 Du hast recht, eigentlich muss ich das Landwirtschaftsjahr nun von Mitte 2021 bis Ende 2022 erfassen. Kläre ich noch mit dem FA.

    Dennoch die Frage. Kann das Programm generell keinen Zeitraum von 1,5 Jahren erfassen? Das wäre aus meiner Sicht ja ein Fehler, denn dass was das Gesetzt hier ermöglicht ist nicht erfassbar.

    • Offizieller Beitrag

    Kann das Programm generell keinen Zeitraum von 1,5 Jahren erfassen? Das wäre aus meiner Sicht ja ein Fehler, denn dass was das Gesetzt hier ermöglicht ist nicht erfassbar.

    Das Sparbuch kann z.B. 01.07.2020-31.12.2021 auch gar nicht und gibt eine Fehlermeldung aus, weil das Wirtschaftsjahr mehr als 12 Monate beträgt. Das müsste man dann auch mit dem Buhl-Support klären und ebenfalls den Thread hier insoweit auf dem Laufenden halten.

  • Wäre aber nicht ganz sauber und ebenfalls vorab zumindest mit dem FA zu klären.

    Wo finde ich denn das Feld mit dem abweichenden Datum? Ich erstelle die EÜR direkt aus dem Steuer Sparbuch.



    EDIT: Habs gefunden. Ich hatte die Landwirtschaft unter Gewerbebetriebe aufgeführt. Etwas verwirrend das es da zwei Möglichkeiten der Eingabe gibt.


    • Offizieller Beitrag

    Das solltest Du aber dennoch klären und hier im Thread ergänzen:

    Kann das Programm generell keinen Zeitraum von 1,5 Jahren erfassen? Das wäre aus meiner Sicht ja ein Fehler, denn dass was das Gesetzt hier ermöglicht ist nicht erfassbar.

    Das Sparbuch kann z.B. 01.07.2020-31.12.2021 auch gar nicht und gibt eine Fehlermeldung aus, weil das Wirtschaftsjahr mehr als 12 Monate beträgt. Das müsste man dann auch mit dem Buhl-Support klären und ebenfalls den Thread hier insoweit auf dem Laufenden halten.

  • Das mache ich auf jeden Fall. Das FA hat mir schon bestätigt das nicht nachträglich der alte Bescheid geändert werden kann. Ich werde daher mit der Steuererklärung für 2022 die EÜR für das verlängerte Landwirtschaftsjahr angeben.


    Dennoch hat das Programm scheinbar einen Bug, denn 1,5 Jahre kann ich nicht hinterlegen. Dazu habe ich ein Ticket beim Support erstellt.


    • Offizieller Beitrag

    Das FA hat mir schon bestätigt das nicht nachträglich der alte Bescheid geändert werden kann.

    Das hatte ich mir fast schon so gedacht.

    Ich werde daher mit der Steuererklärung für 2022 die EÜR für das verlängerte Landwirtschaftsjahr angeben.

    Anders geht es dann in der Tat nicht.


    Dennoch hat das Programm scheinbar einen Bug, denn 1,5 Jahre kann ich nicht hinterlegen.

    Das Problem für diesen Sonderfall hatte ich in meiner für Dich angelegten Testdatei bereits festgestellt.


    Dazu habe ich ein Ticket beim Support erstellt.

    Prima. :thumbup:

    Den Thread insoweit bitte auf dem Laufenden halten.

  • Ich habe endlich Rückmeldung vom Support dazu. So ganz schlau werde ich daraus aber noch nicht. Muss ich nun eine EÜR mit dem WJ 01.07.21 - 31.12.21 im Rahmen der Steuerklärung 2021 angeben und eine weitere EÜR mit dem WJ 01.01. - 31.12.22 im Rahmen der Steuerklärung 2022 angeben? Das kann doch nicht richtig sein. Das WJ geht ja in Wirklichkeit 1,5 Jahre.


    Zitat

    Die Steuer-Software unterstützt die Eingabe nur für ein Wirtschaftsjahr innerhalb einer Einkommensteuererklärung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

    Die restlichen sechs Monate legen Sie bitte für das Wirtschaftsjahr der Land- und Forstwirte separat an.

    • Offizieller Beitrag

    miwe4 Hast du hierzu eine Idee?

    Hilfsweise könnte man sich so behelfen:

    Wäre aber nicht ganz sauber und ebenfalls vorab zumindest mit dem FA zu klären.


    Aber eigentlich müsste Buhl da was machen, denn in diesen Sonderfällen ist das Wirtschaftsjahr ja ganz offiziell auf 18 Monate verlängert.