Photovoltaik Verkauf ab 2023

  • Hallo.
    Es ist zwar noch bisschen Zeit, aber mich interessiert schon jetzt, wie wird eine Rechnung erstellt und verbucht (skr03) für eine Photovoltaik Anlage ab Januar 2023?
    Bekanntlich fällt die Ust. für Privatkäufer ab dem 01.01.2023 weg...

  • Bekanntlich fällt die Ust. für Privatkäufer ab dem 01.01.2023 weg...

    Verwechselt du da nicht etwas? Es fällt die Ertragsteuer weg, von Umsaztsteuer lese ich nirgends etwas.

  • Zum Beispiel der Text in der Rechnung - ob da steht "umsatzsteuerbefreit nach § 4 Nr. .... UStG" oder es wird keine Umsatzsteuer erhoben gemäß § .... UStG) und auch die entsprechende Zeile in der UStVA. Diese muss nämlich weiter abgegeben werden, ebenso wie die UStE. Auch das Buchungskonto ist noch nicht fest (wegen der entsprechenden Zuordnungen) - alles völlig unausgegoren. Bevor das nicht im Bundesgesetzblatt steht, gibt es die Regelung nicht.

    Man kann sich Gedanken machen - richtig. Aber nicht in Richtung "umsatzsteuerberfreit", sondern in Richtung "Steuersatz 0%". Ist nun einmal etwas anderes. Und an Privatkunden musst du Bruttorechnungen stellen.

  • Und hier möchte ich wissen, wie es kontiert wird...

    Das kommt doch darauf an ob die Anlage kplt. abgeschrieben ist (Restbuchwert)

    Ob der Betreiber als Kleinunternehmer fungierte.

    Ist die PV-Anlage fest auf dem Dach installiert, wird mit diesem (Gebäude) veräußert, oder steht sie mobil im Garten.

    Muss Du als Verkäufer dennoch die 19% USt abführen? weil Du ja auch VSt. kassiert hast!! (ohne § 19 KU-regelung)

  • Bekanntlich fällt die Ust. für Privatkäufer ab dem 01.01.2023 weg...

    Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht und etwas genauer gelesen: die USt soll auf 0% gesenkt werden für die Verkäufer von Solarmodulen an die Betreiber von Photovoltaikanlagen, sofern diese Anlage eine Maximalleistung von 30 kwp hat. Da steht nichts von 0% für die Betreiber von Photovoltaikanlagen. Aber - wie gesagt - solange das nicht im Bundesgesetzblatt steht, keine gesetzliche Grundlage.

    Du solltest m. E. n. weiter mit 19% Rechnungen stellen, alles andere ist mehr als Kaffeesatzleserei.


    Und hier möchte ich wissen, wie es kontiert wird...

    Das kommt doch darauf an ob die Anlage kplt. abgeschrieben ist (Restbuchwert)

    Ob der Betreiber als Kleinunternehmer fungierte.

    Ist die PV-Anlage fest auf dem Dach installiert, wird mit diesem (Gebäude) veräußert, oder steht sie mobil im Garten.

    Muss Du als Verkäufer dennoch die 19% USt abführen? weil Du ja auch VSt. kassiert hast!! (ohne § 19 KU-regelung)

    lavender: was hat das mit der Kontierung von Umsätzen zu tun, die "ja bekanntlich" ab 1.1.2023 umsatzsteuerfrei sind?

  • Es ist zwar noch bisschen Zeit, aber mich interessiert schon jetzt, wie wird eine Rechnung erstellt und verbucht (skr03) für eine Photovoltaik Anlage ab Januar 2023?

    ...kommt mir erst jetzt

    Du handelst mit PV-Anlagen ?!?.... und möchtest wissen wie der Erlös 0% USt. zu buchen ist.?!?

    Ich war bisher der Meinung Du bist im Besitz einer Anlage und möchtest sie weiter veräußern. Daher meine meine Einwände bzgl. Abschreibung, Restbuchwert Gebäudebestandteil etc.

    Selbst bei Datev gibt es noch keinen Kontenplan Stand Januar 2023
    Möglich dass das über den Steuerschlüssel ähnlich § 13 UstG gelöst wird. Dann eben § 12 Abs.3 UStG (neu)

  • Du solltest m. E. n. weiter mit 19% Rechnungen stellen, alles andere ist mehr als Kaffeesatzleserei.

    Entweder verstehe ich Dich nicht, oder Du hast es komplett falsch verstanden. Schau mal...

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  • Es ist zwar noch bisschen Zeit, aber mich interessiert schon jetzt, wie wird eine Rechnung erstellt und verbucht (skr03) für eine Photovoltaik Anlage ab Januar 2023?

    ...kommt mir erst jetzt

    Du handelst mit PV-Anlagen ?!?.... und möchtest wissen wie der Erlös 0% USt. zu buchen ist.?!?

    Ich war bisher der Meinung Du bist im Besitz einer Anlage und möchtest sie weiter veräußern. Daher meine meine Einwände bzgl. Abschreibung, Restbuchwert Gebäudebestandteil etc.

    Selbst bei Datev gibt es noch keinen Kontenplan Stand Januar 2023
    Möglich dass das über den Steuerschlüssel ähnlich § 13 UstG gelöst wird. Dann eben § 12 Abs.3 UStG (neu)

    Jetzt aber! :thumbup: :)

  • Wenn du deine Frage etwas deutlicher gestellt hättest (nämlich dass du die Anlagen verkaufst und keinen Strom, der aus Anlagen erzeugt wird), hätte man sich hier einiges sparen können.

  • Wenn du deine Frage etwas deutlicher gestellt hättest (nämlich dass du die Anlagen verkaufst und keinen Strom, der aus Anlagen erzeugt wird), hätte man sich hier einiges sparen können.

    Nichts für Ungut, aber im Titel "Photovoltaik VERKAUF" und im Text "Rechnung ERSTELLEN" - es steht nirgendwo was vom Stromverkauf.

  • Sehr irreführend - Photovoltaik Verkauf sagt nicht genau, dass du Anlagen verkaufst. Und 99% der Fragesteller hier verkaufen Photovoltaik-Strom!

    Aber danke für deine Antworten - ich werde hier nichts mehr sagen.

  • Hallo wie bucht man den Verkauf von PV Anlagen Erlöse 0% richtig .


    Der Kunde bekommt von mir eine Rechnung um Vorkasse mit 0% MwSt.

    Er zahlt sie per Vorkasse auf mein Konto .

    Ich bezahle sie dem Großhändler mit Usatzsteuer 19%

    Sie wird geliefert 4 Tage später , die Montage und Inbetriebnahme befindet sich 5 Wochen Später .


    ISt die Vorgehensweise so richtig , wenn ja wie buche ich Sie .


    Und welche Konto nehme ich oder wie buche ich , wenn ich mir Privat über meine Firma eine PV Kaufe selbst montiere und sie auch Privat nutze , und nur die Großhändlerpreise von meiner Firma privat nutze ??



    Gruß Michael

  • gibt es hier schon eine Lösung wie der Verkauf der PV-Anlage für die Vorsteuer eingetragen werden soll?

    Du hast aber schon gesehen, um was es hier im Thread geht, oder? Und die Frage ist nun wirklich mittlerweile beantwortet bzw. gesetzlich gelöst.