mögliche Wege der Spesenabrechnung von Selbständigen

  • Hallo Zusammen,


    ich habe immer das Gefühl, ich verstehe nie zu 100% und das macht mir sehr zu schaffen .... und hoffe, mir kann jemand zu Klarheit verhelfen.


    Wenn z.B. ein Selbstständiger (Tänzer, Künstler etc.) neben seiner Gage zusätzlich seine Spesen (Fahrtkosten, Hotel, Flug ...) dem Auftraggeber in Rechnung stellen möchte, gibt es mehrere Wege:


    1. Möglichkeit:

    Er stellt den Nettobetrag seines Fluges/Hotels/Taxi in Rechnung. Da die Hauptleistung und Nebenleistung dasselbe Schicksal teilen, muss er für die Nebenleistung denselben Steuersatz anwenden, auch wenn das Ticket selbst einem anderen Steuersatz unterliegt.

    Z.B. ein Bahnticket mit 7% USt.

    - er stellt seine Gage/Dienstleistung mit 19% USt. in Rechnung, dann kann er den Nettowert des Bahnticket plus zusätzlich 19% in Rechnung stellen

    - er stellt seine Gage umsatzsteuerbefreit aus (weil z.B. Kleinunternehmer) dann darf er auch nur den Nettowert des Bahntickets berechnen.


    Bei dieser Art Spesenberechnung, darf man den Originalbeleg behalten und für sich zusätzlich aus Ausgabe beim FA absetzen, sowie selbst die USt. ziehen. Man hat quasi den Vorteil, dass man vom Auftraggeber die "USt" in Rechnung stellt, sowie selbst nochmal die VSt. ziehen kann.


    Fragen:

    a) Ich lese aber auch, dass man den Bruttobetrag in Rechnung stellen könnte und dann auf diesen sogar nochmal die USt. ausweisen könnte. Was ist denn nun

    richtig? Oder ist man da frei und beides ist möglich?


    b) muss die Rechnungsstellung der Leistung und der Nebenleistung(Spese) in einer Rechnung ausgeführt sein? Z.B. der Selbstständige tritt irgendwo auf und

    stellt seine Gage in Rechnung. Eine Woche später bekommt er von der Fluggesellschaft seine Rechnung für das Ticket und dieses stellt er dem Auftraggeber

    nachträglich als Spese in Rechnung. Hier frage ich mich, wer das denn noch in Zusammenhang bringen kann, welche USt von der Hauptleistung angewendet

    wurde ?


    oder

    2. Möglichkeit


    Er gibt die Originalbelege einfach dem Auftraggeber. Aber wie muss man hier vorgehen:


    a. der Selbstständige hat daran gedacht, die Rechnung seines Flugtickets auf den Auftraggeber ausstellen zu lassen.

    - dann gibt er einfach den Originalbeleg an den Auftraggeber weiter und stellt in seiner Rechnung seine Dienstleistung + ggf. seine USt. plus seine Auslage, also den Bruttobetrag des Flugtickets? Aber hier darf er dann keine USt. berechnen auf die Nebenleistung.


    b das Flugticket wurde auf den Namen des Selbstständigen ausgestellt. Dann ist es nicht möglich, dass der Auftraggeber das Ticket zum Absetzen verwenden kann, dann muss er wieder die unter 1. ausgeführte Variante nehmen, oder?

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Jetzt ist nach der Fragestellung aber wirklich eine klassische Steuerberatung erfragt, die dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht gestattet ist. Ich schließe den Thread daher und bitte insoweit um Verständnis.


    Du solltest Dich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.