Gesonderte und einheitliche Festsetzung: Ursprüngliches Kaufdatum einer geerbten Immobilie eintragen

  • Folgender Fall liegt vor:
    Eine im Jahre 1984 durch Kauf (Gesamte Kaufkosten damals 296.000 DM = 151.000 €) erworbene Immobilie ist durch den Erbfall auf zwei Geschwister übergegangen. Diese bilden eine Erbengemeinschaft, damit wäre hier eine einheitliche und gesonderte Festsetzung vorzunehmen. Soweit ist der Fall auch klar.
    Übergang der AfA auf die Erbengemeinschaft:
    Die Gebäude AfA läuft ja noch und geht ja auf die Erben über (§ 11d EStDV). Damit kann ja die Rest-Afa solange geltend gemacht werden, bis über die Nutzungsdauer des Gebäudes (50 Jahre) die AfA aufgezehrt ist. Soweit ist das Ganze auch noch klar.
    Aber:
    Wo kann man in der Wiso-Web-Anwendung (Gesonderte und einheitliche Festsetzung) das Herstellungsjahr eintragen? Ich habe hier leider kein entsprechendes Feld gefunden. Das wäre aber sehr hilfreich, weil man damit das Auslaufen der AfA besser überwachen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Wo kann man in der Wiso-Web-Anwendung (Gesonderte und einheitliche Festsetzung) das Herstellungsjahr eintragen?

    In Eurem Fall gar nicht, weil:

    Eine im Jahre 1984 durch Kauf (Gesamte Kaufkosten damals 296.000 DM = 151.000 €) erworbene Immobilie ...

    Somit liegt ein Anschaffungsfall vor und kein Herstellungsfall. ;)


    Das wäre aber sehr hilfreich, weil man damit das Auslaufen der AfA besser überwachen kann.

    Was soll da in der "Überwachung" der Unterschied sein? Zumal das Baujahr im Erwerbsfall fast immer irrelevant ist (Ausnahme Vermietungsfall und Erwerb im Jahr der Fertigstellung). ?(

  • Naja, eventuell war ja mein Text etwas ungenau, aber:
    Durch den Kauf der Immobilie sind Anschaffungskosten (entstanden (die ich fälschlich als Herstellungskosten bezeichnet hatte).
    Diese Anschaffungskosten der Erblasserin aus dem Jahre 1984 sind über die Nutzungsdauer (hier 50 Jahre) abzuschreiben, also mit 2%.

    Diese Abschreibung geht ja auf die (nunmehr erstvermietenden) Erben über. Damit wären für die Folgejahr bis zum 50 Jahre noch weiterhin Abschreibungen möglich, dies die Einkünfte entsprechend mindern.
    Damit suche ich weiterhin im Programm die Möglichkeit das Anschaffungsjahr des ursprünglichen Erwerbers einzutragen, da die Erben ja in diese Abschreibungsmethodik (Anschaffungswert und Nutzungsdauer) eintreten. Dadurch würde das Programm dann, richtigerweise, die AfA entsprechend darstellen oder aber (hier zwar erst in weiterer Zukunft) das Ende das Erreichen der Nutzungsdauer (und damit das Ende der AfA) anzeigen.
    Also die einfache Frage:
    Wo und wie kann ich das Anschaffungsjahr eintragen, um die AfA programmgestützt sauber zu generieren?

    • Offizieller Beitrag

    Wo und wie kann ich das Anschaffungsjahr eintragen, um die AfA programmgestützt sauber zu generieren?

    Habe ich doch oben bereits gesagt. Im Anschaffungsfall interessiert nur das Anschaffungsdatum. Im Erbfall also die Anschaffungsdaten des Erblassers.

  • In der Anlage V gibt es doch die Zeile Anschaffungsdatum - dort gehört das Kaufdatum deiner Eltern hinein

  • In der Anlage V gibt es doch die Zeile Anschaffungsdatum - dort gehört das Kaufdatum deiner Eltern hinein

    Nein, in dem Fall leider nicht. Hier wird kein normaler "Anlage V"-Fall geniert, sondern die Einkünfte werden über die "gesonderte und einheitliche Festlegung" ermittelt, da es sich hier um Einkünfte einer Erbengemeinschaft handelt.

  • Wo und wie kann ich das Anschaffungsjahr eintragen, um die AfA programmgestützt sauber zu generieren?

    Habe ich doch oben bereits gesagt. Im Anschaffungsfall interessiert nur das Anschaffungsdatum. Im Erbfall also die Anschaffungsdaten des Erblassers.

    Wir nähern uns ja gerade an. Denn genau die Frage habe ich ja:
    Wo trage ich das Datum ein. Denn für das Datum gibt es (siehe oben) leider keine Eingabemöglichkeit. Daher auch meine Frage :(

    • Offizieller Beitrag

    In der Anlage V gibt es doch die Zeile Anschaffungsdatum - dort gehört das Kaufdatum deiner Eltern hinein

    Nein, in dem Fall leider nicht. Hier wird kein normaler "Anlage V"-Fall geniert, sondern die Einkünfte werden über die "gesonderte und einheitliche Festlegung" ermittelt, da es sich hier um Einkünfte einer Erbengemeinschaft handelt.

    Du irrst, denn es wird in der Tat eine ganz normale Anlage V erstellt.


    Wo trage ich das Datum ein. Denn für das Datum gibt es (siehe oben) leider keine Eingabemöglichkeit. Daher auch meine Frage :(

    Ich verstehe Dein Problem wirklich nicht, denn es wird ganz normal abgefragt und eingetragen:


  • Die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung dient der Zuordnung von Einkünften zu den Feststellungsbeteiligten. Die Einkünfte müssen aber in den entsprechenden Formularen ermittelt werden - sagt auch die amtliche Hilfe.