Steuer 2023: Abfindung und 1/5 Regelung simulieren: Betrag taucht nicht auf in der EKST Berechnung unter "Steuerermäßigung nach §34...."

  • Moin zusammen,

    mit der gerade installierten neuen SW "Steuer 2023" für 2022 und der noch nicht vorliegenden Lohnsteuerkarte 2022 möchte ich meine Abfindung durchsimulieren.

    Abfindung erhalten in 3/2022, nicht nach 1/5 Regel vom AG versteuert.

    Somit erwarte ich vom AG, dass in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 19 ("Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre") der Betrag ausgewiesen wird und nicht in Zeile 3 ("Bruttoarbeitslohn").

    Gebe ich nun in Zeile 19 (Seite Lohnsteuerbescheinigung) den Betrag ein, so taucht der in der EKST Voransicht unter "Steuerermäßigung nach §34 .... Fünftelregelung" in keinster Weise auf.

    Bin ich da mit Zeile 19 auf dem Holzweg oder hat das Programm noch Tücken ?

    Danke

    frankii

  • Was berechtigt dich zu dieser Annahme? Wenn er im März nicht nach 1/5-Regelung abgerechnet hat, steht das auch nicht in den Lohndaten und aus diesen wird die Lohnsteuerbescheinigung erstellt.

    Die Fünftelregelung unterliegt bestimmten Voraussetzungen, und wenn diese im März nicht erfüllt waren, kannst du diese auch nicht ansetzen. Unter Anderem muss eine Zusammenballung von Einkünften vorliegen. War dies eine Zahlung für das Vorjahr?

  • Hi, Danke,

    ich weiss nicht welche Annahme Du jetzt genau meinst, da so ungefähr 4 Annahmen in meinem Text sind ;)


    Wie auch immer: Firmenaustritt war zum 31.12.2021


    Leuchtet ein, dass die kommende Lohnsteuerbescheinigung nicht von dem abweicht, was überwiesen wurde.

    Ob die 1/5-Regelung vom AG angewendet wurde oder nicht, war und ist mir auch quasi egal (STKL 6 mit einer Steuerlast von ca. 30% in 4/22), ich denke daher nicht.
    Hauptsache das FA macht es dann richtig :)

    Die Vorrausetzungen zur Anwendung der 1/5-Regelung sehe ich als gegeben.


    Aber der alte AG wird ja die Abfindung kaum unter Zeile 3 eintragen, sondern unter Zeile 10 oder 19 ?

    Die Abfindung war lt Vertrag "zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigung......"


    Wo gehört der Eintrag (Abfindung) also rein ? Die "?" Erklärungen links im Menü sind für mich nicht eindeutig genug.
    Ich verstehe nicht den Unterschied in der Erläuterungen zu 10 und 19.

    Tatsache ist, dass eine Eingabe unter 19 nicht zu den Einkünften hinzugezählt wird, eine Eingabe unter 10 sehr wohl, wenn man anschließend in das Berechnungsergebnis schaut.


    Ist der Eintrag dann bestenfalls an der richtigen Stelle in der elektronischen Bescheinigung des AG, dann ist das anschließend

    beim FA ein Selbstläufer oder soll gleich ein formloses Anschreiben mit dazu ? oder vlt. dort Vorsprechen zur Erläuterung ?

  • Das haben wir hier vor Kurzem schon einmal diskutiert. Ob die Voraussetzungen vorliegen, musst du anhand des Einkommensteuergesetzes prüfen -

    Die Vorrausetzungen zur Anwendung der 1/5-Regelung sehe ich als gegeben.

    ist etwas lapidar. Der Arbeitgeber bescheinigt dir nichts, was er nicht auch in seinen Lohnberechnungen gemacht hat. Und wenn es eine Zahlung für das Vorjahr ist, sehe ich die Voraussetzungen für die Fünftelregelung absolut nicht als automatisch gegeben an. Dass dein Arbeitgeber die Fünftelregelung nicht beachtet hat, ist ein starkes Indiz, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen. Aber selbst, wenn - du musst die Daten der Bescheinigung zunächst 1:1 übernehmen (das Finanzamt überschreibt deine Daten, wenn du änderst), denn die Lohnsteuerbescheinigung geht per Elster an das Finanzamt. Hinweise zur Anwendung findest du beispielsweise auch in den Einkommensteuerrichtlinien, R34.3 und H34.3

    Wenn du der Meinung bist, dass die Regelung für dich gilt, musst du dies dem Finanzamt gesondert mitteilen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Vorrausetzungen zur Anwendung der 1/5-Regelung sehe ich als gegeben.

    Nicht jede "Abfindung" erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung der Fünftelregelung. Die Arbeitgeber bzw. deren Lohnbuchhaltungen/Steuerberater kennen diese i.d.R. sehr genau.


    Du schreibst sehr viel, aber leider rein gar nichts zum Sachverhalt selber.

  • Moin,

    also der "Sachverhalt" ist ja mehr so ein Beratungs-Thema... das wollte ich hier außen vor lassen.

    Kernfrage ist für mich der Unterschied zw. Zeile 10 und 19. Kann das jemand kurz in anderen Worten schildern (als unter "?" dargestellt) ?


    Danke :)

  • Nee, bitte nicht wiederholen...

    ich suche in anderen Worten den Unterschied zw. 10 und 19.

    Wann trägt der AG unter 10 ein, wann unter 19 ? ggf mal ein Beispiel ?


    Zumal in der Hilfestellung auf "Mehr" verwiesen wird und dann wird es ganz allgemein mit Verlinkung auf das Handbuch....


    Danke