benötige Hilfe bei Korrektur der Umsatzsteuer

  • durch einen Verständnisfehler habe ich die Einnahmen und Ausgaben (Umsatz nachträglich nicht, wie es richtig wäre, in den jeweiligen Folgejahren (also 2020 in 2021 usw.) sondern direkt in den jeweiligen Jahre erfasst. Ich möchte dies korrigieren und benötige hierzu Unterstützung.

    Ich wohne im Raum Wiesbaden und würde für die Problemlösung natürlich zahlen...

  • miwe4

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich würde eine neue Datei anlegen und noch einmal neu anfangen, bevor ich viel "herumdoktore" zum Korrigieren.

    Journalisierte Daten kann man nur stornieren und neu buchen.

  • Ich würde eine neue Datei anlegen und noch einmal neu anfangen, bevor ich viel "herumdoktore" zum Korrigieren.

    Journalisierte Daten kann man nur stornieren und neu buchen.

    ich bin da leider sehr unbedarft, wie ist das am effektivsten umzusetzen? Danke vorab

  • habe ich die Einnahmen und Ausgaben (Umsatz nachträglich nicht, wie es richtig wäre, in den jeweiligen Folgejahren (also 2020 in 2021 usw.) sondern direkt in den jeweiligen Jahre erfasst

    was ist daran falsch, als EÜRechner mit IST-Versteuerung seine Umsätze in dem Jahr zu buchen in dem sie getätigt wurden? also 2020 in 2020

    Es sei denn, es ist ein Jahreswechsel und der Geldfluss erfolgt erst im Folgejahr also 2021dann wird 2021 gebucht.


    Das wäre richtig!

  • Wenn die Rechnung aber 2020 gestellt wurde und die Zahlung erst 2021, ist 2020 definitiv falsch. Und auch ein EÜ-Rechner muss Rechnungen schreiben (außer Gaststätten oder Verkaufsstellen mit hohem Publikumsverkehr).

    Wir wissen leider nicht, was genau falsch gebucht wurde, daher mein Rat, neu anzufangen, bevor mit Storno und Neubuchung noch mehr falsch gemacht wird. Vielleicht wurden die Zahlungen nicht den Rechnungen zugeordnet (also keine OP-Ausgleich mit Umbuchung der Umsatzsteuer?)

  • Man kann auch vieles "konstruieren" - warten wir doch ab, was vom TE an Informationen kommt. Außerdem gibt es einen Unterschied auch bei EÜ-Rechnern zwischen "buchen" (also z. B. die Rechnung buchen) und "zahlen" (mit Umbuchung der Umsatzsteuer). Ich kann die Rechnung durchaus im Jahr 2020 buchen, aber der Ausgleich und damit die Umsatzsteuer wird erst bei Zahlung 2021 fällig und dann ist die Zahlung zu erfassen.

  • und die Zahlung erst 2021, ist 2020 definitiv falsch.


    Ich kann die Rechnung durchaus im Jahr 2020 buchen, ABER....

    aha

    ein aber relativiert etwas das zuvor definitiv gemeinte

    Du weißt jetzt was Du meinst?

    Etwa Eingangs. r e c h n u n g e n ?! oder doch Ausgangsrechnungen wo mit Buchen dann durchaus ein Eintrag in KZ 112 steuerpflichtige BE erfolgt

    Und Debitorenbuchhaltung kann WISO Steuer nicht.

    warten wir doch ab, was vom TE an Informationen kommt.

    welche erwartest Du denn?

    Etwa dass er jemand gefunden hat, der ihm das genau erklären u. berichtigen kann?!

    • Offizieller Beitrag

    hat noch jemand eine Idee?... zahle auch dafür und komme bei Hilfsangebot

    Sorry, aber so läuft das hier im Anwenderforum nicht. :thumbdown:

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