Die Bundesregierung geht in Vorleistung, indem sich der Bund bereit erklärt, bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien. Die sogenannte Inflationsausgleichsprämie ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet.
Bei der sogenannten Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann also in der Regel selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe er die Prämie auszahlt – es sei denn, die Tarifpartner handeln eine Sonderzahlung aus.
- Kann mir jemand sagen, wie ich eine solche Inflationsausgleichsprämie verbuchen in Lohn+Gehalt:
An sich könnte es ja ähnlich funktionieren wie bei der EPP, da ebenfalls sozial- und steuerfrei. Kann jemand mitteilen, wie sie/er es gelöst hat?
Vielen Dank vorab