PV Anlage, Anzahlung im Vorjahr

  • Hallo,


    ich habe im März 2022 eine PVA mit 9,12 kWp inkl. Speicher in Betrieb genommen, jedoch im Juni 2021 bereits eine Anzahlung von ca 5.600 inkl. Steuer geleistet. Diese Anzahlung müsste doch bei der Steuer 2021 berücksichtigt werden? (Ich habe keine Kleinunternehmerregelung gewählt für die PVA.)

    Wenn ich im Steuerprogramm für die Steuer 2021 den Gewerbebetrieb für die PVA Anlage anlegen will, muss ich dort Angaben zur Leistung und in der Folge zum Datum der Inbetriebnahme machen.

    Da die Inbetriebnahme ja erst 2022 war, akzeptiert das Programm kein Datum nach dem 31.12.2021.

    Wie sollte ich diese Anzahlung im Vorjahr am besten behandeln im Steuerprogramm?

    Danke

  • Das ist auch richtig - eine Anzahlung ist keine Anlage.

    War auf der Anzahlungsrechnung denn Vorsteuer ausgewiesen? Nur dann kannst du Vorsteuer in der UStE ausweisen. Die Umsatzsteuererklärung ist aber auch unabhängig von der Ertragsteuer zu sehen.

  • Für eine Anzahlung darf aber keine Rechnung mit USt-Ausweis geschrieben werden, da noch keine Leistung erbracht wurde. Und eine Anzahlungsanforderung ist keine Rechnung im umsatzsteuerlichen Sinn, sondern eben eine Aufforderung, eine Anzahlung zu leisten. Leider kennen eben viele diesen Unterschied nicht. Und wenn anhand eines Angebotes gezahlt wird, liegt auch keine Rechnung vor.

  • ich habe im März 2022 eine PVA mit 9,12 kWp inkl. Speicher in Betrieb genommen, jedoch im Juni 2021 bereits eine Anzahlung


    woher weißt Du das?

    das Zitat ist doch eindeutig - Inbetriebnahme, das heisst Lieferung erst 2022! Und ob hier eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis vorliegt, wage ich zu bewzeifeln. So wie du auch wird häufig das Angebot mit der Aufforderung, 50% als Anzahlung zu leisten, als zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung gewertet! Ob das stimmt, wird nicht hinterfragt.

    Ich kenne das sehr gut - habe selber eine Photovoltaikanlage auf dem Dach.

    mit Geldflussdatum also noch in 2021 EKR 03 Konto 1518 geleistete Anzahlung 19% VSt. an Bank buchen

    mit diesem Rat wäre ich sehr vorsichtig - steuerrechtsverbindliche Auskunft darf ein Steuerberater geben, wir können hier nur auf "Fallstricke" hinweisen. Da der TE sich nicht zu den Fragen geäussert hat, gehe ich zumindest davon aus, dass keine Rechnung vorliegt, die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Denn das ist und bleibt eine Voraussetzung zum Vorsteuerabzug. Wenn eine solche vorliegt, besteht die Abzugsberechtigung auch vor Ausführung der Leistung, aber eben nur, wenn eine Rechnung i.S. § 14 UStG vorliegt.

  • Nun ja - wenn man keine Argumente mehr hat. Wie willst du eine Photovoltaikanlage in Betrieb nehmen, wenn sie nicht vorher geliefert und installiert wurde? Die Module sind so knapp, dass diese immer erst kurz vor der Installation geliefert werden, aber sicher nicht schon Monate vorher. Du konstruierst anstelle die Antwort abzuwarten.


    Aber Diskussionen mit dir sind fruchtlos - wenn du mit Argumenten widerlegt wirst, beendest du Diskussionen. Weitere Kommentare erspare ich mir.

  • Hallo,


    danke für die Hilfe bis hierher.


    Auf der Rechnung von 2021 steht "1. Abschlagszahlung", "Materialabschlag 20% bei Auftragserteilung", es ist die Nettosumme, die MWSt. und der Gesamtbetrag auf dieser Rechung angegeben. Ich habe auch noch ein Schlussrechung aus 2022, auf der sind 1. Abschlagsrechung, die Abschlusszahlung und der Gesamtbetrag aufgeführt, jeweils auch die Mehrwertsteuer.

    Ich würde jetzt so vorgehen, dass ich die USt Erklärung für 2021 mache mit den knapp 900 Euro auf die 5600 Euro. 2022 kommt dann der Rest der USt erklärung, die in 2022 bezahlt wurde.

    Ab 2022 würde ich dann die "Einnahmen aus Gewerbebetrieb" mit EÜR, für die ich die Gesamtabrechnung (netto) nehmen würde, bei der Steuer "starten", also im Jahr der Inbetriebnahme. Das erscheint mir inzwischen sinnvoller und einfacher als mein erster Gedanke, gleich in 2021 anzufangen mit EÜR, nur weil ich da schon etwas gezahlt hatte.

    Ich denke da gilt Inbetriebnahme 2022, deshalb sieht das WISO Steuersparbuch das so vor.

    Hört sich das plausibel an?

    Im Zweifel frage ich doch bei meinem Finanzamt nochmal nach.


    Besten Dank nochmals