Ich nutze den HV schon seit mehr als 10 Jahren, habe aber noch nie eine Abrechnung gemacht. Aufgrund der jetzigen Situation möchte ich dies ab sofort ändern, also für das Jahr ab dem 1. Oktober 2021 bis zum 30 September 2022 möchte ich eine erste Abrechnung erstellen, und ab jetzt möchte auch alle Zähler Ablesungen exakt so eintragen, dass die Abrechnung im Jahr 2023 problemlos "auf Knopfdruck" möglich ist.
Heizkosten werden über HKV ermittelt, die einmal jährlich, immer am 28. Februar, auf 0 zurückgesetzt werden.
Als Stichtag für meine jährliche Abrechnung des Gebäudes für Warmwasser-/Heizkosten und Nebenkosten habe ich den 30. September festgelgt, so dass am 01. Oktober eines jeden Jahres das neue Betriebsjahr beginnt.
Ich habe 4 WGs mit insgesamt je 3 Mietern, also 12 Parteien in meinem Haus. Es gibt etwa alle 1 bis 2 Monate einen Mieterwechsel, manchmal finden auch 2 oder 3 Wechsel am gleichen Tag statt, aber die Regel ist, dass ich alleine wegen der Mieterwechsel etwa 10 bis 15 Zähler-Ablesungen pro Jahr habe.
Damit meine Abrechnungen funktionieren, müssen bei jedem Wechsel sämtliche Zähler abgelesen werden. Bei den HKV muss an jedem Zählereintrag dieser Wechseltage der Haken für Zwischenablesung gesetzt werden. Außer bei dem einen Eintrag, wo Ablesetag gleich dem Stichtag ist.
Nun meine Frage: Welches Datum trage ich als Stichtag ein?
Wenn ich heute am 18.11.2022 einen Mieterauszug habe, lese ich alle Zähler ab, trage beim HKV den Ablesetag 18.11.22 ein und als STICHTAG den 30. September. Aber welches Jahr, den kommenden Stichtag, also 2023, oder den letzten, also 2022?