Stichtag vs. Ablesetag

  • Ich nutze den HV schon seit mehr als 10 Jahren, habe aber noch nie eine Abrechnung gemacht. Aufgrund der jetzigen Situation möchte ich dies ab sofort ändern, also für das Jahr ab dem 1. Oktober 2021 bis zum 30 September 2022 möchte ich eine erste Abrechnung erstellen, und ab jetzt möchte auch alle Zähler Ablesungen exakt so eintragen, dass die Abrechnung im Jahr 2023 problemlos "auf Knopfdruck" möglich ist.


    Heizkosten werden über HKV ermittelt, die einmal jährlich, immer am 28. Februar, auf 0 zurückgesetzt werden.

    Als Stichtag für meine jährliche Abrechnung des Gebäudes für Warmwasser-/Heizkosten und Nebenkosten habe ich den 30. September festgelgt, so dass am 01. Oktober eines jeden Jahres das neue Betriebsjahr beginnt.


    Ich habe 4 WGs mit insgesamt je 3 Mietern, also 12 Parteien in meinem Haus. Es gibt etwa alle 1 bis 2 Monate einen Mieterwechsel, manchmal finden auch 2 oder 3 Wechsel am gleichen Tag statt, aber die Regel ist, dass ich alleine wegen der Mieterwechsel etwa 10 bis 15 Zähler-Ablesungen pro Jahr habe.

    Damit meine Abrechnungen funktionieren, müssen bei jedem Wechsel sämtliche Zähler abgelesen werden. Bei den HKV muss an jedem Zählereintrag dieser Wechseltage der Haken für Zwischenablesung gesetzt werden. Außer bei dem einen Eintrag, wo Ablesetag gleich dem Stichtag ist.

    Nun meine Frage: Welches Datum trage ich als Stichtag ein?

    Wenn ich heute am 18.11.2022 einen Mieterauszug habe, lese ich alle Zähler ab, trage beim HKV den Ablesetag 18.11.22 ein und als STICHTAG den 30. September. Aber welches Jahr, den kommenden Stichtag, also 2023, oder den letzten, also 2022?

  • Jahr ab dem 1. Oktober 2021 bis zum 30 September 2022

    Gibt es einen Grund, warum du diesen Zeitraum nimmst, denn die HKV sind am 1.3. eines Jahres wieder auf null. Das passt doch nicht, denn dann musst du zwei Abrechnungen machen, einmal die Nebenkosten und einmal die Heizkosten.


    Warum die HKV nicht zum 1.1. eines Jahres auf null stehen, wäre ideal, denn viele Betriebskostenarten wie Grundsteuer, Müll usw. beginnen immer am Jahresanfang.

    Dann fängst du jetzt am 1.10.-30.9. des nächsten Jahres an, die Abrechnung zu machen. Ich sage dir, da wirst du einige Probleme bekommen, denn du musst alles genau eintragen, und hier meine ich nicht die Wasserzähler.


    Für die Wasserzähler siehe hier: https://www.buhl.de/shop/faqs?article=380

  • Danke #errjot, ja, du hast absolut recht. Es war ein großer Fehler die HKV so programmieren zu lassen, aber das ist so geschehen und lässt sich nicht ändern. Damit muss ich jetzt leben.

    Den Wechsel des Betriebsjahrs für Heiz- und Nebenkosten habe ich deshalb auf 30. September festgesetzt, damit ich möglichst bald die Heiz- und Nebenkosten Vorauszahlungen an die neue Realität der explodierenden Energiekosten anpassen kann.

    Ich habe noch nie die Vorauszahlungen abgerechnet. Ich habe es bisher nicht verstanden, wie das zu machen ist.

    Unterm Strich hätte ich den Mietern Nachzahlungen abverlangen können, aber dafür müsste ich erstmal eine Abrechnung hinbekommen.

    Jetzt noch mal meine Frage, konkret in meinem Setting, da ist der Stichtag dann der 30. September.Aufgrund deines verlinkten Artikels erhalten alle Zwischenablesungen, die ich aufgrund eines Mieterwechsels nach dem 1. Oktober 2022 vornehme den 30. September 2023 als Stichtag und als Ablesedatum den Tag dieses Auszugs.

    Beim ausziehenden Mieter ändere ich den Stichtag aber auf den Tag seines Auszugs.

    Beispiel ein Mieter zieht heute, 18.11.22 aus und der neue Mieter zieht 19.11.22 ein.

    Ablesedatum und Stichtag sind beide der 18.11.22 und beim HKV seines Zimmers erscheint kein Haken bei Zwischenablesung.

    Alle anderen Zähler des Hauses müssen dann ebenfalls noch abgelesen werden.

    Die Einträge erhalten Stichtag 30.9.23 und Ablesedatum 18.11.22 und einen Haken bei Zwischenablesung.

    Hab ich das so richtig verstanden?

  • Bei einem Mieterwechsel ist - bei deinem Beispiel - der heutige Tag als Stichtag für den Zählerstand einzugeben. Wenn dann morgen der neue Mieter direkt nach dem Auszug des ehemaligen Mieters einzieht, bleibt dieser Stichtag auch für den Folgemieter. Es geht einer udnder nächste folgt direkt danach.

    Nur dann, wenn beispielsweise erst zum 1.12. der neue Mieter einziehen würde, dann ist dazwischen ein Leerstand und der Stichtag für den Mieter, der am 1.12. einzieht ist der 30.11.!


    Zum Abrechnungszeitraum, da würde ich zumindest den Zeitraum nehmen, wo die HKV´s eingestellt sind, also vom 1.3. eines Jahres, denn dann kannst du beruhigt die Kosten eingeben. Bei der Heizkostenabrechnung musst du taggenau die Brennstoffkosten eingeben, bei z.B. Versicherungen kannst und musst du, wenn unterschiedliche Abrechnungszeiträume existieren, jeweils die Summen mit Angabe des Datums von / bis eingeben, damit das Programm die korrekten Kosten für das Abrechnungsjahr ausrechnet.

  • Wenn ich mein Betriebsjahr mit dem 28. Februar enden lasse, kann ich erst 5 Monate später meine Abrechnung erstellen und entsprechende erst 5 Monate später erst die Vorauszahlungen anheben.

    Aber, da will ich mich jetzt nicht dran festbeißen.

    Dann hat das laufende Betriebsjahr schon am 1. März 2022 begonnen. Und jetzt setze ich bei meinen Zwischenablesungen den 28. Februar ein.

    Nun zurück zu meiner ursprünglichen Frage, welches Datum zählt wenn ich heute ablese, der 28.2. 2022 oder 2023?

  • Nun zurück zu meiner ursprünglichen Frage,

    Ich denke, dass wir das gezielt einmal telefonisch absprechen sollen, denn für die doch vielen Positionen hier Ratschläge zu geben, ist nicht leicht rüber zu bringen.

    Wie bisher mehrmals erfolgte, biete ich auch dir die Hilfe über TeamViewer oder AnyDesk an, denn dann könnte ich auf deinen Bildschirm die Positionen sehen, die dir das Leben im Moment schwer machen. Wir wollen hier keine persönlichen Daten offen legen, du kannst mir aber ein Mail schreiben, dann würde ich mich melden, errjot@t-online.de.