Steuernachzahlung

  • Hallo,


    vorne weg ich bin nicht verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, woraus sich eine Nachzahlung ergeben würde (mehere Arbeitgeber, Lohnersatzleistungen, etc.). Trotzdem rechnet mir jedes Steuerprogramm aus, dass ich 2 Euro Steuern nachzahlen soll und das seit 3 Jahren. Für 2019 und 2020 habe ich was abgegeben in der Hoffnung, dass das Finanzamt was anderes ausrechnet als das Programm. Aber leider nein


    Für 2021 habe ich also keine Steuererklärung abgegeben - auch auf Ratschlag vom Finanzamt. Eigentlich sollten die mir erklären wie die 2 Euro zustande kommen, aber die meinten nur dass das telefonisch nicht geht und das Finanzamt nicht weiterhelfen kann ?! Und würde auch keine Anlaufstellen kennen.


    Gesagt, Getan und mehrere Monate später habe ich eine Erinnerung vom Finanzamt, dass ich doch meine Erklärung einreichen soll. Wahrscheinlich haben die da einen Automatismus der jeden anschreibt, der potenziell nachzahlen muss, seien es auch Leute die nur 2 Euro zahlen müssen oder überhaupt nicht verpflichtet sind.


    Ich werde zeitnah telefonieren und fragen ob ich das Schreiben einfach ignorieren kann, da ich ja keine Verpflichtung habe. Aber das löst ja das Problem nicht. Weiß jemand warum immer eine Nachzahlung bei mir rauskommt ? Ich habe als einzige Einnahmequelle meinen Lohn, den das Programm aus der Bescheinigung nimmt - mehr nicht. Das einzig besondere bei mir ist, dass ich einen Arbeitsweg unter 1 km habe, sodass ich nicht mehr als 1000 € Werbungskosten habe. Sonst gibt es auch nichts an absetzbaren Sachen bei mir.


    Entweder rechnet mein Arbeitgeber die Lohnsteuer falsch aus, die er einbehält oder da ist bei jedem eine leichte Differenz da. Nur fällt es dann nicht auf weil die meisten über 1000 € Werbungskosten haben ?



    Ich hoffe jemand hat einen Gedankenblitz.

    • Offizieller Beitrag

    Aber das löst ja das Problem nicht. Weiß jemand warum immer eine Nachzahlung bei mir rauskommt ?

    Interner Jahresausgleich des AG evtl. ungenau durchgeführt.


    Gesagt, Getan und mehrere Monate später habe ich eine Erinnerung vom Finanzamt, dass ich doch meine Erklärung einreichen soll. Wahrscheinlich haben die da einen Automatismus der jeden anschreibt, der potenziell nachzahlen muss, seien es auch Leute die nur 2 Euro zahlen müssen oder überhaupt nicht verpflichtet sind.

    Gemahnt wird nicht nach dem Ergebnis einer Steuererklärung (Erstattung/Nachzahlung), sondern nach den tatsächlichen Veranlagungsgründen, die sich regelmäßig aus der Erklärung des Vorjahres ergeben. Wird gemahnt, spricht vieles dafür, dass im Vorjahr ein Pflichtveranlagungsgrund des § 46 EStG gegeben war.


    Für die jetzige Erklärung des laufenden Jahres sind die Besteuerungsgrundlagen des Veranlagungszeitraums maßgeblich. Du solltest Dir den § 46 EStG einmal anschauen.


    Dein Steuerprogramm sagt Dir übrigens auch, ob es sich um eine Pflichtveranlagung handelt. Zumindest ist es bei den Buhl-Produkten so.

  • Gemahnt wird nicht nach dem Ergebnis einer Steuererklärung (Erstattung/Nachzahlung), sondern nach den tatsächlichen Veranlagungsgründen, die sich regelmäßig aus der Erklärung des Vorjahres ergeben. Wird gemahnt, spricht vieles dafür, dass im Vorjahr ein Pflichtveranlagungsgrund des § 46 EStG gegeben war.

    Also auf dem Schreiben steht jetzt nur Erinnerung oder ist das als Mahnung aufzufassen ?


    Dein Steuerprogramm sagt Dir übrigens auch, ob es sich um eine Pflichtveranlagung handelt. Zumindest ist es bei den Buhl-Produkten so.

    Ich hab jetzt tax 2022 wie kann ich die Funktion finden ? Wenn es automatisch stattfindet hat er nichts dergleichen ausgespuckt.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Jedes Mal Steuernachzahlung“ zu „Steuernachzahlung“ geändert.
  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Finanzamt dir geraten hat, keine Steuererklärung abzugeben, wenn du ihnen die Information "mehrere Arbeitgeber" gegeben hättest. Da ist ja neben der Steuerklasse beim "Hauptberuf" (je nach Familienstand zwischen 1 und 5) mindestens eine Lohnsteuerbescheinigung mit Klasse 6 dabei und - schwupps - bist du nämlich in die Steuerpflicht gerutscht. Oder - bei verheiratet - du Klasse 3, Partner/in Klasse 5 - schon ist man in der Steuerpflicht.


    Nichtbeachtung des Schreibens wird teuer! Da gibt es Zwangsmittel (nämlich Zuschläge, die wesentlich höher sind als die vom Programm gezeigten 2 Euro).

  • Sorry, das war etwas missverständlich formuliert von mir. Die Voraussetzungen der Pflichtveranlangung sind bei mir nicht gegeben. Ich habe also keine mehreren Jobs gehabt, Lohnersatzleistungen, oder die ganzen anderen Sachen.

  • Billy

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Sorry, das war etwas missverständlich formuliert von mir. Die Voraussetzungen der Pflichtveranlangung sind bei mir nicht gegeben. Ich habe also keine mehreren Jobs gehabt, Lohnersatzleistungen, oder die ganzen anderen Sachen.

    Da wäre ich mir, gerade in Coronazeiten, nicht so sicher. Aber Aufklärung sollte doch ein kurzes, freundliches Telefonat mit dem FA bringen. Insbesondere auch deshalb:

    Also auf dem Schreiben steht jetzt nur Erinnerung oder ist das als Mahnung aufzufassen ?

  • Billy

    Hat das Thema geöffnet.