Programmänderung bei Gesetzesänderungen, konkret CO2KostAufG

  • Wahrscheinlich am 1.1.2023 tritt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG - in Kraft. Der Bundesrat wird wohl zustimmen.
    Dadurch werden Vermieter je nach Gebäudezustand an den CO2-Kosten für Gas und Öl beteiligt.
    Ist damit zu rechnen, dass etwaige Berücksichtigungen für die Nebenkostenabrechnung eingearbeitet werden? Wie sind da die Erfahrungen in der Vergangenheit?
    Bin erst seit kurzem mit der Vermieter-Problematik und dem Programm dazu befasst.

  • Erfahrungsgemäß wird das irgendwann im 1. Quartal 2023 dann eingearbeitet sein, vorher sehe ich wenig Chancen, zumal das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Zwischen "beabsichtigt" und tatsächlich in Kraft treten können immer noch Änderungen kommen.

  • Erfahrungsgemäß wird das irgendwann im 1. Quartal 2023 dann eingearbeitet sein, vorher sehe ich wenig Chancen, zumal das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Zwischen "beabsichtigt" und tatsächlich in Kraft treten können immer noch Änderungen kommen.

    Ja, mir ging es nur um die grundsätzliche Frage. Hat ja auch noch etwas Zeit, bis die nächsten NK-Abrechnungen zu machen sind.
    Da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen hat, wird sich am Text wohl wenig bis nichts ändern.
    siehe "Bundesrat Drucksache 580/22"
    Die rechnerische Problematik ist aber auch nicht ganz ohne, so dass eine programmseitige Unterstützung sehr hilfreich wäre.

  • Nun sind es zur Zeit vielleicht auch ziemlich viele und komplexe Änderungen.

    Aber es sollte doch keine Zweifel geben, dass ein Abrechnungsprogramm eines renommierten Anbieters stets die aktuelle Rechtslage berücksichtigt.


    Neben der zur Zeit noch fehlenden Aufteilung der CO2 Abgabe (ab Abrechnungszeitraum 2023) fehlen die zusätzlichen Informationen nach § 6a HeizkostenV, die schon ab Abrechnungszeitraum 2022 anzugeben sind.


    Die fehlende Umsetzung der Dezembersoforthilfe als Einmal-Ereignis wollen wir hier einmal weglassen.


    Falls das hier jemand von Buhl liest:

    Können Sie bitte einen Ausblick geben, wann Ihre Software rechtskonform arbeiten und die Anforderungen des geltenden CO2KostAufG und der HeizkostenV umsetzen wird? (Ihr Ausflucht, dass es noch keine DIN Norm zum Vergleichsnutzer gäbe, trägt nicht, da zum einen unabhängig davon noch andere Informationen gegeben werden müssen und viele Abrechnungsunternehmen einfach einen anderen Vergleich wie Liegenschaft usw. anwenden...)


    Stehen Sie mit voller Kraft hinter dem Programm Hausverwalter inklusive der Heizkostenabrechnung, oder sollte man sich nach Alternativen umsehen? Denn mit der spätestens ab 2027 geltenden unterjährigen Informationspflicht bei fernauslesbaren Verbrauchszählern werden Heizkostenabrechnungen in Zukunft vermutlich eher von den Anbietern der Fernauslesesysteme erstellt?


    Vielen Dank!

  • Und wieder ein Jahr vorbei, man möchte die neue NKA erstellen, schaut hier rein und kann nur mit dem Kopf schütteln.


    Keine Umsetzung des § 6a HeizkostenV und v.a. nicht des CO2KostAufG. So kann keine Abrechnung erstellt werden.


    So begeistert ich von einigen WISO-Produkten bin, aber der "Vermieter" wird so langsam zum schlechten Scherz!

    Da erhöht man vor 1-2 Jahren einfach mal den Jahrespreis von 20 auf 35 EUR(!) und liegt somit auf "WISO Sparbuch"-Niveau (eine ganz andere Liga) und kann bei diesem Mini-Programm nicht mal eine gesetzeskonforme Abrechnung erstellen.


    Allein die nicht korrekte Aufteilung zwischen Wärmemengenzähler und Heizungszählern hat bei mir nur Kopfschütteln hervorgerufen:

    Bis heute keinerlei Rückantwort auf die damalige Supportanfrage, SCHWACH!


    Wenn Buhl hier weiter im Dornröschenschlaf verweilt, wechsle ich ab der nächsten Abrechnungsperiode.

  • Sorry, da habe ich natürlich das absolut falsche Wort erwischt, gemeint waren die "Wärmemengenzähler" für den jeweiligen Heizstrang der einzelnen Wohnungen. Also die "Wohnungs-Heizungs-WMZ".

  • Wärmemengenzähler ist schon richtig. An den Heizkörpern befinden sich Heizkostenverteiler.

    Die beiden Arten abzurechnen geht nicht mit dem Vermieter und Verwalter. Um alles auf einen Nenner zu bringen,

    ist eine Zwischenrechnung zu machen.

    Wobei das in Buhl das auch implementieren könnte.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

  • Nein, verstehe mich bitte nicht falsch, es geht nicht um die Vermengung von WMZ mit Heizkostenverteilern an Heizkörpern, sondern um:

    - 1 x Wärmemengenzähler Warmwasseraufbereitung

    - 3x Wärmemengenzähler für Beheizung der 3 Wohnungen


    WISO Vermieter berechnet das Verhältnis nicht korrekt anhand dieser Zähler. Ich verweise hierzu aber auf:


    Da warst du auch an der Diskussion beteiligt und hast mir zugestimmt.


    Aber BTT zum Thema CO2-Kostenaufteilung Vermieter/Mieter:

    Wenn von Buhl zeitnah nichts kommt, gehe ich wie folgt vor:

    - Berechnung des Vermieteranteils gem. https://www.bmwk.de/Redaktion/…/co2kostenaufteilung.html

    - Ich ziehe bei der Heizölrechnung den Vermieteranteil ab, entweder direkt oder besser noch über das Feld "abzuziehende Kosten" (mit Angabe des Grunds).

    - Das pdf der CO2-Berechnung (wird am Ende bei Berechnung über obigen Link erstellt) lege ich der NKA bei mit Erläuterung, wo der Abzug stattgefunden hat.


    Das CO2-Kostenaufteilungsystem ist schon irgendwie seltsam. Bei sparsamen Mietern wird der Vermieter-Anteil geringer, bei verschwenderischen dagegen höher. Dies sowohl bezogen auf die CO2-Kosten im Abrechnungsjahr, aber v.a. auch auf den prozentualen Anteil.

    Einmal editiert, zuletzt von GerrySt () aus folgendem Grund: Ergänzung zur CO2-Berechnung

  • Aber BTT zum Thema CO2-Kostenaufteilung Vermieter/Mieter:

    Wenn von Buhl zeitnah nichts kommt, gehe ich wie folgt vor:

    - Berechnung des Vermieteranteils gem. https://www.bmwk.de/Redaktion/…/co2kostenaufteilung.html

    - Ich ziehe bei der Heizölrechnung den Vermieteranteil ab, entweder direkt oder besser noch über das Feld "abzuziehende Kosten" (mit Angabe des Grunds).

    - Das pdf der CO2-Berechnung (wird am Ende bei Berechnung über obigen Link erstellt) lege ich der NKA bei mit Erläuterung, wo der Abzug stattgefunden hat.

    Das gleiche habe ich auch vor so abzurechnen.

    Auch das ist, kein großes Problem, im WISO Vermieter einzubauen.

    Wenn Buhl hier weiter im Dornröschenschlaf verweilt, wechsle ich ab der nächsten Abrechnungsperiode.

    Wohin ? Ob Lexware besser ist ?

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Wie ich vorhin gelesen habe, muss der Kostenanteil je Mieteinheit berechnet werden. Das werde ich aber nicht machen. Ich ziehe den Vermieteranteil von den Gesamtheizkosten ab und fange nicht bei jeder Mietpartei eine Rechnerei an. Letztendlich wird der abzuziehende Vermieteranteil dann über die NKA sowieso fair aufgeteilt auf das Verbrauchsverhalten der einzelnen Mieter.


    Interessant ist auch die Frage, wie mit altem Gas-/Heizölbestand umzugehen ist. Bei uns waren z.B. am 01.01.2023 noch gut 3000l Heizöl im Tank, diese sind beim Bezug vor dem 01.01.2023 noch nicht mit einem CO2-Kostenanteil versehen. Insofern müsste ich die 3000l eigentlich vom 2023er-Jahresverbrauch abziehen. Gibt es hierzu schon konkrete Aussagen, wie dies zu berücksichtigen ist?


    Schönen Abend noch, blumenmeer1!


    P.S.: Am Ende werde ich sowieso zu bequem sein für einen Wechsel, denn die erstmalige Einrichtung und das Verständnis für das Programm kosten wieder viel Zeit. Wenn mir das zu dumm wird, dann übergebe ich den ganzen Mist wieder einem Abrechnungsunternehmen, das die Mieter bezahlen müssen. Wollte den Mietern diese Kosten aber ersparen, da ich fast so viel Aufwand hatte mit der Aufbereitung der Informationen an das Abrechnungsunternehmen.

  • Also ich will jetzt den CO2-Vermieteranteil von den Heizkosten manuell abziehen, da WISO Vermieter dies noch nicht unterstützt:


    WISO Vermieter:

    Rechnungen -> Heizölkauf

    Unten unter "Zusatzinformationen" kann ich einen Betrag eintragen, der dann abgezogen werden soll, was ja passend wäre.

    Aber tatsächlich wird dann in der Abrechnung dieser Betrag nicht abgezogen. Ist das unten also nur ein Informationstextfeld und ich muss oben unter "Rechnungsbetrag in Euro" gleich direkt von den Betankungskosten den Vermieter-CO2-Anteil inkl. MwSt. abziehen?

  • "Rechnungsbetrag in Euro" gleich direkt von den Betankungskosten den Vermieter-CO2-Anteil inkl. MwSt. abziehen?

    Eine eigene Rechnung mit Minusbetrag.


    Info von Buhl:

    Lieber Herr -------,

    aktuell besteht nach wie vor nur die Möglichkeit, die ursprüngliche Rechnung um die entsprechende Gutschrift direkt zu verringern. Es wird aber aktuell weiterhin an einer bequemeren Lösung für die Software WISO Vermieter gearbeitet.

    Freundliche Grüße

    Kjell Schniedenharn

    [Blockierte Grafik: https://update.buhl.de/dima/2020/buhl_streifen.png]

    Buhl Data Service GmbH

    Service-Center Neunkirchen

    Am Siebertsweiher 3/5

    D-57290 Neunkirchen

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    Einmal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • Danke für das Feedback und die Infos, blumenmeer1. Du bist echt der allerbeste Support in Vertretung von Buhl!


    Hast du den letzten Screenshot aus WISO Verwalter?

    Ich habe nämlich im WISO Vermieter die Positionen "Allgemeinstrom" und "CO2-Steuer in %" nicht.

  • Ich habe nämlich im WISO Vermieter die Positionen "Allgemeinstrom" und "CO2-Steuer in %" nicht.

    Machen wir zusammen:

    Umlageschlüssel anlegen

    Kostenart anlegen

    Rechnung anlegen

    Unter Objekte, unten eine Umlageschlüsselzuordnung, anlegen

    Und dann, unter Wohnungen, die ensprechenden % te den Mietern und Vermieter zuordnen.

    Vermietung von Ferienwohnung in Binz auf Rügen

    2 Mal editiert, zuletzt von blumenmeer1 ()

  • DANKE blumenmeer,

    Für die hilfreiche Anleitung.

    Wo genau kann ich denn den vermieteranteil eingeben. Ich selbst wohne in der Immobilie nicht selbst und bei 4 wohneinheiten haben ich dann als gesamt Wert plötzlich 120% wenn ich jedem Mieter 30% eingebe.