Wahrscheinlich am 1.1.2023 tritt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz - CO2KostAufG - in Kraft. Der Bundesrat wird wohl zustimmen.
Dadurch werden Vermieter je nach Gebäudezustand an den CO2-Kosten für Gas und Öl beteiligt.
Ist damit zu rechnen, dass etwaige Berücksichtigungen für die Nebenkostenabrechnung eingearbeitet werden? Wie sind da die Erfahrungen in der Vergangenheit?
Bin erst seit kurzem mit der Vermieter-Problematik und dem Programm dazu befasst.
Programmänderung bei Gesetzesänderungen, konkret CO2KostAufG
- kainod
- Unerledigt
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Erfahrungsgemäß wird das irgendwann im 1. Quartal 2023 dann eingearbeitet sein, vorher sehe ich wenig Chancen, zumal das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Zwischen "beabsichtigt" und tatsächlich in Kraft treten können immer noch Änderungen kommen.
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Erfahrungsgemäß wird das irgendwann im 1. Quartal 2023 dann eingearbeitet sein, vorher sehe ich wenig Chancen, zumal das Gesetz noch nicht im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Zwischen "beabsichtigt" und tatsächlich in Kraft treten können immer noch Änderungen kommen.
Ja, mir ging es nur um die grundsätzliche Frage. Hat ja auch noch etwas Zeit, bis die nächsten NK-Abrechnungen zu machen sind.
Da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht angerufen hat, wird sich am Text wohl wenig bis nichts ändern.
siehe "Bundesrat Drucksache 580/22"
Die rechnerische Problematik ist aber auch nicht ganz ohne, so dass eine programmseitige Unterstützung sehr hilfreich wäre.