Innergemeinschaflicher Erwerb Kto. 5425

  • Hallo zusammen,


    Da ich sowas zum ersten mal habe, habe ich keine Ahnung wo ich es verbuchen soll.


    Habe eine Eingangsrechnung die ich eigentlich immer über das Konto 5425 gebucht habe Somit wurde der Nettobetrag auf 5425 und Vorsteuer auf 3804 gebucht.

    Ich brauche die Ware aber zum Renovierung, somit muss das auf das Konto 6335.

    Wo kann ich es von 5425 auf 6335 umbuchen?


    danke und ein schönes Wochenende

  • Nun, 5425 ist ja Warenbezug. Kann man buchen, aber verfälscht das Konto wer es auswerten will.


    Sinnvoller wäre halt, wenn es einen Steuersatz in MB gäbe, der igL abbilden würde und der in jeder Buchung aktiviert werden könnte.

  • Netto ist auf 5425 und VST wird automatisch auf 3804 gebucht. Ich muss nur den Nettobetrag vom 5425 auf 6335 umbuchen


    es sollte Vorsteuer sein..Autokorrektur hat aus "VSt" "ist" gemacht :)

    Dann verwendest du den falschen Umsatzsteuerschlüssel. Es kann bei einem igErwerb keine 19% Vorsteuer geben, da du auch die Umsatzsteuer rechnen und abführen musst. Wenn auf der Rechnung 19% Umsatzsteuer steht, hast du deine UStID nicht angegeben - dein Pech, denn dann zahlst du auf die ausgewiesene Umsatzsteuer (die du nicht ausweisen darfst, da unberechtigt ausgewiesen) noch einmal USt, die dann als VSt abgezogen werden kann.

  • IGE ist doch Konto 3425 bei dem wird die USt und VSt automatisch gebucht. Ob Du das als Ware weiterverkaufst oder selbst verbrauchst, ist egal. Taucht halt in keiner Auswertung zu Wareneinkauf oder Betriebsbedarf auf.

  • IGE ist doch Konto 3425 bei dem wird die USt und VSt automatisch gebucht. Ob Du das als Ware weiterverkaufst oder selbst verbrauchst, ist egal. Taucht halt in keiner Auswertung zu Wareneinkauf oder Betriebsbedarf auf.

    Genach Du hast Recht 5425 ist IGE und dort wird VSt automatisch gebucht. Macht es Sinn, dass ich den Nettowert von 5425 auf 6335 über das Verrechnungkonto umbuche? Möchte die Nachfragerei durch Finanzamt mir ersparen.

  • IGE ist doch Konto 3425 bei dem wird die USt und VSt automatisch gebucht. Ob Du das als Ware weiterverkaufst oder selbst verbrauchst, ist egal. Taucht halt in keiner Auswertung zu Wareneinkauf oder Betriebsbedarf auf.

    Genach Du hast Recht 5425 ist IGE und dort wird VSt automatisch gebucht. Macht es Sinn, dass ich den Nettowert von 5425 auf 6335 über das Verrechnungkonto umbuche? Möchte die Nachfragerei durch Finanzamt mir ersparen.

    Also ich würde es nicht buchen, ausser Du hast Lagerhaltung, dann musst Du es im Lager ausbuchen was Du selbst verbrauchst

  • Also ich buche alles sofort als Aufwand.

    Dennoch soll Material zum Bau einer Trennwand im Büro wirklich auf dem Konto 5425 bleiben? Auch wenn unter dem Strich alles gleich bleibt, so ganz richtig ist es nicht. Finde ich zumindest. So brauchen wir für die gesamte Buchhaltung nur zwei Aufwandskosten und ein Ertragskonto und natürlich für Finanzamt VSt und MwSt Konto ^^ ^^ ^^

  • Es gibt doch in Mein Büro sicher auch die "freie Buchung". Mit dieser kann man umbuchen von 5425 auf das Aufwands- (oder hier möglicherweise sogar Anlagekonto). Darf dann aber keine Vorsteuer mehr ausweisen, also Nettobuchung.