Keine Lohnsteuerbescheinigung vorhanden; Werte selbst berechnen?

  • Hallo,


    da mein Arbeitgeber im Ausland sitzt, werden meine Lohnabrechnungen von einem Steuerberater gemacht. Die Steuer zahle ich vierteljährlich selbst direkt an das Finanzamt. Dementsprechend habe ich keine Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2021 erhalten.


    In der WISO software kann ich so also nciht einfach die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen. Wie ist hier vorzugehen? Soll ich die Werte der einzelnen Monate selbst Zusammenrechnen und im Feld der Lohnsteuerbescheinigung eintragen? Ein Datenabruf beim Finanzamt ergibt kein Ergebnis.


    Vielen Dank!

    • Offizieller Beitrag

    In der WISO software kann ich so also nciht einfach die Werte aus der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen. Wie ist hier vorzugehen? Soll ich die Werte der einzelnen Monate selbst Zusammenrechnen und im Feld der Lohnsteuerbescheinigung eintragen?

    Wie schon öfters erläutert und sicherlich auch über die erweiterte Forumssuche auffindbar, ist dieser Arbeitslohn in Zeile 21 der Anlage N zu erklären.

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „WISO software: keine Lohnsteuerbescheinigung vorhanden; Werte selbst berechnen?“ zu „Keine Lohnsteuerbescheinigung vorhanden; Werte selbst berechnen?“ geändert.
  • Hallo,


    danke für die Antwort.

    Vielleicht ist es nicht ganz klar geworden aus meinem Beitrag oben. Ich verwende das 'WISO Steuer-Sparbuch 2022' (also Veranlagung für 2021). Dort füllt man ja nciht direkt die Formulare aus, sondern eben das von der Software vorgegebene Schema.


    Hier finde ich lediglich die Möglichkeit, die Eintragungen der Lohnsteuerbescheinigungen selbst einzutragen - ich habe ja aber keine Lohnsteuerbescheinigung.

    Kann mir jemand sagen, wie in der software vorzugehen ist?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht ist es nicht ganz klar geworden aus meinem Beitrag oben. Ich verwende das 'WISO Steuer-Sparbuch 2022' (also Veranlagung für 2021).

    Das habe ich mir gedacht. Deshalb habe ich den Thread ja auch in das entsprechende Unterforum verschoben.


    Dort füllt man ja nciht direkt die Formulare aus, sondern eben das von der Software vorgegebene Schema.

    Man kann oben auf Formulare klicken und dort dann in die Zeile der entsprechenden Anlage. Dann kommt man in den zugehörigen Eingabebereich in der Software.

  • OK, verstehe - vielen Dank schon mal dafür. Die Maske für Steuervorauszahlungen habe ich gefunden.


    Neben dem Bruttolohn gibt es ja noch andere Abzüge, die ich und/oder der Arbeitgeber gezahlt haben

    - Rentenvers.

    - Arbeitslosenvers.

    - U1, U2, Insolvenzgeldumlage

    - Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicehrung


    Sind diese auch irgendwo einzutragen?

    • Offizieller Beitrag

    Hier müsste doch die Anlage N-AUS ausgefüllt werden

    da mein Arbeitgeber im Ausland

    Nein, das ist von @mottom nur ungenau formuliert. Es ist dasselbe Prozedere wie wie Botschaftsangestellten etc. .

  • Wenn ich auf das Formular Vorsorgeaufwendungen gehe und in das entsprechende Feld leitet er mich zurück zur Eingabemaske der Lohnsteuerbescheinigung. Darf ich das dann dort eintragen?