Abrechnung von zwei Mietern in WG-ähnlicher Situation?

  • Hallo,

    nach dem üblichen Durchforsten des Archivs bin ich leider damit gescheitert, anhand alter Anfragen unser Problem zu lösen. Konnt gar nichts finden.


    Wir wohnen in einem 5-stöckigen Haus, wobei die oberen drei Stockwerke uns gehören (abgeschlossene Wohneinheit). Das mittlere dieser drei Stockwerke haben wir nun nach Abstimmung mit dem Bauamt seit diesem Monat in eine WG-ähnliche Wohnsituation umgebaut: es gibt dort ein Bad, eine Wohnküche, Flur und zwei einzelne Zimmer, die wir auch schon mit separaten Verträgen vermieten. Die zwei Mieter (Studenten) nutzen natürlich gemeinsam das gesamte Stockwerk. Das Stockwerk hat eigene Zähler für Warm- und Kaltwasser sowie für Strom. Heizkosten werden über die Wohnfläche abgerechnet werden, da unsere Wohneinheit über ganz normale Wärmemengenzähler verfügt.


    Im Programm gelingt es mir bislang nicht, in einer Wohnung zwei verschiedene Mieter anzulegen und ich habe den Eindruck, dass ich diese spezielle Wohnsituation komplett anders anlegen muss.

    Wenn dazu jemand eine Idee hat, wäre das supernett!!

  • Daher reicht nur ein Mieter anzulegen:

    Zugang der Abrechnung an nur einer Adresse

    Der Vermieter könnte aber die Abrechnung im obigen Beispiel zwar an alle Mieter adressieren, aber nur an eine Anschrift zustellen:

    Zitat
    Frau und Herren
    Tina Schmidt & Max Müller & Günther Meier
    Musterstraße 12
    12345 Berlin

    Hierfür ist es notwendig, dass der Mietvertrag eine gegenseitige Bevollmächtigung zur Entgegennahme von Erklärungen der Mieter untereinander enthält. Eine solche Klausel ist üblich und auch im Formularmietvertrag möglich. [1]

    Geht die (ordnungsgemäße und rechtzeitige) Betriebskostenabrechnung dann unter der Adresse den Mietern zu, kann der Vermieter auch alle drei Mieter auf Zahlung in Anspruch nehmen.

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  • Im Programm gelingt es mir bislang nicht, in einer Wohnung zwei verschiedene Mieter anzulegen und ich habe den Eindruck, dass ich diese spezielle Wohnsituation komplett anders anlegen muss.

    Ich nutze den Hausverwalter, auch dort geht es nur, dass man EINE Wohnung nimmt und als Mieter die Namen der Studis einträgt. Du kannst nichts anderes machen, denn es ist für die Wohnung nur ein WMZ, Kalt- und Warmwasser eingebaut. Daher kannst du nur eine Gesamtabrechnung machen, die Teilung der Kosten sollte dann z. B. nach Zimmergröße erfolgen.


    Ich sehe keine andere Möglichkeit.