Erklärung der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf dem Mantelbogen ankreuzen

  • Hallo,

    im Oktober hat mein Sohn sein Masterstudium im Ausland begonnen. Zuvor hat er ein (gering) bezahltes Praktikum absolviert.

    Die Kosten für das Studium habe ich als Fortbildungskosten bei den Werbungskosten (Erklärung für 2022) eingetragen.

    Um in den Genuss eines Verlustvortrags zu kommen, muss im Mantelbogen bei "Erklärung der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" ein Kreuz gesetzt werden.

    Angeblich soll das Programm den automatisch setzen, aber obwohl sich durch die Kosten für das Studium ein Verlust von einige Tausend € ergibt, wird das Kreuz nicht gesetzt.

    Was übersehe ich?

    Ich habe schon viel nachgelesen und gesucht, aber außer dass das Kreuz Automatisch gesetzt wird habe ich nichts gefunden.

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe :)

  • Billy

    Hat den Titel des Themas von „Erklärung der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf dem mantelbogen ankreuzen“ zu „Erklärung der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags auf dem Mantelbogen ankreuzen“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Angeblich soll das Programm den automatisch setzen

    Tut es auch.

    aber obwohl sich durch die Kosten für das Studium ein Verlust von einige Tausend € ergibt, wird das Kreuz nicht gesetzt.

    Hat er Einkünfte durch Jobs gehabt? Sprich, sind Einkünfte über die Lohnsteuerkarte erfaßt?

  • Ja er hatte bis August ein gering bezahltes Praktikum, für das auch Lohnsteuer gezahlt wurde.

    Die gezahlte Lohnsteuer würde er auch ohne die Fortbildungskosten im Masterstudium erstattet bekommen.

    So weit hatte ich das schon ausgefüllt.


    Ich habe die Kosten für den Master unter dem Menü: "Fortbildung als vorweg genommene Werbungskosten" erfasst.

    • Offizieller Beitrag

    Dann dürfte auch hier mal wieder kein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte gegeben sein, der ja nun einmal Voraussetzung für einen Verlustrücktrag/-vortrag ist. Einfach mal in die Steuerberechnung schauen.

  • Danke für die Rückmeldung,aber das hatte ich schon überprüft.

    Es wurde in 2022 Lohnsteuer in Höhe von 650€ gezahlt.

    Der Job war bis August befristet. Während des Studiums wird kein Geld verdient.


    Es sind Werbungskosten aber von über 10.000 € durch das Studium im Ausland seit dem 1.10.2022 entstanden


    Soweit ich das herausgelesen habe dient der Verlustvortrag doch gerade dazu, sich diese Werbungskosten bei einem späteren (gut bezahlten) Job anrechnen zu lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Der Job war bis August befristet. Während des Studiums wird kein Geld verdient.

    Besteuerungszeitraum ist das Kalenderjahr.


    Es sind Werbungskosten aber von über 10.000 € durch das Studium im Ausland seit dem 1.10.2022 entstanden

    Fortbildung als vorweg genommene Werbungskosten

    Dann werden die steuerpflichtigen Einnahmen der ersten Monate aber darüber liegen, denn ansonsten wären die Voraussetzungen für einen Verlustrücktrag/-vortrag i.S.d. § 10d EStG (negativer Gesamtbetrag der Einkünfte) ja gegeben und das Programm hätte das entsprechende Kreuzchen gesetzt.


    Also noch einmal in die Steuerberechnung schauen. ;)

  • Dank für den Hinweis.

    Das steuerpflichtige Einkommen liegt bei 12000 € das wären 2000 € mehr als die entstandenen Werbungskosten.


    Demnach hat er keine Möglichkeit, die immensen Kosten für das Studium geltend zu machen?

    Das geht nur wenn er in 2022 wenig bis gar kein Einkommen gehabt hätte?

    • Offizieller Beitrag

    Das geht nur wenn er in 2022 wenig bis gar kein Einkommen habt hätte?

    Ja. Da wird immer bei allen Ratgebern vergessen zu erwähnen. Die gehen immer von dem Fall aus, daß keine nennenswerten Einkünfte vorliegen, die in die Rechnung mit eingehen.

  • Vielen Dank, jetzt verstehe ich wo der gedankliche Fehler bei mir liegt.

    Und ja, dieser Hinweis steht wirklich in keinem Ratgeber (und ich habe viel darüber nachgelesen)

    Das ist zwar wenig erfreulich aber leider nicht zu ändern.

    Wieder etwas dazu gelernt.


    Dann werde ich meinem Sohn raten, nach dem Studium in 2023 einen möglichst hoch bezahlten Job anzunehmen, damit sich die Werbungskosten dann wenigstens rechnen und nicht wieder in einem Niedriglohn-Praktikum versanden.


    Vielen Dank an euch für die Aufklärung :)