Anlage SZ

  • das liest sich nach EÜR - Schuldzinsen.

    In Erweiterung Nutzungsentnahmen ohne Privateinlagen. Da meckern bei Abgabe alle Programme die EÜR können.

    Ich hänge mich mal hier dran. Ich möchte ebenfalls die Anlage SZ zur Einahmenüberschussrechnung - Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen ausfüllen. Wo finde ich denn die entsprechende Eingabemöglichkeit? Ich nutze Wiso Steuer 2023.

  • Ich möchte ebenfalls die Anlage SZ zur Einahmenüberschussrechnung - Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen ausfüllen. Wo finde ich denn die entsprechende Eingabemöglichkeit? Ich nutze Wiso Steuer 2023.

    Brauchst doch nur den § 4 Absatz 4a EStG zu lesen.

    Zitat

    (4a) 1Schuldzinsen sind nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. 2Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. 3Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit 6 Prozent der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre und abzüglich der Beträge, um die in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren der Gewinn und die Einlagen die Entnahmen überstiegen haben (Unterentnahmen), ermittelt; bei der Ermittlung der Überentnahme ist vom Gewinn ohne Berücksichtigung der nach Maßgabe dieses Absatzes nicht abziehbaren Schuldzinsen auszugehen. 4Der sich dabei ergebende Betrag, höchstens jedoch der um 2 050 Euro verminderte Betrag der im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ist dem Gewinn hinzuzurechnen. 5Der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleibt unberührt. 6Die Sätze 1 bis 5 sind bei Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 sinngemäß anzuwenden; hierzu sind Entnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen.

    Also Privatentnahmen/Privateinlagen. ;)

  • Ich möchte ebenfalls die Anlage SZ zur Einahmenüberschussrechnung - Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen ausfüllen. Wo finde ich denn die entsprechende Eingabemöglichkeit? Ich nutze Wiso Steuer 2023.

    Brauchst doch nur den § 4 Absatz 4a EStG zu lesen.

    Zitat

    (4a) 1Schuldzinsen sind nach Maßgabe der Sätze 2 bis 4 nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. 2Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahres übersteigen. 3Die nicht abziehbaren Schuldzinsen werden typisiert mit 6 Prozent der Überentnahme des Wirtschaftsjahres zuzüglich der Überentnahmen vorangegangener Wirtschaftsjahre und abzüglich der Beträge, um die in den vorangegangenen Wirtschaftsjahren der Gewinn und die Einlagen die Entnahmen überstiegen haben (Unterentnahmen), ermittelt; bei der Ermittlung der Überentnahme ist vom Gewinn ohne Berücksichtigung der nach Maßgabe dieses Absatzes nicht abziehbaren Schuldzinsen auszugehen. 4Der sich dabei ergebende Betrag, höchstens jedoch der um 2 050 Euro verminderte Betrag der im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ist dem Gewinn hinzuzurechnen. 5Der Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bleibt unberührt. 6Die Sätze 1 bis 5 sind bei Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 sinngemäß anzuwenden; hierzu sind Entnahmen und Einlagen gesondert aufzuzeichnen.

    Also Privatentnahmen/Privateinlagen. ;)

    Soweit so klar - aber wo finde ich besagte Eingabemöglichkeiten für Privatentnahmen / Privateinlagen im Programm?

  • Über die Suche habe ich übrigens die gleiche Frage gefunden - diese wurde ebenso nichtssagend wie meine beantwortet.


    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso auf eine präzise formulierte Frage ("Wo im Programm finde ich das?") als Antwort ein Zitat des EStG als Antwort kommt. Übrigens liefert die Wiso Suche zu deinen vorgeschlagenen Stichworten kein sinnvolles Ergebnis. Also bitte sei doch so freundlich und werde etwas konkreter ;)

  • Wir machen hier Hilfe zur Selbsthilfe und schließlich solltest Du dann künftig auch ohne Unterstützung zurechtkommen. Und den Weg habe ich Dir ausdrücklich genannt. Lesen musst Du nun aber auch mal selber.

    ... und klicke Dich bei den Betriebsausgaben Deiner Einkunftsart durch. Ggf. auch mal bis ganz unten scrollen. ;)


    Und ansonsten:

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    Privateinlage buchen?

  • Und woher kommt der Wert aus Zeile 17 (Entnahmen der vorangegangenen Wirtschafjahre (Betrag aus Zeile 19 der Anlage SZ des Vor-Jahres)? Den muss ich Wiso ja auch mitteilen?

    Was meinst Du, warum ich Dir explizit die gesetzliche Vorschrift des § 4 Absatz 4a EStG genannt habe. Schau doch einfach mal weiter in Deinen Eingabemasken hinsichtlich der Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen.


    Einfach mal etwas Zeit nehmen und wirklich alles Zeile für Zeile durchgehen. Das ist genau das, zu dem wir immer raten und was auch wir Hilfesteller machen (müssen).


    Und bitte keine Doppelpost, denn wo soll man sonst antworten?

  • Und woher kommt der Wert aus Zeile 17

    Den kumulierten Wert der früheren Wirtschaftsjahre musst du entweder selbst kennen oder dein Buchhaltungsprogramm kann den über die Jahre liefern.

    Ja, das weiß ich. Die Frage war gemeint im Sinne von: Wo gebe ich den Wert im Wiso ein, damit er berücksichtigt werden kann? Ja wohl nicht bei den Einlagen und Einnahmen in der EUR wie von miwe4 vorgeschlagen...