Pauschalen für Verpflegung

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Jahr 2021 3 Dienstreisen unternommen und hierzu eine Frage.

    - Reise 1: Habe die Verpflegungspauschale direkt vom Arbeitgeber erhalten

    - Reise 2-3: Habe die Pauschale nicht erhalten und will sie daher geltend machen


    Im Wiso Formular sind "Abzüglich erhaltene Erstattungen für Pauschalen für Verpflegung" vorausgefüllt. Nun würde ich eigentlich nur die beiden incht gezahlten Reisen und die 1. ignorieren. Ich nehme aber an, die vorausgefüllten Abzüge kommen aus dem abgerufenen Beleg des Arbeitgebers, oder? Wäre es also richtig die 1. Reise dann nochmal komplett einzugeben? Mit dem Ziel 1. Reise - Abzüge in Wiso = 0?


    Das ist natürlich etwas unpraktisch, da in den bezahlten Kosten Essen usw. verrechnet sind und das jetzt aufwendig zu prüfen ist. Kann ich die bezahlten Reisen nicht einfach ignorieren irgendwie?


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Im Wiso Formular sind "Abzüglich erhaltene Erstattungen für Pauschalen für Verpflegung" vorausgefüllt.

    Dann werden die wohl auf der Lohnsteuerbescheinigung auch entsprechend ausgewiesen sein.


    Nun würde ich eigentlich nur die beiden incht gezahlten Reisen und die 1. ignorieren. Ich nehme aber an, die vorausgefüllten Abzüge kommen aus dem abgerufenen Beleg des Arbeitgebers, oder?

    Siehe o.g. Lohnsteuerbescheinigung.


    Wäre es also richtig die 1. Reise dann nochmal komplett einzugeben? Mit dem Ziel 1. Reise - Abzüge in Wiso = 0?

    Die m.E. einzig richtige Lösung.


    Das ist natürlich etwas unpraktisch, da in den bezahlten Kosten Essen usw. verrechnet sind und das jetzt aufwendig zu prüfen ist.

    Wieso das? Der AG zahlt und bescheinigt auch nur die nach dem Gesetz zulässigen steuerfreien Erstattungen.