Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu Straßenbaubeiträgen.
Kurz zum Fall:
Im Jahr 2017 wurde bei meiner Immobilie die Straße erneuert (Entwässerung und Beleuchtung). Die Abnahme erfolgte im Jahr 2018, sodass die Stadt nun (Dez. 2022) die Rechnung dafür gestellt hat. Bis 2019 war die Immobilie vermietet, seit 2019 ist die Immobilie eigengenutzt.
Nun die Frage:
Soweit ich das sehe, kann ich diese Kosten nicht ansetzen, weil ich die Immobilie selbst bewohne (korrekt?). Sieht es anders aus wenn die Immobilie zum Bauzeitpunkt und zur Abnahme vermietet war (Stichwort Werbungskosten für Vermietung und Verpachtung)? Oder zählt ausschließlich der Rechnungstellungszeitpunkt?
Vielen Dank schon mal im Voraus!