Haus - Allgemeinstrom berechnen, was ist zulässig?

  • Hallo,

    wie kann ich zulässig den Haus - Allgemeinstrom für 3 Wohneinheiten pauschal berechnen?Es ist für den Allgemeinstrom kein Zähler vorhanden.

    Es geht hier nur um den Allgemeinstrom ( Beleuchtung Flur/ Kellerräume ), der Betriebsstrom für die Heizung läuft über einen Zähler und wird extra über die Heizkostenabrechnung abgerechnet.

    Im voraus schönen Dank für Eure Hilfe.

    MfG

    Matthias

  • wie kann ich zulässig den Haus - Allgemeinstrom für 3 Wohneinheiten pauschal berechnen?

    Der Deutsche Mieterbund hat eine Empfehlung gegeben. Die Berechnung kann über die Formel: gesamte Wohnfläche x € 0,05/m² x 12 Monate berechnet werden. Die dann als Allgemeinstrom mit Umlage m² buchen, fertig ;)

  • Hallo,

    macht es nicht mehr Sinn auf die Personenanzahl umzulegen?Ich persönlich finde dies gerechter, weiß aber nicht ob das ganze dann rechtlich noch i.O. ist.

    Gruß

    Matthias

  • Der Meinung bin ich auch. Weil zum Beispiel 5 Bewohner einer Wohnung öfters durch das Treppenhaus laufen und Licht einschalten als nur ein Single der in einer gleich großen Wohnung lebt.

    Rechtlich ist das meines Wissens okay, wenn man es im Mietvertrag so geregelt hat. Wenn nicht zählt die Betriebskostenverordnung, und da wird auf m² umgelegt. Man könnte es ja auch nachträglich vereinbaren, wenn die Mieter einverstanden sind.