Hallo zusammen,
meine Frau hat Ihr Gewerbe zum Ende des Jahres abgemeldet. Im Anlagevermögen befinden sich aktuell noch ein Fahrzeug, Smartphone und ein Laptop. Für das Fahrzeug wurde eine Händler Bewertung durchgeführt und für das Smartphone sowie den Laptop würde ich einen durchschnittlichen Preis auf den gängigen Onlineportal herausziehen.
Mein Verständnis ist, dass ich nun folgendes tun muss:
- Restbuchwert für das Fahrzeug zum 31.12.22 buchen (ist noch nicht komplett abgeschrieben)
- Anlagenabgang durch Privatentnahme für das Fahrzeug / Laptop / Smartphone zum 31.12.22 buchen
Hierzu hätte ich nun zwei Fragen:
1. Sind die Anlagenabgänge Umsatzsteuerpflichtig wenn ich Sie in das Privatvermögen übernehme? Im Programm ist "Keine Umsatzsteuer" vorausgewählt ich gehe aber aktuell davon aus, dass
dies nicht korrekt ist.
2. Sind die drei Privatentnahme in der Aufgabebilanz dann noch als Anlagevermögen anzugeben? Ich verstehe noch nicht ganz den Zusammenhang zwischen der Aufgabebilanz / Aufgabegewinn und den normalen laufenden Einkünften des Gewerbes. Wenn ich die drei Anlagenabgänge und Ihre Kosten (wie z.B. die Fahrzeugbewertung) nicht zum 31.12.2022 in der Buchhaltung erfassen würde, dann würde ich vermuten, dass Sie in die Aufgabebilanz rein kommen und hier ein Aufgabegewinn entsteht welchen ich dann zusätzlich zu den laufenden gewerblichen Einkünften in Anlage G Seite 2, ab Zeile 31 als Aufgabegewinn in der Einkommensteuer eintragen muss. Wenn ich allerdings alles in der Buchhaltung erfasse und zum letzten Tag entnehme müsste der Aufgabegewinn 0€ sein, da alles in den laufenden gewerblichen Einkünften drin ist und die Aufgabebilanz wäre in diesem Falle auch lediglich mein Umlaufvermögen (Bankguthaben) und ggf. noch Verbindlichkeiten.
Ich hoffe ich bin nicht komplett auf dem Holzweg und jemand kann mir weiter helfen. Danke!
Viele Grüße,
kuku