Vorgehen Betriebsaufgabe (Anlagenabgang ins PV, Aufgabebilanz, Aufgabegewinn)

  • Hallo zusammen,


    meine Frau hat Ihr Gewerbe zum Ende des Jahres abgemeldet. Im Anlagevermögen befinden sich aktuell noch ein Fahrzeug, Smartphone und ein Laptop. Für das Fahrzeug wurde eine Händler Bewertung durchgeführt und für das Smartphone sowie den Laptop würde ich einen durchschnittlichen Preis auf den gängigen Onlineportal herausziehen.


    Mein Verständnis ist, dass ich nun folgendes tun muss:


    - Restbuchwert für das Fahrzeug zum 31.12.22 buchen (ist noch nicht komplett abgeschrieben)

    - Anlagenabgang durch Privatentnahme für das Fahrzeug / Laptop / Smartphone zum 31.12.22 buchen


    Hierzu hätte ich nun zwei Fragen:


    1. Sind die Anlagenabgänge Umsatzsteuerpflichtig wenn ich Sie in das Privatvermögen übernehme? Im Programm ist "Keine Umsatzsteuer" vorausgewählt ich gehe aber aktuell davon aus, dass

    dies nicht korrekt ist.


    2. Sind die drei Privatentnahme in der Aufgabebilanz dann noch als Anlagevermögen anzugeben? Ich verstehe noch nicht ganz den Zusammenhang zwischen der Aufgabebilanz / Aufgabegewinn und den normalen laufenden Einkünften des Gewerbes. Wenn ich die drei Anlagenabgänge und Ihre Kosten (wie z.B. die Fahrzeugbewertung) nicht zum 31.12.2022 in der Buchhaltung erfassen würde, dann würde ich vermuten, dass Sie in die Aufgabebilanz rein kommen und hier ein Aufgabegewinn entsteht welchen ich dann zusätzlich zu den laufenden gewerblichen Einkünften in Anlage G Seite 2, ab Zeile 31 als Aufgabegewinn in der Einkommensteuer eintragen muss. Wenn ich allerdings alles in der Buchhaltung erfasse und zum letzten Tag entnehme müsste der Aufgabegewinn 0€ sein, da alles in den laufenden gewerblichen Einkünften drin ist und die Aufgabebilanz wäre in diesem Falle auch lediglich mein Umlaufvermögen (Bankguthaben) und ggf. noch Verbindlichkeiten.


    Ich hoffe ich bin nicht komplett auf dem Holzweg und jemand kann mir weiter helfen. Danke!


    Viele Grüße,


    kuku

  • 1. Sind die Anlagenabgänge Umsatzsteuerpflichtig wenn ich Sie in das Privatvermögen übernehme?

    ja

    Im Programm ist "Keine Umsatzsteuer" vorausgewählt ich gehe aber aktuell davon aus, dass

    dies nicht korrekt ist.

    ja, weil das Programm nicht weiß wie die Teile eingebucht wurden

    2. Sind die drei Privatentnahme in der Aufgabebilanz dann noch als Anlagevermögen anzugeben?

    wenn entnommen sind sie sind ja nicht mehr da. Dafür erhöhen sich die Erlöse.

    Ich verstehe noch nicht ganz den Zusammenhang zwischen der Aufgabebilanz / Aufgabegewinn und den normalen laufenden Einkünften des Gewerbes

    bei den "normalen" Einkünften/Erlöse (Überschüssen aus Gewerbe) kannst Du keine Aufgabekosten als Aufwand abziehen.

    Wenn ich die drei Anlagenabgänge und Ihre Kosten (wie z.B. die Fahrzeugbewertung) nicht zum 31.12.2022 in der Buchhaltung erfassen würde,

    würde der Teilewert als >ins Privatvermögen überführt< hinzugerechnet.

    Ich hoffe ich bin nicht komplett auf dem Holzweg

    nein, hast du gut gemacht / gedacht :thumbup:

  • Ich verstehe noch nicht ganz den Zusammenhang zwischen der Aufgabebilanz / Aufgabegewinn und den normalen laufenden Einkünften des Gewerbes

    bei den "normalen" Einkünften/Erlöse (Überschüssen aus Gewerbe) kannst Du keine Aufgabekosten als Aufwand abziehen.

    Ich hätte z.B. die Kosten für die Fahrzeug Bewertung auf 4580 (Sonstige Kfz Kosten) gebucht, da ich es zwingend machen muss bevor ich es entnehmen kann.

    Wenn ich die drei Anlagenabgänge und Ihre Kosten (wie z.B. die Fahrzeugbewertung) nicht zum 31.12.2022 in der Buchhaltung erfassen würde,

    würde der Teilewert als >ins Privatvermögen überführt< hinzugerechnet.

    Verstehe ich es richtig dass ich zwei Möglichkeiten habe:


    1. Ich entnehme zum 31.12.22 alles aus dem Anlagevermögen inkl. Restwert Buchung. Dann bleibt lediglich als Aktiva mein Bankguthaben.

    Ich erstelle eine Aufgabebilanz welche sehr einfach ist da kein Anlagevermögen vorhanden ist. Ich erstelle ein Aufgabegewinn von 0€ (da ja schon alles vorab entnommen wurde). In der Einkommensteuererklärung wird der Gewinn/Verlust vom Gewerbe eingetragen.


    2. Ich entnehme nichts und erfasse nichts in der Buchhaltung. Die Aufgabebilanz wird etwas komplizierter, da das Anlagevermögen Laptop, PKW, Smartphone enthält. Ich erstelle die Bilanz und einen entsprechenden Aufgabegewinn (Veräußerung des Anlagevermögens inkl. Restwert vom PKW und abzüglich der Kosten wie z.B. die Fahrzeugbewertung). In der Einkommensteuererklärung trage ich neben den laufenden Erträgen vom Gewerbe (Gewinn/Verlust) den ermittelten Aufgabegewinn ein. Das ist vermutlich auf was du mit "als Teilwert ins Privatvermögen überführt" meinst.


    Ehrlich gesagt würde ich dann die erste Variante vorziehen und mich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen in welcher Art und Weise Sie noch die Aufgabebilanz benötigen.

  • Die Abgänge gehören in den Abgangsgewinn, ebenso die damit zusammenhängenden Kosten.

    Die Aufgabebilanz ist das Vermögen vor Übernahme in das Privatvermögen, also Bank, Pkw, Laptop, Handy. Eventuell gibt es noch offene Rechnungen (sowohl ausgehende an Kunden als auch eingehende von Lieferanten)? Diese gehören ebenfalls in die Aufgabebilanz.

    Die Summe dieses Vermögens (Aktiva - Passiva) plus dem Entnahmegewinn aus Wert Pkw - RBW Pkw ergibt dann den Aufgabegewinn.

    Laufender Gewinn ist nur, was du mit deinem Betrieb "laufend" erzielt hast. Alles, was mit der Aufgabe zu tun hat, gehört in das Aufgabeergebnis. Ob du eine Bilanz (einschließlich e-Bilanz) erstellen musst, solltest du mit dem Finanzamt klären. In einfachen Fällen wie deinem reicht dem Finanzamt häufig eine tabellenartige Aufstellung.

  • Die Abgänge gehören in den Abgangsgewinn, ebenso die damit zusammenhängenden Kosten.

    Die Aufgabebilanz ist das Vermögen vor Übernahme in das Privatvermögen, also Bank, Pkw, Laptop, Handy. Eventuell gibt es noch offene Rechnungen (sowohl ausgehende an Kunden als auch eingehende von Lieferanten)? Diese gehören ebenfalls in die Aufgabebilanz.

    Die Summe dieses Vermögens (Aktiva - Passiva) plus dem Entnahmegewinn aus Wert Pkw - RBW Pkw ergibt dann den Aufgabegewinn.

    Laufender Gewinn ist nur, was du mit deinem Betrieb "laufend" erzielt hast. Alles, was mit der Aufgabe zu tun hat, gehört in das Aufgabeergebnis. Ob du eine Bilanz (einschließlich e-Bilanz) erstellen musst, solltest du mit dem Finanzamt klären. In einfachen Fällen wie deinem reicht dem Finanzamt häufig eine tabellenartige Aufstellung.

    Was spricht gegen die erste Variante (von mir oben erwähnt) wenn möglich? Wenn ich dich richtig verstehe beschreibst du die zweite Variante von mir d.h. nichts einbuchen und die Dinge dann über die Aufgabebilanz und Aufgabegewinn auflisten. Offene Rechnungen von Kunden bzw. Lieferanten existieren keine. Das einzige was noch neben dem Bankguthaben sein kann wären bestehende Forderungen (z.B. Kontoführungsgebühren vom Geschäftskonto). Die Forderungen sind aber relativ gering sodass ich Sie ggf. auch einfach weg lasse.


    Ich würde es gerne so einfach wie möglich handhaben sodass ich gerne die erste Variante machen möchte d.h. ich habe während der Betrieb noch "läuft" mich um alles gekümmert und somit ist die Aufgabe voraussichtlich lediglich mein aktuelles Bankguthaben. Außer es spricht tatsächlich irgendetwas wichtiges dagegen. Danke nochmal für die Rückmeldungen.

  • Das Finanzamt wird dich auffordern, das über die Aufgabebilanz zu erledigen. Zeitgleiche Privatentnahme und dann erst schließen ist "lebensfremd". Und für die AfA gibt es gesetzliche Regelungen. Da kannst du nicht einfach einmal höhere AfA buchen.

  • Das Finanzamt wird dich auffordern, das über die Aufgabebilanz zu erledigen. Zeitgleiche Privatentnahme und dann erst schließen ist "lebensfremd". Und für die AfA gibt es gesetzliche Regelungen. Da kannst du nicht einfach einmal höhere AfA buchen.

    Verstehe leider nicht was damit gemeint ist. Ich buche natürlich den Restwert (PKW) sowie die Entnahme (mit aktuellem Referenzpreis bzw. Gutachten).

  • Damit verschiebst du einen Aufgabegewinn in den laufenden Gewinn!

    Das ist korrekt. Unterm Strich kommt aber das gleiche raus oder nicht? Ob ich jetzt die Sachen entnehme und mein laufender Gewinn hierdurch geringer wird oder ob ich einen höheren laufenden Gewinn habe und zusätzlich einen Aufgabegewinn ermittle. Oder verstehe ich hier etwas falsch? Bitte nicht falsch verstehen, ich möchte es einfach nur so einfach wie möglich für mich handhaben d.h. alles soweit "abwickeln" sodass die Aufgabebilanz im besten Fall einfach mein aktuelles Bankguthaben ist.

  • nein, denn ein Aufgabegewinn ist möglicherweise steuerlich begünstigt! Aber wenn ihr unbedingt mehr Steuern zahlen wollt .....

  • nein, denn ein Aufgabegewinn ist möglicherweise steuerlich begünstigt! Aber wenn ihr unbedingt mehr Steuern zahlen wollt .....

    Ok verstehe, du meinst vermutlich den Steuerfreibetrag gemäß § 16 Abs. 4 EStG (Aufgabegewinn wird nur zur Einkommensteuer herangezogen wenn er 45K übersteigt)? Ich denke das lohnt sich nicht bzw. kann bei uns nicht angewendet werden wg. der 55J Grenze.

  • es ist und bleibt falsch, auch wenn der Freibetrag nicht zum Tragen kommen sollte - hat ja auch Auswirkungen auf mögliche weitere Betriebsaufgaben.

    Frage einen Steuerberater für weitere Informationen - mehr darf ich dir hier nicht sagen.

  • hat ja auch Auswirkungen auf mögliche weitere Betriebsaufgaben.

    nu lass mal gut sein

    kuku versucht sein business-dasein best,-und schnellstmöglichst abzuwickeln.

    Wenn er das ohne kostenpflichtigen Berater macht kommt ihn das m.M.n. selbst dann noch günstiger wenn er nicht alle Freibeträge ausschöpft als mit Berater.

    Sollte etwas in der Aufgabebilanz nicht nach Geschmack der Behörde sein, wird diese ihm das schon mitteilen.

  • wenn du meinst - solche "Ungenauigkeiten" haben zumindest in meinem Berufsleben bei einigen schon zu unangenehmen Betriebsprüfungen geführt bzw. hohen Schätzungen. Aber mehr als hinweisen können und dürfen wir hier nicht.