Lohnsteuerermäßigung WISO Sparbuch 2023 wegen Elster-Fehler nicht möglich!

  • Hallo zusammen,


    ich wollte heute meine Lohnsteuerermäßigung 2023 abschicken, welches aber aufgrund eines Elster-Fehlers nicht funktioniert - Papierdruck wäre aber möglich!

    Der Fehler tritt im Web und in der aktuellen Tool-Version 2023 auf, und im Versandweg Elster oder via Buhl.


    Der Fehler lautet "Die Summe der anteiligen Pauschbeträge muss 100 betragen".


    Nach einigen Probieren habe ich festgestellt, dass das Problem bei den Behindertenpauschbetrag liegt. Wenn ich im Programm nicht den Stkl-Wechsel auf 4 Faktor wähle (und damit den Pauschbetrag aufteile), kommt keine Fehlermeldung. Diese tritt dann nur in der Abgabe Stkl 4 Faktor auf. - Genau diese Veranlagungsart möchte ich auch haben.


    Die Krux ist nun aber, dass wenn ich die Steuerklasse 4 Faktor wähle, ich garkeine Möglichkeit zur Aufteilung des Pauschbetrags habe. Das macht Buhl automatisch, aber scheinbar in einer Weise, de sich mit Elster beißt (Rundungsdifferenz?).


    Zum Nachstellen: Der Fehler tritt bei einem GdB von 60 und der Steuerklassenwahl 4/4 Faktor auf.


    Ist der Fehler schon bekannt bzw. wann wird dieser behoben?


    Danke und einen schönen Sonntag.
    Martin Lang

    • Offizieller Beitrag

    Zum Nachstellen: Der Fehler tritt bei einem GdB von 60 und der Steuerklassenwahl 4/4 Faktor auf.

    Sicher, dass es ein "Fehler" ist?

    Sprachregelung Bund/ Länder zur Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung - BMF vom 08.12.2020

  • Zum Nachstellen: Der Fehler tritt bei einem GdB von 60 und der Steuerklassenwahl 4/4 Faktor auf.

    Sicher, dass es ein "Fehler" ist?

    Sprachregelung Bund/ Länder zur Anhebung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung - BMF vom 08.12.2020

    Sehr sicher,


    Für 22 ging die Lohnsteuer Ermäßigung mit den gleichen Parametern durch und für Wiso interne Prüfung meckert nicht. Papiermäßig könnte ich den Antrag abgeben.


    O.g. Link führt unter den Textabschnitt


    "Darüber hinaus sind von der vollautomatischen Verdoppelung der Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung folgende Fälle ausgenommen:", das Übertragungsfälle zwischen Ehegatten immer eines Antrags benötigen. Umso mehr, wenn man Stkl. 4 mit Faktor will.