Bei den Sondereigentumsverwaltungen einer WEG habe ich den Fall, dass manche Mietverträge die Klausel drin haben, dass nach WEG-Abrechnung (Hausgeldabrechnung) abgerechnet werden darf. Aber andere Eigentümer haben die Klausel nicht drin, sodass ich streng nach Leistungsprinzip abrechnen müsste.
Letzteres generiert mir der HV365 automatisch, wenn ich die Gültigkeitszeiträume der einzelnen Rechnungen richtig eingegeben habe. Aber wie bediene ich mit dem HV365 die Mieter, die bisher und in Zukunft in der Nebenkostenabrechnung die umlagefähigen Posten nach Hausgeldabrechnung (zzgl. Grundsteuer) erhalten?
Und wie kriege ich es hin, dass jeder Mieter seinen individuellen Abrechnungsmodus zugewiesen kriegt? Gibt es da irgendwo ein Kontrollkästchen?
Herzlichen Dank im Voraus für alles Mitdenken und alle Antworten.