Hallo zusammen,
1. ich sitze vor der ESt-Erklärung für VZ 2021 und habe eine Verständnisfrage zur Eingabemaske der Kirchensteuer und dem Unterschied zwischen Kirchensteuer und Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer nach § 32d EStG bzw. wo ich die Werte herbekomme.
Ist die einbehaltene Kirchensteuer vom Kapitalertrag (bei mir Zinsen Tagesgeld) nicht gerade das was nach § 32D EStG einbehalten worden ist? Ich verstehe es nicht und das ist auch der Kern warum ich mir hier so schwer tue.
An meinem Fall konkret.
Es liegen vor: Vorjahresbescheid VZ 2020 und der Bescheid über evangl. KirchenESt und Kirchenkapitalertragsteuer 2020
Im Bescheid vom FA werden "nur" die Bemessungsgrundlagen errechnet bzw. ausgewiesen und jeweils im Kirchenbescheid als Grundlage genommen. Soweit nachvollziehbar.
In der WISO Eingabemaske wird aber jetzt unter "Festgesetzte Kirchensteuer / Kirchgeld (OHNE Abgeltungsteuer nach § 32d EStG)" bereits in der Zeile 4 nach "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag gefragt" und unter "Festgesetzte Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer nach § 32d EstG" in Zeile 7 "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuer nach § 32d EstG"
Wo ist denn jetzt der Unterschied zw. Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag und Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach § 32d EstG?