Eingabemaske Kirchensteuer (Unterschied "Einbehalt vom Kapitalertrag" und Einbehalt nach § 32d EStG

  • Hallo zusammen,


    1. ich sitze vor der ESt-Erklärung für VZ 2021 und habe eine Verständnisfrage zur Eingabemaske der Kirchensteuer und dem Unterschied zwischen Kirchensteuer und Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer nach § 32d EStG bzw. wo ich die Werte herbekomme.

    Ist die einbehaltene Kirchensteuer vom Kapitalertrag (bei mir Zinsen Tagesgeld) nicht gerade das was nach § 32D EStG einbehalten worden ist? Ich verstehe es nicht und das ist auch der Kern warum ich mir hier so schwer tue.



    An meinem Fall konkret.

    Es liegen vor: Vorjahresbescheid VZ 2020 und der Bescheid über evangl. KirchenESt und Kirchenkapitalertragsteuer 2020

    Im Bescheid vom FA werden "nur" die Bemessungsgrundlagen errechnet bzw. ausgewiesen und jeweils im Kirchenbescheid als Grundlage genommen. Soweit nachvollziehbar.


    In der WISO Eingabemaske wird aber jetzt unter "Festgesetzte Kirchensteuer / Kirchgeld (OHNE Abgeltungsteuer nach § 32d EStG)" bereits in der Zeile 4 nach "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag gefragt" und unter "Festgesetzte Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer nach § 32d EstG" in Zeile 7 "Abzüglich Kirchensteuereinbehalt auf Steuer nach § 32d EstG"


    Wo ist denn jetzt der Unterschied zw. Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag und Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach § 32d EstG?

    • Offizieller Beitrag

    Wo ist denn jetzt der Unterschied zw. Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag und Kirchensteuereinbehalt auf Steuern nach § 32d EstG?

    § 10 Absatz 1 Nr. 4 EStG

    Zitat
    1. gezahlte Kirchensteuer; dies gilt nicht, soweit die Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer oder als Zuschlag auf die nach dem gesonderten Tarif des § 32d Absatz 1 ermittelte Einkommensteuer gezahlt wurde;
  • Ah ok, es gibt also Kirchensteuereinbehalt vom Kapitalertrag, der nicht auf dem pauschalen Zuschlag basiert und dann als Sonderausgabe einfließt. Ich war mir nicht sicher, ob ich das zweimal eintragen muss.

    Danke


    WISO trägt die in der Maske berechneten Werte letztlich unten als Erstattungen/Zahlungen in 2021 ein. Macht es überhaupt Sinn WISO die Kirchensteuer des Vorjahres zu ermitteln zu lassen, wenn die tatsächlich erhaltenen/geleisteten Zahlungen in 2021 von dem abweichen was WISO berechnet, da ich mehr als 12 Monate hinterherhinke, also in 2021 erst die Zahlungen/Erstattungen für 2019 mit der Kirche abgerechnet wurden?

    Ich verstehe das nicht ganz, warum WISO die Zahlen berechnen will, wenn der Bescheid und Zahlungsflüsse schon passiert sind. Selbst wenn ich nicht so einen großen Zeitversatz hätte, würde der Bescheid und Zahlungen i.d.R. schon vorliegen, warum soll man dann WISO was berechnen lassen?


    In meinem Fall hat WISO die 7,59 berechnet und ich kann sie dann nicht mehr ändern, tatsächlich von der Kirche kamen die 1,11 (Zahlenwerte geändert).

    • Offizieller Beitrag

    In meinem Fall hat WISO die 7,59 berechnet und ich kann sie dann nicht mehr ändern, tatsächlich von der Kirche kamen die 1,11 (Zahlenwerte geändert).

    Die Software macht das, was sie aus Datenübernahmen kennt und auswerten kann.