Überprüfung Grundsteuerbescheid

  • Hallo,


    mich erreichte nun das Schreiben des Finanzamtes zur Feststellung des Grundsteuerwertes.


    Soweit sind die Zahlen mit denen des Wiso-Programms übereinstimmend. Ist der Grundsteuerwert also korrekt (vorausgesetzt ich habe alle Zahlen richtig eingetragen)?

    Nun habe ich folgende Information von einem Steuerberater:


    Werden die Bescheide rechtskräftig, können diese möglicherweise sogar dann ihre Gültigkeit behalten und Sie zu einer hohen Grundsteuerzahlung verpflichten, wenn Verfassungsgerichte zu dem Ergebnis kommen, dass die Grundsteuerreform rechtswidrig ist.


    Aus diesem Grund überlege ich nun, Einspruch einzulegen. Wie seht Ihr das? Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

    • Offizieller Beitrag

    Nun habe ich folgende Information von einem Steuerberater:

    Die "Information" liest man doch in diversen Veröffentlichungen, also nichts Neues. Es gibt Berater, die legen auch gegen jeden ESt-Bescheid Einspruch ein.


    Aus diesem Grund überlege ich nun, Einspruch einzulegen. Wie seht Ihr das? Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

    Das kann doch jeder halten wie er möchte. Was spielt es für Dich für eine Rolle, was andere machen? Mache das, was Du für richtig hältst und gut ist.

  • Ich habe vor Kurzem erst gelesen (in einer Zeitschrift, die von Steuerberatern häufig gelesen wird), dass die Chancen auf AdV nach so einem Einspruch bei nahezu Null liegen, weil die Änderung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Wenn also ein Berater hier zu einem Einspruch rät, sollte er die Folgen abwägen. Von mir bekäme er für die Einlegung des Einspruchs, Antrag auf AdV und anschließende Rücknahme keinen Cent Gebühren.


    Aber wie miwe4 sagt, das muss jeder für sich entscheiden. Ich sehe keinen Grund für einen Einspruch gegen den Grundlagenbescheid, wenn dieser den Angaben in der Erklärung entspricht. Anders, wenn abgewichen wird.

  • Nun habe ich folgende Information von einem Steuerberater:

    Die "Information" liest man doch in diversen Veröffentlichungen, also nichts Neues. Es gibt Berater, die legen auch gegen jeden ESt-Bescheid Einspruch ein.


    Aus diesem Grund überlege ich nun, Einspruch einzulegen. Wie seht Ihr das? Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!

    Das kann doch jeder halten wie er möchte. Was spielt es für Dich für eine Rolle, was andere machen? Mache das, was Du für richtig hältst und gut ist.

    Erstmal Danke für die Rückmeldungen.


    Ich denke, der Sinn eines Forum ist ja zu schauen, was Andere machen bzw. denken.


    Inwiefern lässt sich eigentlich der Grundsteuerwert mit dem ursprünglichen Einheitswert vergleichen?

    Der aktuelle Einheitswert ist bei mir deutlich niedriger als der Grundsteuerwert, den das Finanzamt nun festgestellt hat.

    • Offizieller Beitrag

    Inwiefern lässt sich eigentlich der Grundsteuerwert mit dem ursprünglichen Einheitswert vergleichen?

    Wertverhältnisse 01.01.1964 / 01.01.2022


    Der aktuelle Einheitswert ist bei mir deutlich niedriger als der Grundsteuerwert, den das Finanzamt nun festgestellt hat.

    Das ist Sinn der Sache, wenn Du einmal die Rechtsprechung und die Presse verfolgt hast.

  • Wurde nach Erstellung der Erklärung nicht der Grundsteuerwert ermittelt und gezeigt? Da ich mit einem anderen Programm erstellt habe, das wesentlich früher zur Verfügung stand, wurde mir dieser Wert ausgewiesen. Da kann man dann ganz leicht vergleichen. Leider habe ich noch keinen Bescheid, so dass ich nicht weiß, wie diese aufgebaut sind. Aber normalerweise kann man die zugrunde gelegten Daten abgleichen (Fläche, Besitzverhältnisse, Lage, Miete etc.)

  • Wertverhältnisse 01.01.1964 / 01.01.2022

    Guten Morgen,


    Bei mir ist der neue Grundsteuerwert mehr als 30 mal so hoch wie der ursprüngliche Einheitswert.


    Wenn die beiden Werte die gleiche Funktion haben, erscheint mir die Steigerung unverhältnismäßig - auch vor dem Hintergrund der Preissteigerung in den letzten 60 Jahren.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn die beiden Werte die gleiche Funktion haben, erscheint mir die Steigerung unverhältnismäßig - auch vor dem Hintergrund der Preissteigerung in den letzten 60 Jahren.

    Nein, die alten Werte sind mittlerweile weltfremd gewesen und deshalb absolut überholt. Die hatten rein gar nichts mehr mit der Realität zu tun. Du musst doch nur in die Zeitungsinserate schauen oder die Werte der Gutachterausschüsse (mit amtlich vereinigten Sachverständigen) ansehen. Und sowohl das Programm als auch das FA setzen diesen Werte gesetzeskonform um.

  • Soweit gehe ich ja mit.

    Die Frage ist, wie hoch am Ende die Grundsteuer sein wird.


    Ich habe bisher jährlich 150 Grundsteuer bezahlt.

    Wenn die Faktoren - also im Endeffekt der Hebesatz der Gemeinde - gleich bleiben, wäre meine Grundsteuer bei über 4500 Euro jährlich.


    Das wäre ein Betrag jenseits der Realität… weltfremd sozusagen.


    Die neue Grundsteuerreform geschieht häppchenweise, wenn ich innerhalb von vier Wochen gegen den neuen Grundsteuer Wert keinen Einspruch erheben, habe ich schlechte Karten.

    • Offizieller Beitrag

    Die Hebesätze der Gemeinden haben rein gar nicht mit der Festsetzung der Grundsteuerwerte durch das FA zu tun. Das sind verschiedene Verwaltungsakte, die vollkommen unabhängig voneinander sind. Der Grundsteuerwert ist lediglich Grundlagebescheid für die Festsetzung der Grundsteuer und die maßgeblichen Hebesätze legt Deine Gemeinde fest. Und die soll nach dem Willen der Regierung den Hebesatz so gestalten, dass sie kein Steuermehraufkommen hat. Sind die Hebesätze zu hoch, führt das nicht zur Unangemessenheit der Grundsteuerwerte. Dann ist der Grundsteuerbescheid und sein Hebesatz anzufechten. Ich würde sogar behaupten, dass die festgestellten Grundsteuerwerte oftmals immer noch einiges unter den tatsächlichen Verkehrswerten liegen.


    Wenn Du meinst es stimmt etwas nicht, dann solltest Du einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe aufsuchen. Selber wirst Du mit solchen Argumenten im Widerspruchsfall schnell scheitern.

    • Offizieller Beitrag

    Die neue Grundsteuerreform geschieht häppchenweise, wenn ich innerhalb von vier Wochen gegen den neuen Grundsteuer Wert keinen Einspruch erheben, habe ich schlechte Karten.

    Mit welcher Begründung willst Du Einspruch gegen einen korrekten Bescheid einlegen?

    Hier ist alles Wissenswerte zusammengefasst: https://www.buhl.de/steuer/ratgeber/grundsteuerreform/

  • Die neue Grundsteuerreform geschieht häppchenweise, wenn ich innerhalb von vier Wochen gegen den neuen Grundsteuer Wert keinen Einspruch erheben, habe ich schlechte Karten.

    richtig - das ist aber schon seit Jahrzehnten so. Vom Finanzamt werden die "Meßbeträge" bzw. jetzt der "Grundsteuerwert" festgestellt. Das ist - wie von miwe4 gesagt - ein Grundlagenbescheid. Diesen kannst du nur anfechten, wenn er sachlich falsch ist oder gegen die Normen des Bewertungsgesetzes verstößt.

    Erst im zweiten Zug legen die Gemeinden anhand der dann vorliegenden Summe der Grundsteuerwerte den neuen Hebsatz fest - das passiert aber frühestens 2024, wenn die Erklärungen alle von den Finanzämtern abgearbeitet sind und die Grundsteuerwerte damit feststehen.

    Im dritten Zug erst wird dann die konkrete Grundsteuer für die einzelnen Grundstücke ermittelt und per Bescheid versandt, also voraussichtlich Mitte/Ende 2024, damit ab 2025 dann die neue Grundsteuer gezahlt werden kann.


    Steht alles so in den Gesetzen (AO, GrStG, BewG).