Aufteilung Kosten Fahrtenbuch

  • Hallo! Ich habe einen PKW in meinem Betriebsvermögen und führe ein Fahrtenbuch. In diesem Jahr habe ich parallel zu meiner selbstständigen Tätigkeit ein Teilzeitjob als Angestellter übernommen. Um zu dieser Arbeitsstätte zu kommen, muss ich auch den PKW mitbenutzen. Es gibt zig Ausführungen wie das verbucht wird im Internet zu finden, aber immer nur aus Sicht eines Arbeitnehmers der einen nicht eigenen (im Betriebsvermögen befindlichen) Firmen PKW benutzt.


    Ich würde jetzt den Anteil der Fahrten zur nichtselbständigen Arbeitsstätte auf Konto: 4679 (nichtabziehbare Betriebsausgaben) verbuchen. Ist das so korrekt?? Dadurch ergibt sich keine Änderung im Betriebsgewinn. Die anteiligen Kosten könnte ich dann über die Einkommensteuer und die aktuellen Kilometerpauschalen ansetzten. Allerdings habe ich mir schon ausgerechnet, dass die Kosten die Arbeitnehmerpauschale von 1000EUR nicht überschreiten, so dass ich mir die Angaben da sparen kann. Wäre höchstens die Frage, ob man das über Konto: 4678 in der EÜR abziehen kann??


    Vielleicht kann mir da ja mal einer eine Auskunft geben dazu. Vielen Dank und Grüße von Maik :)