Berechnung zu versteuerndes Einkommen

  • Hallo Zusammen,


    ich versuche gerade zu verstehen, wie das zu versteuernde Einkommen berechnet wird.

    Ich habe konkret den Fall von einem Ehepaar mit Kindern als Ausgangsbasis genommen.


    Bei Berufstätigen ist es doch so, dass, wenn es Kindergeld gibt, im Prinzip folgende Punkte das zu versteuernde Einkommen mindern:


    - Werbungkosten

    - Krankenkassenbeiträgen

    - Vorsorgeaufwendungen


    Was ich nicht ganz herausfinden kann: Können die Krankenkassenbeiträge vollständig abgezogen werden vom zu versteuernden Einkommen? In manchen Beiträgen habe ich gelesen, dass dies nur bis 2600,- Euro pro Person möglich ist.


    Welche Vorsorgeaufwendungen können den dabei ins Gewicht fallen?


    Moment sieht meine Berechnung wie folgt aus:



    Was muss ich ändern, um näher an die Realität zu kommen? :)


    Gruß

    Matthias

    • Offizieller Beitrag

    Was ich nicht ganz herausfinden kann: Können die Krankenkassenbeiträge vollständig abgezogen werden vom zu versteuernden Einkommen? In manchen Beiträgen habe ich gelesen, dass dies nur bis 2600,- Euro pro Person möglich ist.

    Für sonstige Versorgungsaufwendungen gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro pro Person. Wichtig dabei ist, dass diese Grenze insgesamt für alle Ausgaben gilt. Hast du den Höchstbetrag z. B. schon mit deinen Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung erreicht, kannst du keine weiteren Kosten mehr absetzen.


    Die Höchstgrenze gilt jedoch nicht für die Kranken- und Pflegeversicherung. Denn diese Beiträge kannst du in voller Höhe auch über den Maximalbetrag hinaus absetzen. Wichtig ist, dass es sich dabei um Beiträge zur Basisabsicherung handelt.

    Du kannst auch einfach den Steuerberechner von Buhl nutzen: https://www.buhl.de/mein-buhlkonto/?buhlparam=2100201

  • Die normalen Krankenkassenbeiträge sind doch lediglich Basisabrechnung, weil hier keine "Chefarztbehandlung" oder ähnliches mit enthalten ist.

    Ich finde ansonsten im Netz immer die Information, dass es Maximalbeträge gibt.


    Ich finde dazu sehr widersprüchliche Informationen. Hier heißt es beispielsweise: https://www.betriebsausgabe.de…erlich%20geltend%20machen.

    Zitat

    Bei den zulässigen Höchstgrenzen, die Sie als Krankenversicherung von der Steuer absetzen können, differenziert der Gesetzgeber zwischen Arbeitnehmer und Selbständigen. Arbeitnehmer müssen die Krankenversicherungsbeiträge nicht allein zahlen. Hier übernimmt die Hälfte der Arbeitgeber. Selbständige müssen diese dagegen aus einer Tasche finanzieren. Arbeitnehmer können deswegen jährlich maximal 1900 Euro der Krankenversicherung abschreiben. Selbständige, aber auch freiwillig Versicherte, die keinen Beitragszuschuss erhalten, dürfen maximal 2800 Euro steuerlich geltend machen. Bei Ehepaaren, die sich für eine gemeinsame Veranlagung entschieden haben, verdoppelt sich der Betrag sogar. Demnach können verheiratete Unternehmer jährliche Versicherungsbeiträge von bis zu 5600 Euro berücksichtigen.



    PS: Ich finde da keinen einfachen Steuerberechner, sondern nur die Eingabe der kompletten Steuer. Damit wird mir die Berechnung aber etwas verborgen :(

    • Offizieller Beitrag

    In manchen Beiträgen habe ich gelesen, dass dies nur bis 2600,- Euro pro Person möglich ist.

    Von dem Betrag habe ich noch nie gehört.


    Die normalen Krankenkassenbeiträge sind doch lediglich Basisabrechnung, weil hier keine "Chefarztbehandlung" oder ähnliches mit enthalten ist.

    Ich finde ansonsten im Netz immer die Information, dass es Maximalbeträge gibt.

    ?(


    Welche Vorsorgeaufwendungen können den dabei ins Gewicht fallen?

    PS: Ich finde da keinen einfachen Steuerberechner, sondern nur die Eingabe der kompletten Steuer. Damit wird mir die Berechnung aber etwas verborgen :(

    Mal ehrlich, kaufe Dir eine Steuersoftware und nutze die darin enthaltenen Funktionen für Beispielrechnungen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe eine Steuersoftware, aber Reverse Engine war noch nie eine gute Idee, gerade beim Thema Steuern.

    Dann hast Du die falsche Software oder nutzt sie nicht richtig. Mit der richtigen Software lässt sich alles ausrechnen oder verproben. Und wenn Du noch das Sparbuch nutzt bzw. den Nachfolger, was nach Deinem Thread Auflösen des Investitionsabzugsbetrag zusammen mit der Investition so sein sollte, dann verstehe ich Dein Problem nicht.

  • Das Problem ist, dass sich abziehbare Vorsorgeaufwendungen auf Basis z.B. der Krankenkassenbeiträge immer ändert und ich einfach die Systematik verstehen will. Es spricht schon viel gegen das deutsche Steuersystem, wenn nicht mal in einem Forum für Steuersoftware die Regeln erklärt werden können.


    Da beneide ich meine Bekannten, die nach Andorra ausgewandert sind:
    Das Einkommen in Andorra ist bis zu einem Betrag von 24.000 Euro steuerfrei. Der Anteil der Einkünfte ab 24.001 bis 40.000 Euro wird mit 5 % versteuert. Alles darüber hinaus wird mit 10 % versteuert, was dem Höchststeuersatz entspricht.

    • Offizieller Beitrag

    Es spricht schon viel gegen das deutsche Steuersystem, wenn nicht mal in einem Forum für Steuersoftware die Regeln erklärt werden können.

    Was soll man da erklären, wenn doch alles im Gesetz und in den Durchführungsbestimmungen steht? Wir machen hier keine Steuerberatung, da wir das nach dem Steuerberatungsgesetz auch gar nicht dürften.

    R.2 EStDV

    § 10 EStG

    § 32a EStG - Ein­kom­men­steu­er­ta­rif

    • Offizieller Beitrag

    Das Einkommen in Andorra ist bis zu einem Betrag von 24.000 Euro steuerfrei. Der Anteil der Einkünfte ab 24.001 bis 40.000 Euro wird mit 5 % versteuert. Alles darüber hinaus wird mit 10 % versteuert, was dem Höchststeuersatz entspricht.

    Das führe mal in Deutschland ein: den Aufschrei möchte ich hören, weil sich jeder benachteiligt fühlen würde. Alle wollen es einfacher, aber niemand dabei seine Vorteile verlieren.

  • Ein Vergleich Deutschland - Andorra ist ja auch nicht gerade geeignet, sich über die Ermittlung des Einkommens zu unterhalten. Du zahlst in Andorra eben alle Versicherungen, du zahlst Unterhalt, du hast Spenden und und und - vieles kann in Deutschland vom Einkommen abgezogen werden, bevor das zu versteuernde Einkommen feststeht. Und in Deutschland ist es eben weitgehend Konsens, dass mit dem progressiven Steuersatz (höheres Einkommen, höherer Steuersatz) mehr Gerechtigkeit zwischen "Arm" und "Reich" geschaffen wird als mit dem Stufensteuersatz in Andorra. Das wollte übrigens Friedrich Merz vor einigen Jahren Deutschland einführen und hat einen (neudeutsch) "shitstorm" geerntet.


    Es ist eine Folge des Versuches, jedem Einzelnen möglichst gerecht zu werden. Mit jeder Ausnahme wächst die Komplexität.


    Zu deiner Frage mit den Krankenversicherungsbeiträgen:

    alle Beiträge, die der Basiskrankenabsicherung dienen, sind in voller Höhe abziehbar. Dies bescheinigt in der Regel die Krankenkasse, was dazu gehört. Wenn du das nicht weiß, kannst du hilfsweise die Beitrage (GKV) zu 96% ansetzen (4% Abzug für die Beiträge, die als Finanzierung des Krankengeldes gelten, da diese nicht abzugsfähig sind). Insgesamt kann für Versicherungen außer der Krankenversicherung (soweit ansetzbar, also in der Regel Zusatz-Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen) ein Maximalbetrag angesetzt werden, der aber wegen der Krankenversicherungsbeiträge meistens schon ausgeschöpft ist.


    Genaueres hierzu steht im Gesetz und den zugehörigen Richtlinien, die miwe4 verlinkt hat.

  • Danke, die Hinweise hatte mir gefehlt bzw. waren auf vielen Seiten falsch oder undurchsichtig forumliert.


    In der Konsequenz war meine Tabelle an der Stelle der Krankenkasseabzüge teilweise falsch. Korrigiert müsste sie so aussehen (rot markiert die Steuersätze, die ich erst nachsehen muss):


  • Deine Tabelle ist sehr grob. Aber als Anhaltspunkt schon möglich.

    Es fehlen eben eine Menge Faktoren - auch die Berechnung, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist. Du hast Werbungskostenpauschale bei einer Person angesetzt - zweite Person kein Einkommen? Wenn dies so wäre, müsstest du noch möglicherweise die Steuerprogression bei Lohnersatzleistungen (Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld etc.) berücksichtigen. Alles nicht so einfach in deiner Tabelle abzubilden.

  • @Neuling50 Ja, es gibt viele Faktoren, aber an irgendwas muss man sich erstmal orientieren :)


    Die Werbekostenpauschale wird schon zwei berechnet. Die wird mit der Anzahl der Personen multipliziert.


    Guenstigerpruefung Freibetrag oder Kindergeld habe ich tatsächlich aussen vor gelassen, aber das macht ja auch nur maximal 800 Euro aus.

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe immer noch nicht, was einem solche Tabelle bringen soll, was man nicht mit Testfällen in der Software auch so blitzschnell beantworten kann. Zudem wohl noch viel genauer. ?(

  • Ich verstehe immer noch nicht, was einem solche Tabelle bringen soll, was man nicht mit Testfällen in der Software auch so blitzschnell beantworten kann. Zudem wohl noch viel genauer. ?(

    Die Tabelle geht noch weiter und berücksichtigt dann komplexere Konstrukte.
    Die Software kann ich in diese Berechnungen nicht mit einbinden. Außerdem ist mir das persönliche Verständnis wichtig. Die Software ist als Kontrolle gut.