Zusammenspiel EÜR und Feststellungserklärung (Formular ESt 1b sowie Anlage FB)

  • Meine Mutter hat an nicht an ihren Wohnort verpachtete landwirtschaftliche Flächen (Einzelunternehmung). Neben ihrer privaten Einkommenssteuererklärung habe ich auch im Steuersparbuch eine EÜR für die Landwirtschaft mit Angabe des zuständigen Finanzamtes, separate Steuernummer usw. erstellt und alles an das Finanzamt der Wohnadresse übersandt. Nunmehr hat sich das Finanzamt des landwirtschaftlichen Betriebes gemeldet und wünscht die Erstellung des Formulars ESt 1B sowie die dazugehörige Anlage FB.


    Ich habe im Steuersparbuch die Eingabemöglichkeit die Eingabemöglichkeit "Beteiligungen und gesonderte Festsetzungen" entdeckt. Das Ausfüllen der allgemeinen Angaben wäre kein Problem (Finanzamt, Steuernummer der Landwirtschaft), Allerdings weiß ich gerade bei der Angabe der steuerpflichtigen Einnahmen nicht weiter. Genau diese Sachen (Einkünfte abzgl. Kosten) stehen doch in der EÜR und eine doppelte Eingabe kann hiermit doch nicht gemeint sein. Wie löse ich dieses Problem?

  • Du wählst die Feststellung aus (ist ein gesondertes Modul), gibst dort alle Daten ein unter der Steuernummer des Ortes. Dann änderst du die Steuernummer bei der EÜR auf diejenige der Feststellungserklärung und sendest noch einmal ab.

    • Offizieller Beitrag

    Du wählst die Feststellung aus (ist ein gesondertes Modul), gibst dort alle Daten ein unter der Steuernummer des Ortes. Dann änderst du die Steuernummer bei der EÜR auf diejenige der Feststellungserklärung und sendest noch einmal ab.

    Mein Reden. :(

  • Also erkläre ich es nochmal und ausführlicher:


    Die EÜR ist komplett mit dem zuständigen Finanzamt und der richtigen Steuernummer fertig - das sind also nicht die Daten des Finanzamtes des Wohnortes.

    Dieses Finanzamt möchte jetzt eine Festsetzungserklärung (ESt 1B und Anlage FB) - hatte mich zwar gefragt wozu das denn, da die EÜR doch vorliegt, woraus das steuerpflichtige Einkommen als Überschuss hervor geht, aber meinetwegen, Gesetz ist Gesetz, da wird es einen Grund geben.


    Habe dann nach längerer Suche das Festsetzungsmodul gefunden um das Finanzamt zufrieden zu stellen: Wenn ich jetzt dieses Modul aufrufe, kann ich dort ebenfalls wie in der EÜR die Steuernummer und das zuständige Finanzamt eingeben, hinzu kommen dann aber auch noch in diesem Modul die entsprechenden Finanzdaten, also die steuerpflichtigen Einkünfte. Wenn ich da jetzt die Werte des steuerpflichtigen Einkommens aus der EÜR eingebe, dann stehen die Daten da zweimal also als als doppelter Gewinn in der Steuererklärung. Wenn ich die EÜR aber lösche, fehlen die Details wie ich zum steuerpflichtigen Einkommen gekommen bin, da ich hier im Modul Festsetzung nicht sehe, dass ich Einnahmen aber auch Kosten wie in der EÜR eingeben kann.


    Ich hoffe, meine Problemlage ist jetzt umfänglich beschrieben.

    • Offizieller Beitrag

    Dieses Finanzamt möchte jetzt eine Festsetzungserklärung (ESt 1B und Anlage FB) - hatte mich zwar gefragt wozu das denn, da die EÜR doch vorliegt, woraus das steuerpflichtige Einkommen als Überschuss hervor geht, aber meinetwegen, Gesetz ist Gesetz, da wird es einen Grund geben.

    Genau, weil es Gesetz ist und es die für das Unternehmen maßgebliche Erklärung ist.

    § 180 Absatz Satz 1 Nr. 2b AO (Abgabenordnung).

  • Ich möchte jetzt eigentlich nicht die Abgabenordnung lesen sondern benötige einen Hinweis zur Prorammbedienung, dachte, ich wäre dafür hier richtig.

    Wie erzeuge ich jetzt das geforderte Formular samt Anlage bei bestehender EÜR unter Berücksichtigung der geschilderten Situation?

  • hatte mich zwar gefragt wozu das denn, da die EÜR doch vorliegt, woraus das steuerpflichtige Einkommen als Überschuss hervor geht, aber meinetwegen, Gesetz ist Gesetz, da wird es einen Grund geben.

    Gesetze gelten gleichermaßen für Riesenkonzerne oder Kleinstunternehmer.

    Du wohnst in "Dingsda", Dein Betrieb befindet sich aber in "Nichthier"

    Und die Gemeinde "Nichthier" möchte Steuern für Dein Gewerbe, weil (**!!ja deswegen)

    Und Gewerbesteuer welche evtl. abzuführen wäre, hat nichts mit der *Lohnsteuer/Einkommensteuer zu tun, welche Deiner Wohnsitzgemeinde Anteilig zugute kommt.

    • Offizieller Beitrag

    Ich möchte jetzt eigentlich nicht die Abgabenordnung lesen sondern benötige einen Hinweis zur Prorammbedienung, dachte, ich wäre dafür hier richtig.

    Schon, aber wenn Du Deinen Beitrag mit solchen Nebensächlichkeiten garnierst (das eigentliche Problem wird dann ja im zweiten Absatz geschildert), mußt Du Dich nicht wundern, wenn genau darauf geantwortet wird und Deine eigentliche Fragestellung im zweiten Absatz Deines Beitrags (die ich mangels Erfahrung mit EÜR und Co nicht beantworten kann und daher auch nicht weiß, woher doppelte Daten kommen) unter die Räder gerät.

    • Offizieller Beitrag

    Leute, hier steckt die eigentliche Frage des TE drin:

    Habe dann nach längerer Suche das Festsetzungsmodul gefunden um das Finanzamt zufrieden zu stellen: Wenn ich jetzt dieses Modul aufrufe, kann ich dort ebenfalls wie in der EÜR die Steuernummer und das zuständige Finanzamt eingeben, hinzu kommen dann aber auch noch in diesem Modul die entsprechenden Finanzdaten, also die steuerpflichtigen Einkünfte. Wenn ich da jetzt die Werte des steuerpflichtigen Einkommens aus der EÜR eingebe, dann stehen die Daten da zweimal also als als doppelter Gewinn in der Steuererklärung. Wenn ich die EÜR aber lösche, fehlen die Details wie ich zum steuerpflichtigen Einkommen gekommen bin, da ich hier im Modul Festsetzung nicht sehe, dass ich Einnahmen aber auch Kosten wie in der EÜR eingeben kann.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich da jetzt die Werte des steuerpflichtigen Einkommens aus der EÜR eingebe, dann stehen die Daten da zweimal also als als doppelter Gewinn in der Steuererklärung.

    In welcher Steuererklärung sollen dann welche Daten doppelt stehen? Das Betriebstätten-FA erlässt einen Feststellungsbescheid, der Grundlagenbescheid für die Einkünfte aus diesem Betrieb/Unternehmen ist. Und entsprechend wird das dann in der ESt-Erklärung ausgewertet/berücksichtigt. Das für die ESt-Erklärung zuständige Wohnsitz-FA hat nichts mit der Einkunftsermittlung dieses Betriebs zu tun.


    Leute, hier steckt die eigentliche Frage des TE drin:

    Ich glaube, er bringt da Dinge aus der Feststellungserklärung mit der ESt-Erklärung durcheinander.


    Ich möchte jetzt eigentlich nicht die Abgabenordnung lesen sondern benötige einen Hinweis zur Prorammbedienung, dachte, ich wäre dafür hier richtig.

    Und genau aus dem obigen Grund solltest Du Dir eben solche zitierten Gesetzesstellen durchlesen, wenn Du meinst, Deine Steuerangelegenheiten selbst erledigen zu können. ;)

  • Ich möchte jetzt eigentlich nicht die Abgabenordnung lesen sondern benötige einen Hinweis zur Prorammbedienung, dachte, ich wäre dafür hier richtig.

    Wie erzeuge ich jetzt das geforderte Formular samt Anlage bei bestehender EÜR unter Berücksichtigung der geschilderten Situation?

    Noch einmal, obwohl ich den Eindruck habe, dass du uns nicht verstehst.


    1) du machst eine Feststellungserklärung mit der Steuernummer Betriebsort und erstellst die EÜR mit der Steuernummer Betriebsort. Diese hat der Betriebsort nämlich nicht, weil du sie mit der Steuernummer Wohnort an das Finanzamt Wohnort gesendet hast. Das war falsch und muss korrigiert werden.

    2) Das Finanzamt Betriebsort erstellt einen Bescheid zur gesonderten Feststellung und sendet diesen an das Finanzamt Wohnort (und - falls Gewerbe - einen Gewerbesteuermeßbescheid an die Gemeinde Geschäftsort).

    3) Die Einkommensteuererklärung muss geändert werden - hier gibst du bei deiner selbständigen Tätigeit unter Angabe der Steuernummer Betriebsort nur das Ergebnis der EÜR ein. Da wird nichts doppelt erfasst, das Finanzamt Wohnort gleicht nur mit dem Bescheid vom Finanzamt Betriebsort ab, um mögliche Änderungen durch diese Finanzamt berücksichtigen zu können.