Hallo,
das o.g. Gesetz sieht ja im (durchzuwinkenden) Entwurf die kompletten Entfall Gewinnermittlung bei Solaranlagen am eigenen Haus vor.
Wie wird das bei buhl berücksichtigt?
Ich würde die bisherige Einnahmeart Selbstständig - Gewerbebetrieb - Solaranlage 19kWp einfach löschen?
ps:
mir geht es letztendlich auch um die Berücksichtigung von Einnahmen bei "Privatier" in Bezug auf Krankenkassenbeiträge für "freiwillig gesetzlich versichert". Die werden bisher durch den EKSt Bescheid "belegt". Wenn keine Berücksichtigung Solaranlage in EKSt mehr stattfindet, entfällt sie dann auch als Grundlage für die Krankenkasse, oder muss man dann für die Krankenkasse eine Einnahmen Überschussrechnung machen? Also sollte man dann in buhl einfach doch die Solaranlage drin lassen?
Gruss