Jahressteuergesetz 2022 Solaranlage Wegfall bei Einkommensteuer schon für 2022

  • Hallo,

    das o.g. Gesetz sieht ja im (durchzuwinkenden) Entwurf die kompletten Entfall Gewinnermittlung bei Solaranlagen am eigenen Haus vor.

    Wie wird das bei buhl berücksichtigt?

    Ich würde die bisherige Einnahmeart Selbstständig - Gewerbebetrieb - Solaranlage 19kWp einfach löschen?


    ps:

    mir geht es letztendlich auch um die Berücksichtigung von Einnahmen bei "Privatier" in Bezug auf Krankenkassenbeiträge für "freiwillig gesetzlich versichert". Die werden bisher durch den EKSt Bescheid "belegt". Wenn keine Berücksichtigung Solaranlage in EKSt mehr stattfindet, entfällt sie dann auch als Grundlage für die Krankenkasse, oder muss man dann für die Krankenkasse eine Einnahmen Überschussrechnung machen? Also sollte man dann in buhl einfach doch die Solaranlage drin lassen?


    Gruss

    • Offizieller Beitrag

    Wenn keine Berücksichtigung Solaranlage in EKSt mehr stattfindet, entfällt sie dann auch als Grundlage für die Krankenkasse, oder muss man dann für die Krankenkasse eine Einnahmen Überschussrechnung machen?

    Das musst Du Deine Krankenkasse fragen und nicht in einem Steuerforum.

  • schon klar, ich wollte nur den Hintergrund erklären


    wenn buhl konsequent ist, programmiert sie Solar in den betroffenen Grenzen hart raus

    ich würde mir halt die Wahlmöglichkeit wünschen, die Gewinnermittlung drin zu lassen, ohne dass Gewinn/Verlust Solar bei Einkommenssteuer berücksichtig wird


    du meinst, ich bin im falschen Unterforum?

  • Das geht schon nicht, weil die Regelung für die Einkommensteuer gilt (wobei genau zu beachten ist, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde), aber bei der Umsatzsteuer gilt das nicht. Wenn du für die USt optiert hast und die 5 Jahre z. B. noch nicht um sind, musst du weiterhin für die Umsatzsteuer deine Umsätze zeigen.

  • was genau geht nicht?

    ich habe schon seit Jahren optiert


    oder nochmal anders gefragt, buhl fragt die Randbedingungen ab bzgl. Solar, .... würde feststellen , dass unrelevant für Einkommenssteuer ist und macht was?

    ich würde erwarten, dass die Einkommensart aus "selbssttändig" dann schlicht aus den buhl.Formularen wegfällt (es gibt keine andere selbstständige Tätigkeit)

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Jahressteuergesetz 2022 Solaranlage Entfall EKSt schon für 2022“ zu „Jahressteuergesetz 2022 Solaranlage Wegfall bei Einkommensteuer schon für 2022“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Dir ist bekannt, wann das ganze gesetzlich verankert wurde?


    2022-12-16 Jahessteuergesetz 2022.pdf


    Ansonsten solltest Du derartige Fragen an den Support richten. ;)

  • danke


    Nachfrage 1:

    wo bin ich hier eigentlich genau, ich dachte, dass ist hier irgendwas offizielles von buhl


    und so ein Button, der eine ganze Einnahmeklasse rausnimmt, oder von 2 Eingaben abhängig macht (die ja eigentlich aus den Vorjahren bekannt sind) sollte doch kein Hexenwerk sein



    Nachfrage 2:

    bin ich echt der einzige, der darauf wartet, wie, ob und wann das umgesetzt wird?

  • und so ein Button, der eine ganze Einnahmeklasse rausnimmt, oder von 2 Eingaben abhängig macht

    hallo beinand,


    Du denkst also das ist wie mit Legosteinen. Da ein gelber weg und dort ein schwarzer zusätzlich rein.

    Du bist sicher nicht der einzige den das angeht, betrifft.

    Auch Betrieb die Solaranlagen vertreiben und montieren hängen in der Luft, weil die Finanzbehörde oder wer auch immer noch keine Formulare und Kennzahlen heraus gebracht hat, damit der Lieferant, Handwrker dem Endabnehmer auch diese 0% auf der Rechnung ausweisen kann.

  • ok, das Impressum dieser Seite hat mich denken lassen, ich wäre tatsächlich bei buhl (tut es jetzt noch, aber egal)


    Impressum

    Buhl Data Service GmbH

    Am Siebertsweiher 3/5

    57290 Neunkirchen (Siegerland)

    Geschäftsführer: Moritz Buhl & Peter Glowick

    Handelsregister: AG Siegen HRB Nr. 3015

    USt.ID: DE126576356



    und ja, ich denke in Bausteinen, warum sollen Fälle bei denen alles klar ist darauf warten, dass auch die letzten Sonderfälle geklärt sind, aber ich warte, bzw. ich lösche einfach die Solaranlage aus steuer-web, und noch besser, ich brauche dann eigentlich keine Steuersoftware mehr ... horrido

  • und ja, ich denke in Bausteinen, warum sollen Fälle bei denen alles klar ist darauf warten, dass auch die letzten Sonderfälle geklärt sind

    Das liegt doch nicht an den Softwareanbietern, sondern am Gesetzgeber, der auf den letzten Drücker (Verkündung am 17.12.2022) ein Gesetz in Kraft setzt, aber die notwendigen Vorarbeiten (Vordrucke der Finanzverwaltung etc.) nicht vorhanden sind! Du wirst dich wie viele andere auch gedulden müssen.


    ich brauche dann eigentlich keine Steuersoftware mehr ... horrido

    Und deine Umsatzsteuer? Die fällt weiterhin an.

  • die Anlage ist aus 2012, ist bin seit Jahren ohne Umsatzsteuer ... deswegen könnte es ja so einfach sein, ich denke, das trifft massig Leute


    und nein, ich werde mich nicht gedulden müssen, für meinen Fall nehme ich eben wie schon geschrieben die Solaranlage einfach komplett raus, ich lösche sie sozusagen in den Eingabemasken


    eigentlich wollte ich nur darüber diskutieren, ob es Sinn machen könnte, dies nicht zu tun (z.B. um einfach weiter für sich selbst den Gewinn zu ermitteln usw.)