Ändert eine freiwillige Ausgleichszahlung wegen Rentenminderung die Höhe des „Rentenfreibetrages“?

  • Hallo,


    ändert eine freiwillige Ausgleichszahlung wegen Rentenminderung den „Rentenfreibetrag“, der ja ein feststehender prozentualer Betrag von der Bruttorente bei Renteneintritt ist?

    Ich meine, so etwas mal irgendwo gelesen zu haben…


    Konkret:

    Ich beziehe seit 2020 verminderte Altersrente mit 63 Jahren und habe in diesem Jahr eine Ausgleichszahlung geleistet, mit entsprechender Rentenerhöhung in der Folge.

    2023 werde ich eine weitere, letzte Zahlung leisten.


    Der „Rentenfreibetrag“ beträgt 2020: 20% von der damaligen Bruttorente (80% zu versteuern 2020).

    Dieser Betrag ist m.E. ja fix, die Summe bleibt lebenslang.


    Durch meine Ausgleichszahlungen erhöht sich ja meine Grundrente, die Erhöhung resultiert nicht aus Rentenerhöhungen.


    Jetzt müsste sich ja der „Rentenfreibetrag“ erhöhen?

    Falls ja, wie erfährt das Finanzamt davon und berücksichtigt das?


    Das Finanzamt ändert den „Rentenfreibetrag“ doch nicht aufgrund der Angabe der Ausgleichszahlung in der Steuererklärung?

  • Die Rentenversicherung meldet jedes Jahr die Beträge per Elster - du machst am besten den Abruf, um die Beträge zu sehen. Ab 28.2. des Folgejahres kann man alle Belege abrufen.

    Der Freibetrag erhöht sich - ist aber eine etwas komplexe Berechnung. Die Rentenversicherung macht das und meldet entsprechend.