Abweichende Rechnungszeiträume - Nebenkostenabrechnung/Frischwasser

  • Hallo alle miteinander,


    ich bin gerade dabei die Nebenkostenabrechnung für 2022 zu erstellen. Da es die erste Abrechnung allgemein und auch die erste mit WISO Vermieter ist, kommt zunächst mal eine Frage auf.

    Was ist zu tun mit abweichenden Leistungszeiträumen bzw. unbekannten Abrechnungssummen?


    Im speziellen geht es um Allgemeinstrom, Frischwasser und Abwasser. Diese werden vom lokalen Versorgungsunternehmen abgelesen und berechnet. Der Abrechnungzeitraum ist leider immer von Mai bis Mai. Als Abrechnungszeitraum für die Nebenkostenabrechnung habe ich allerdings 01.01. - 31.12.XY festgelegt. Daher fehlen mir beispielsweise für den Abrechnunszeitraum 2022 die oben erwähnten Kosten ab 28.05.22. Diese erhalte ich erst im Mai 2023 mit der nächsten Ablösung (29.05.22 - XY.05.2023).


    gibt es eine Möglichkeit das im Jahr 2023 für 2022 nach zu berechnen oder wie wird das am fairsten gelöst. Ich habe im Programm selbst keinen offensichtlichen Hinweis dazu finden können.


    Vielen Dank vorab!


    Grüße

  • Diese erhalte ich erst im Mai 2023 mit der nächsten Ablösung (29.05.22 - XY.05.2023).

    Dann ist es auch sinnvoll mit diesen Werten abzurechen und die Abrechnung auf Mai zu verschieben.

    Rechtlich auch keine bedenken, da bis 31.12.23 für 2022 abgerechnet werden kann.

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  • Diese erhalte ich erst im Mai 2023 mit der nächsten Ablösung (29.05.22 - XY.05.2023).

    Dann ist es auch sinnvoll mit diesen Werten abzurechen und die Abrechnung auf Mai zu verschieben.

    Rechtlich auch keine bedenken, da bis 31.12.23 für 2022 abgerechnet werden kann.

    danke für die fixe Antwort. In dem Fall wäre ein Abrechnungszeitraum 01.06.21-01.06.22 als Abrechnung für 2021 noch bis zum 31.12.22 möglich.


    Ansonsten würde ich für 2022 vom 01.06.22-01.06.23 abrechnen, und somit die erste Jahreshälfte in 2022 hintern rüber fallen lassen?!

  • In dem Fall wäre ein Abrechnungszeitraum 01.06.21-01.06.22

    Das geht nicht, denn das wäre ein Tag zuviel. Wenn du am 1.6. beginnst musst du am 31.5. des nächsten Jahres abschließen, aber ich gehe davon aus, dass der Vermieter dir das auch anzeigen würde, beim HV macht er das.



    Abrechnung für 2021 noch bis zum 31.12.22 möglich

    Das verstehe ich nicht, wenn du vom 1.6.21 - 31.5.22 abrechnen willst, dann kannst du bis zum 31.5.23 damit warten, dann MUSS es im Briefkasten der Mieter liegen.

  • Wird hier Gültigkeitszeitraum der Rechnung und Abrechnungszeitraum verwechselt ?

    Ich denke eher nicht. Mein Problem besteht ja darin, dass ich nicht passend zum Jahreswechsel die Rechnung der Stadtwerke bekomme sondern erst im Mai.

    Aber ich werde nun die NK-Abrechnung 2022 im Mai 2023 erstellen wenn alle Unterlagen vorhanden sind. Ich denke das ist das einfachste, auch wenn es ein bisschen komisch ist die Abrechnung erst so spät im Folgejahr zu erstellen