Mitteilungspflicht Energieverbrauch

  • Gibt es zu diesem Thema aktuelle Informationen?

    Warum sollte es aktuelle Informationen gaben, die sind doch bekannt, denke ich.


    Ich gehe davon aus, dass du die Energieberechnung im HV kennst, denn dort kann man auch die monatlichen Informationen abrufen. Einzigste Voraussetzung, du musst die monatlichen Werte manuell einpflegen.


    Leider ist das nicht so einfach, denn wer ermittelt die Werte. Die GDM=Gelddruckmaschinen=Messdienstleister bauen das ja so auf, dass die nur noch mittels Internet auf ihre Geräte schauen um dann die Verbrauchsinformationen zu generieren. Im Anschluss bekommt der Mieter eine Mail wo er den direkten Link zu seinem Bilanzbericht sich ansehen kann.


    Bei einer Hausverwaltung sieht das schon anders aus, denn wie sollen diese diese Meisterleistung bewerkstelligen. Der günstigste Fall wäre, einen Datensammler zu kaufen und dann monatlich die Objekte anfahren um auszulesen. Und danach, schön alle Werte manuell einpflegen.


    Und dann frage ich mich, wer will das jeden Monat wissen, da wurde ein Gesetz losgelassen, ohne den Bedarf zu ermitteln. Aber da müssen wir alle durch.

  • Also, ohne die Dienstleister ist das gar nicht zu bewältigen. Es kostet auch einen Obolus, umlegbar. Auch wenn die Mieter sich das per Handy angucken könnten (!), müssen sie sich dafür registrieren.


    Aktuell sieht es so aus, dass ein Teil der Mieter registriert ist, und ein Teil nicht. Den "Unregistrierten" wird ein pdf, welches die Dienstleister zum Download zur Verfügung stellen, von uns per E-Mail zugeschickt. Ein ziemlicher Aufwand also. Ob einer der Mieter dann entsprechend handelt und den Verbrauch reduziert? Ich bin mir da noch nicht sicher.

  • Den "Unregistrierten" wird ein pdf, welches die Dienstleister zum Download zur Verfügung stellen, von uns per E-Mail zugeschickt.

    Das heißt, ihr habt von allen Mietern mindestens die E-Mailadresse? Schön für Euch - es soll Mieter geben, die keine E-Mailadresse haben (oder diese nicht bekannt geben, denn es gibt keine Pflicht hierzu).

  • Es gibt aber trotzdem Mieter, zumindest bei uns, die keine E-Mailadresse haben (zum Beispiel ältere Mitmenschen). Wir haben betagte Mieter (teilweise über 90 Jahre, die ihr Leben lang keine E-Mailadresse hatten und teilweise nicht einmal einen Computer.

  • (zum Beispiel ältere Mitmenschen)

    Ich bin nun kein Jurist um das beurteilen zu können, doch was würde dagegen sprechen, bei den Mietern die kein Email / Internet haben, diese zu fragen, ob sie eine solche monatliche Energiebilanz wollen, denn damit, mit Erlaub, können viele doch im hohen Alter nichts anfangen und wollen das sicherlich auch nicht.


    Da würde ich die Miter fragen, ob sie dafür evtl. einer Gesamtjahresansicht zustimmen würden, die dann per Papier übergeben wird.

  • nein - im Streitfall (z.B. mit Kindern) ziehst du den Kürzeren, denn es ist eine Mitteilungspflicht, und im Gesetz gibt es keinen Paragraphen, der diese bei Zustimmung des Mieters aufheben würde.

  • Vielleicht hilft das weiter. Zitat aus dem Leitfaden des Umweltbundesamtes:


    In der Begründung zur HeizkostenV 2021, S. 22, wird erläutert, wie die Mitteilung der Heizinformation erfolgen kann: „Mitteilen der Informationen bedeutet, dass die Information den Nutzer unmittelbar erreicht, ohne dass er sie suchen muss. Dies kann in Papierform oder auf elektronischem Wege, etwa per E-Mail, geschehen. Informationen können auch über das Internet (und über Schnittstellen wie ein Webportal oder eine Smartphone-App) zur Verfügung gestellt werden, jedoch nur, wenn der Nutzer dann in irgendeiner Weise in den angegebenen Intervallen darüber unterrichtet wird, dass sie dort nun zur Verfügung stehen“.

  • Was aber doch nicht hilft, wenn die elektronischen Wege überhaupt nicht möglich sind! Diesen Text kenne ich zur Genüge - wir müssen per Brief monatlich versenden - schöne Erhöhung unserer Verwaltungskosten. Wenn ein Mieter keine E-Mail hat, hat er/sie in der Regel auch keinen Computer, mit dem auf ein Webportal zugegriffen werden kann.

    Ihr scheint alle das Glück zu haben, nur mit jungen internetaffinen Mietern in Euren Wohnungen korrespondieren zu müssen.

  • Du irrst dich - es ist eine Bringschuld! Auch wenn die Mieter das nicht wollen, du musst informieren. Sonst begehst du ein Pflichtversäumnis als Vermieter/Verwalter. Du musst jederzeit nachweisen können, dass du laufend informierst.

  • Mir ist die Problematik durchaus bewusst, wenn Mieter keinen Internetzugang haben, warum auch immer.

    Ich habe diesen Leitfaden noch nicht detailliert studiert, aber in obigem Ausschnitt steht nicht, dass sichergestellt werden muss ob ein Mieter Internetzugang hat (und beherrscht) bevor man die web-basierte Information bereitstellt ...

  • Es steht aber im Gesetz nichts, dass du auf elektronischem Wege informieren musst! Dem Gesetzgeber war - anders als den Schreibern dieser Richtlinie - sehr wohl bewusst, dass es eben durchaus nicht immer möglich ist, auf elektronischem Wege zu informieren. Webbasierte Informationen alleine reichen nicht aus - lies die amtlichen Stellungnahmen, nicht nur Richtlinien von Verbänden.

  • Ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren und bin für jede klare Info dankbar. In keiner Weise habe ich behauptet, dass auf einem elektronischen Weg informiert werden MUSS, sondern dass es erfolgen KANN. Ausserdem habe ich nicht aus einer Richtlinie eines Verbandes zitiert sondern aus diesem Leitfaden des Umweltbundesamtes

    Es wäre hilfreich, wenn Beiträge etwas sorgfältiger gelesen würden ;)