Hallo!
ich hab eine Immobilie angeschafft und möchte neben den Notar- und Grundbuchkosten die Besichtigungsfahrt mit einreichen. Das Programm lässt mich diese jedoch nicht zu den Anschaffungskosten hinzurechnen, da die Fahrt VOR Abschluss des Kaufvertrags liegt. Die Fahrt zum Notar am Kauftag lässt mich das Programm einrechnen.
Ich überlege das ganze dann als Werbungskosten anzusetzen, aber überall online steht, dass Fahrtkosten die mit dem Kauf der Immo zusammenhängen, eigentlich Anschaffungskosten sind. Ist das nicht korrekt bei der Besichtigungsfahrt?
Ich möchte diese aber nicht fälschlicherweise als Werbungskosten einreichen.
Gruß
TrumX