Anschaffungskosten Immobilie - Besichtigungsfahrt vor Abschluss Kauf - Programm verweigert

  • Hallo!

    ich hab eine Immobilie angeschafft und möchte neben den Notar- und Grundbuchkosten die Besichtigungsfahrt mit einreichen. Das Programm lässt mich diese jedoch nicht zu den Anschaffungskosten hinzurechnen, da die Fahrt VOR Abschluss des Kaufvertrags liegt. Die Fahrt zum Notar am Kauftag lässt mich das Programm einrechnen.

    Ich überlege das ganze dann als Werbungskosten anzusetzen, aber überall online steht, dass Fahrtkosten die mit dem Kauf der Immo zusammenhängen, eigentlich Anschaffungskosten sind. Ist das nicht korrekt bei der Besichtigungsfahrt?
    Ich möchte diese aber nicht fälschlicherweise als Werbungskosten einreichen.


    Gruß

    TrumX

  • Bei Anschaffungsnebenkosten lässt sich alles in Frage kommende unterbringen.

    Danke für die Antwort. Das Programm scheint das anders zu sehen, siehe Anhang.



    Kaufvertrag im Oktober, Besichtigungsfahrt im August. Wenn ich dieses bei Abeschreibung linear/degressiv->Anschaffungsnebenkosten eintrage, kommt die Fehlermeldung

  • Geht doch problemlos. ;)


    Ist das ein Insider-Scherz? ich verstehe nicht ganz. Du gibst einfach kein Datum ein, das umgeht nur das Problem. Gibt es einen Grund, warum das Programm das so macht?

    Wenn ich ein Datum für die Fahrt vor "Kaufdatum" eingebe, dann lässt es das Programm nicht zu. Ist das nun legitim oder nicht, ich bin kein Steuerberater. Normalerweise, wenn das Programm etwas nicht zulässt, ist es auch nicht zulässig.


    Fehler im Programm oder einfach nicht zulässig?

  • das ist doch nur eine HIlfstabelle für dich - die bekommt das Finanzamt überhaupt nicht gesandt!

  • das ist doch nur eine HIlfstabelle für dich - die bekommt das Finanzamt überhaupt nicht gesandt!

    Verstehe. Dennoch wundert mich, warum die Tabelle eine Fahrt vor Kauf nicht als Anschaffungskosten akzeptiert. Es könnte ja auch eine tatsächliche Regel dahinter stecken (Keine Ahnung, Besichtigungsfahrt gehört nicht zu Kauf sondern zu Werbungskosten)

    Das steht ja leider nirgendwo explizit.

    Dann hoffe ich jetzt einfach, dass ich es spezielles Datum eintrage und das für das Finanzamt okay ist.

  • Das Finanzamt sieht doch diese Tabelle überhaupt nicht!

    wie gesagt, das ist ein schwaches Argument. Natürlich mag da so sein, aber normalerweise denken sich die Programmierer und Steuerberater von Buhl ja etwas, wenn sie das Programm schreiben.


    Wenn sie sich also die Mühe machen, eine Fehlermeldung einzubauen, dann hat das normalerweise einen Sinn, auch wenn er leider nicht erklärt ist. Wenn ihr also sagt, das ist ein Fehler, dann nehm ich das so hin.


    Dumm ist es trotzdem

  • aber normalerweise denken sich die Programmierer und Steuerberater von Buhl ja etwas, wenn sie das Programm schreiben.

    Sie denken sich, dir die Arbeit zu erleichtern. Aber nirgends ist gesagt, dass du das Datum hier eingeben musst.

    Wenn sie sich also die Mühe machen, eine Fehlermeldung einzubauen, dann hat das normalerweise einen Sinn,

    ja - aus den Zeiten, als noch Belege eingereicht werden mussten. Diese sind aber passé und damit dienen die Tabellen "nur" noch der eigenen Information. Natürlich ist es unschön, dass solche Meldungen noch aufpoppen.

  • aber normalerweise denken sich die Programmierer und Steuerberater von Buhl ja etwas, wenn sie das Programm schreiben.

    Sie denken sich, dir die Arbeit zu erleichtern. Aber nirgends ist gesagt, dass du das Datum hier eingeben musst.

    Wenn sie sich also die Mühe machen, eine Fehlermeldung einzubauen, dann hat das normalerweise einen Sinn,

    ja - aus den Zeiten, als noch Belege eingereicht werden mussten. Diese sind aber passé und damit dienen die Tabellen "nur" noch der eigenen Information. Natürlich ist es unschön, dass solche Meldungen noch aufpoppen.


    Gut zu wissen. Wunderlich, dass nach X Jahren Benutzung von Tausenden, vielleicht Millionen Vermietern und Immokäufern, dieses Feld immer noch fehlerhaft ist :D

    Danke an alle für die Info

    • Offizieller Beitrag

    Gut zu wissen. Wunderlich, dass nach X Jahren Benutzung von Tausenden, vielleicht Millionen Vermietern und Immokäufern, dieses Feld immer noch fehlerhaft ist :D

    Es ist nicht fehlerhaft, wenn die Eingabe so durch das Elster-Modul der Finanzverwaltung zugelassen ist. ;)