Konto für Steuersoftware

  • Es gibt ein Konto "Aufwendungen für Lizenzen" - du kaufst ja keinen Programmcode (das wäre viel zu teuer), sondern ein Nutzungsrecht für ein Jahr.

  • Da finden die üblichen Suchmaschinen keine Antwort? Die finden doch eigentlich alles ...und wenn man zum Beispiel den Kontenrahmen mit angibt ...oder die Suchfunktion hier im Forum nutzt?

    Des weiteren ist es theoretisch eine Frage die Dir nur eine Steuerberater:in beantworten darf.

  • Dazu muss man aber wissen, welche Suchphrase man eingeben soll. ;) Sie dürfen mir glauben, dass ich die Suche bereits bemüht habe, Goolge und Forum!

    Ansonsten herzlichen Dank für die schnelle Hilfe. :)

  • Ich buche das auf 4931, weil das aus meiner Sicht eine klassische Anwendersoftware ist.

    Sie ist auch im rechtlichen Sinne zeitlich unbegrenzt. Auch wenn ich das jährlich Update nicht kaufe, kann ich die Software weiter nutzen. Sie wird mir dauerhaft überlassen.

    Falls ich etwas entscheidendes übersehen – bitte klärt mich auf. Dann aktiviere ich nach 17 Jahren doch noch das Konto 4964 ...

  • Falls ich etwas entscheidendes übersehen


    Auch wenn ich das jährlich Update nicht kaufe, kann ich die Software weiter nutzen. Sie wird mir dauerhaft überlassen.

    Ist wie bei den Filmserien auf DVD.

    Du kannst eine Folge kaufen und 100 mal ansehen. Möchtest Du die nächste Folge, musst Du zahlen.

    Bei Deiner Steuersoftware kannst Du 10 und mehr Jahre lang Deine Erfolge von z.B. 2020 ansehen, aber keine neuen z.B. 2022 buchen. Und wenn 2021 neue Verordnungen/Gesetze erlassen werden, brauchst eben doch ein Update.

    Oder?

  • Ist wie bei den Filmserien auf DVD.

    Du kannst eine Folge kaufen und 100 mal ansehen. Möchtest Du die nächste Folge, musst Du zahlen.

    Bei Deiner Steuersoftware kannst Du 10 und mehr Jahre lang Deine Erfolge von z.B. 2020 ansehen, aber keine neuen z.B. 2022 buchen. Und wenn 2021 neue Verordnungen/Gesetze erlassen werden, brauchst eben doch ein Update.

    Oder?

    Oben steht ja "zeitlich befristete Überlassung von Rechten"


    Die DVD kann ich umbegrenzt oft anschauen – keine zeitliche Begrenzung.

    Auch meine Buhl-Software hat keine zeitliche Begrenzung.

    Ob bei den Juristen das jährlich Update bei WISO als Lizenzerweiterung gilt – oder als neue Lizenz – weiß ich leider nicht. Ich weiß aber, dass ich die vorherige Lizenz unbegrenzt nutzen kann (wenn auch sinnlos).


    Ein zeitlich Befristung hat ein Adobe-Abo. Wenn das Abo endet, läuft auch die Software nicht mehr.


    Meine ich.

  • "zeitlich befristete Überlassung von Rechten"

    richtig, weil: Du z.B. mit Steuer:Sparbuch 2022 zwar 5 Erklärungen abgeben kannst, aber eben nicht verteilt auf 5 Jahre, weil dann eben die Lizenzfrist "für das Steuerjahr 2021 abgelaufen ist. Oder anders. Warum heißt es WISO mein Geld 365? doch nicht weil die Lizenz 365 Monate/Jahre gilt.

    Hast Du Dir schon einmal die Lizenzbedingungen und die rechtlichen Hinweise Deiner Programme angesehen?

    Ein zeitlich Befristung hat ein Adobe-Abo. Wenn das Abo endet, läuft auch die Software nicht mehr.

    Weil das Programm nicht an die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gebunden ist.

    Du schreibst in einem Buchhaltungssoftware-thread und nicht in einem Bild/textfälschungbearbeitungsforum

  • Hast Du Dir schon einmal die Lizenzbedingungen und die rechtlichen Hinweise Deiner Programme angesehen?

    Klar:

    Nutzungsrechte:

    Die Buhl Data Service GmbH räumt Ihnen Nutzungsrechte für alle Leistungen ... inkl.der

    zeitlich unbegrenzten Softwarenutzung ein.

    Der "Zweck" ist natürlich eingeschränkt auf das betreffenden Wirtschaftsjahr (und ggf. Vorjahre). Das verstehe ich jedoch nicht im Sinne des Konto 4964.

    Der nächste sagt, das seien sinngemäß immer Updates und bucht auf 4806.

    Ich nehme 4931, weil ich jedes Jahr eine neue zeitlich unbegrenzte Softwarelizenz bekomme – und die alte sogar verkaufen könnte (wäre sie nicht im Kundenkonto registriert).


    Ich weiß nicht, ob es dazu eine absolute Wahrheit gibt. Wenn das der einige Punkt ist, an dem ein eventueller Prüfer das Diskutieren anfängt, kann ich damit leben.

  • nein - die Lizenz gilt ein Jahr und ist damit auch rechtlich zeitlich begrenzt. Und 4931 ist schon wegen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschrift falsch - Lizenzgebühren gehören nämlich zu den "Mieten" für bewegliche Sachen. Was ist denn 4931 für ein Konto? Im Standard gibt es das nicht. Und als Kopie von Bürobedarf? Etwas sehr herbeigeholt. Bei unbegrenzter Nutzung müsstest du aktivieren und nicht in den Aufwand nehmen - das widerspricht sich diametral.

  • nein - die Lizenz gilt ein Jahr und ist damit auch rechtlich zeitlich begrenzt.

    Das ist mir wirklich neu, aber OK.


    Ist das die rein steuerliche Sicht? Unabhängig von dem, was der Softwareanbieter schreibt?

    Und 4931 ist schon wegen der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschrift falsch - Lizenzgebühren gehören nämlich zu den "Mieten" für bewegliche Sachen. Was ist denn 4931 für ein Konto?

    Das Konto heißt bei mir "PC-Bedarf-/Software". Wo das her kommt, weiß ich nicht mehr. Ich sehe auch, dass es da Konto in der jungfräulichen EÜR 2023-Installation nicht gibt.

    Ich muss jetzt mal prüfen, was ich da 2022 alles draufgebucht habe, das kann ich noch korrigieren ... ich habe mehrere Software, die ich jährlich verlängere – zwar alles jeweils im ein- bis zweistelligen €-Bereich, aber ich wollte es schon richtig machen.

    Danke für den Anstoß @Neuling50
    Und auch für das Diskutieren lavender

  • ich habe mehrere Software, die ich jährlich verlängere – zwar alles jeweils im ein- bis zweistelligen €-Bereich,

    Wartungskosten Hard & Software > 4806

    fehlt noch Trivialsoftware

    Software bis Netto 250,-- gilt als sofort abschreibbares GwG SKR03 4855

    darüber = Anlagegut 0027 AfA-dauer 5 Jahre

  • Sofort abschreibbar aber nur dann, wenn es dauerhaft dem Betrieb dienen soll, also eine Lizenz für mehr als ein Jahr erworben wird! Was in der Frage nicht der Fall ist und daher auch nicht angewandt werden kann, ebensowenig der HInweis auf Aktivierung (das kommt relativ selten vor, weil es meistens dann Implementierungs- und Anpassungskosten sind wie z.B. bei SAP notwendig, die oft in 5- bis 6-stellige Größenordnungen kommen.

    4806 wird nicht bemängelt, wenn man keine Gewerbesteuer zahlen muss - sonst ist es definitiv falsch!