Dienstwagen Wechsel auf Fahrtenbuch trotz 15% Zuschuss des Arbeitgebers für Fahrten Wohnung Arbeit

  • Guten Morgen,


    ich habe nach ausführlicher Suche im Forum leider die Antwort auf meine Frage nicht gefunden. Vielleicht bin ich über die tagelange Suche der Antwort aber auch etwas "betriebsblind" geworden ;)

    Ich bin etwas hinterher mit meiner Steuererklärung für 2021 daher würde ich mich über eine rasche Klärung sehr freuen, meine Frist läuft bis zum 20.12.2022...


    Zur Frage meinerseits:

    Laut meinem Überlassungsvertrag für den Dienstwagen und Lohnabrechnung wird 1% des Bruttolistenpreises meinem Bruttolohn hinzugerechnet und versteuert. Alle "weiteren steuerlichen Aspekte" werden lt. Vertrag von meinem Arbeitgeber übernommen.

    Des Weiteren zahlt mein Arbeitgeber für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte einen 15% Pauschal-Zuschuss.

    Für das Jahr 2021 habe ich nun erstmalig Fahrtenbuch geführt. Ich fahre ca. 40.000 km im Jahr, davon ca. 5.000 privat mit meinem Dienstwagen. Die einfache Entfernung Wohnsitz zu meiner 1. Tätigkeitsstätte beträgt 76 km. Die Bescheinigung meines Arbeitgebers über die tatsächlichen Kosten für das Jahr 2021 liegt mir vor und die Auswertung des Fahrtenbuchs (Kilometer privat / Fahrt zur Arbeit / Dienstfahrt) ebenfalls. Das Löschen der Entfernungspauschale (war aus dem vorherigen Jahr übernommen worden) und Einpflegen der IST-Daten laut Bescheinigung im Bereich der Lohnsteuerbescheinigungen (Änderung der Besteuerung Privatfahrten) ergab einen deutlich höheren Erstattungsbetrag.


    Nun die Fragen:


    1.) Habe ich den Wechsel auf Fahrtenbuch richtig durchgeführt?

    2.) Steht mir eine Berechnung der Privatfahrten Wohnung/Arbeit und sonstige Privatfahrten nach IST-Kosten überhaupt zu (--> 15% Pauschal-Zuschuss AG)?

    3.) In den geänderten Angaben zur Besteuerung des Dienstwagen kann ich nur die Gesamt-Kilometer, Privatfahrten und Wege Wohnung/Arbeit erfassen.
    Was ist mit den weiteren Dienstfahrten in 2021? Trage ich die "ganz normal" unter Dienstreisen ein?


    Ich habe die letzten Tage versucht, mich "schlau zu lesen" aber das Ergebnis war ernüchternd. Macht ein Wechsel auf Fahrtenbuch überhaupt Sinn? Der Wert der zu erwartenden Steuererstattung sagt zur Zeit ein deutliches JA. Aber ist dies auch korrekt oder habe ich falsche Angaben gemacht?


    Es wäre klasse, wenn mir jemand etwas Licht ans Fahrrad machen würde ;)


    Gruß


    Jim

  • 1. das können wir anhand deiner Angaben nicht prüfen, denn du sagst ja nicht, wie du den Wechsel eingegeben hast. Welche Einträge wurden denn hier getätigt?

    2. hängt davon ab, ob dir überhaupt Aufwendungen in steuerlich wirksamer Höhe entstanden sind. Die Privatfahrten sind durch die 1%-Regelung abgedeckt und steuerlich nicht wirksam. Die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte sind in Höhe von 30 Eurocent je Entfernungskilometer abzüglich der Erstattung durch den Arbeitgeber maximal abzugsfähig. Wobei auch noch zu beachten ist, wie der Arbeitgeber denn diese gesondert zu berechnende Kilometer in der Abrechnung berücksichtigt hat.

    3. Dienstfahrten sind doch keine Aufwendungen für dich - dafür hast du doch den Dienstwagen. Die Kosten hierfür trägt dein Arbeitgeber, nicht du.

  • Moin nochmal,

    danke an Neuling50 für die schnelle Antwort!


    zu 1.:

    Ich habe im Bereich der Lohnsteuerbescheinigung unter "Weitere Angaben" den Schieberegler "Sollen die Privatfahrten m. d. Dienstwagen anders [...] besteuert werden auf "Ja" gesetzt. Dann die Eingaben entsprechend Screenshot 1 und 2 gemacht.

    Im Bereich der Ausgaben (Werbungskosten) habe ich die "Wege zur Arbeit" gelöscht (sie waren aus der Datenübernahme 2020 eingetragen worden). Dort steht jetzt der Inhalt aus Screenshot3.


    zu 2.:

    Ist es nicht so, dass die Wege zur 1. Tätigkeitsstrecke auch als Privatfahrt zählen (neben den "reinen" Privatfahrten)? Diese sind ja mit der 1%-Regelung pauschal besteuert worden. Ich dachte, über das Fahrtenbuch und die Bescheinigung meiner Firma über die tatsächlichen IST-Kosten meines Fahrzeugs wird der "tatsächliche Kilometersatz" nach Fahrtenbuch-Ansatz berechnet. Der Firmenwagen-Vergleichsrechner in WISO wirft mir dies zumindest so aus (Screenshot 4 und 5). In meinen Gehaltsabrechnungen tauchen zum Dienstwagen 2 Positionen auf, die meinem Bruttogehalt aufgeschlagen werden. Zum Einen "Dienstwagen Privatnutzung" und zum Anderen "Fahrten Wo.-Arb. 15% Pausch-AG"


    zu 3.:

    OK, die reinen "Dienstfahrten" erfasse ich nicht. Ich dachte ähnlich wie beim Fahrtenbuch besteht dann Pflicht zur vollständigen lückenlosen Dokumentation

    aller gefahrenen Kilometer.


    Ich hoffe, die Angaben reichen? Ich denke für 2022 werde ich dann mal einen Steuerberater aufsuchen...


    Besten Dank schon einmal!

  • Mir kommen die von dir getragenen Nutzungsentgelte komisch vor. Das kann eigentlich nicht stimmen, denn dein Arbeitgeber hat doch Zuzahlungen geleistet, nicht du!

    Du hast die Frage, ob die Arbeitgeberleistung als Arbeitslohn behandelt werden soll, verneint. Das ist m. E. nach hier falsch, da der Kostenansatz gewählt wird und du die Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte nicht angegeben hast. Das dürfte die hohe Erstattung erklären. Die Arbeitgeberleistung ist hier wieder zu addieren - genau kann und darf dies aber nur eine zur Steuerberatung befugte Person/Gesellschaft/Verein sagen.

  • Danke nochmals für die schnelle Antwort!


    Die Arbeitgeberleistung wird aber doch berücksichtigt. Im Screenshot 2 werden ganz unten die 4.104 € (aus Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung) geleistete pauschal versteuerte Leistung abgezogen.

    Wie der Korrekturbetrag insgesamt (9.719,11€) ermittelt wird erschließt sich mir aber nicht.

    Die Zuzahlung des AN, also ich, rührt aus einer geringfügig überschrittenen Leasingrate die mir zugestanden wird. Das Delta dafür trage ich monatlich. Aufs Jahr hochgerechnet waren dies eben die 345,96 €.

    Im Screenshot 6 ist nochmals die Verringerung meines Arbeitslohnes um den Korrekturbetrag angehängt.


    Die Frage, ob die Arbeitgeberleistung als Arbeitslohn behandelt werden soll muss ich doch verneinen da er in Abzug bei den tatsächlichen Kosten gebracht wird???


    Mir ist bewusst, dass Ihre Informationen eigentlich ein Steuerberater geben muss. Genau dies werde ich für 2022 auch tun. Nur hilft es mir jetzt für 2021 leider nicht da zu knapp. Vielen Dank auf jeden Fall für Ihre Zeit und Bemühungen, meine Fragen zu bearbeiten!

  • Du willst also doppelt profitieren - Abzug bei den Kosten (Deckelung dadurch niedriger) und zusätzlich keine Hinzurechnung bei deinen Einkünften. Das ist m. E. nach nicht möglich - aber, wie gesagt, sprich mit jemanden, der zur steuerlichen Beratung befugt ist.

  • Nein, doppelt profitieren möchte ich nicht und definitiv keine falschen Angaben machen. Mir erschließt sich dieses Thema nur nicht...Bislang war es über Wiso mit der Pendlerpauschale überhaupt kein Problem. Aber das übersteigt meinen Horizont und Verständnis. Werde wohl einen Steuerberatung dazu befragen müssen und eben ein evtl. Verspätungszuschlag in Kauf nehmen müssen. Hätte mich ja auch eher darum kümmern können.

    Trotzdem vielen Dank!

  • Du kannst auch zu einem Lohnsteuerhilfeverein - das ist in der Regel preisgünstiger. Die Steuerberater nehmen zur Zeit auch häufig keine neuen Mandate mehr an.

  • Des Weiteren zahlt mein Arbeitgeber für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte einen 15% Pauschal-Zuschuss.

    Bist Du sicher, dass dein AG nicht pauschal 15% Versteuerung vornimmt? Dann hättest Du gar keinen Anspruch mehr, müsstet Du die erhaltenen pauschal versteurten AG-Leistungen ja gegenrechnen wenn DU die Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit als Werbungskosten ansetzt.

    Das könnte auch erklären, warum extreme Abweichungen zustande kommen.


    Grüße Batida

    2 Mal editiert, zuletzt von batida2000 () aus folgendem Grund: Inhaltlich präzisiert.

  • Leider kam von JimPansen keine Rückmeldung mehr.
    Da mich das Thema aber auch interessiert, stelle ich hier noch einmal die Frage, wie man das in WISO abbilden kann?


    Es heißt ja


    "Die pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen sind jeweils in der Steuererklärung auf die Werbungskosten der Betroffenen anzurechnen." (Haufe Formulierung)


    bzw. im amtlichen Lohnsteuer Handbuch S 2371 (2020):


    "Die nach Satz 2 pauschal besteuerten Bezüge mindern die nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und Absatz 2 abziehbaren Werbungskosten; sie bleiben bei der Anwendung des § 40a Absatz 1 bis 4 außer Ansatz."


    An welcher Stelle sagt man WISO das denn ? Gibt man die Entfernungskilometer in den Werbungskosten normal ein und durch den Eintrag in Zeile 18 der Jahresmeldung "verrechnet" WISO dann die Beträge (pauschal besteuerte AG-Leistung) ?


    Habe da leider nichts in der Programmhilfe gefunden zu dem Thema.


    Grüße


    Batida