Hallo,
ich möchte gerne ein ausländisches Promotions-Stipendium korrekt angeben. Das Stipendium kommt von einer US amerikanischen Universität und fällt damit unter das Doppelbesteuerungsabkommen DBA USA 20(3). Wohnsitz ist aktuell wieder in Deutschland.
Nach meinem Verständnis würde ich das Stipendium unter folgender Kategorie angeben:
"Andere Einnahmen" > "ausländische Einkünfte" > "steuerfreie ausländische Einkünfte"
Hier kann ich allerdings unter "Einkunftsart" nur §13-23 ESTG angeben, ich denke aber nur §3 (44) ESTG wäre korrekt.
(Aus der gegebenen Auswahl am ehesten vielleicht §18 "Selbstständige Arbeit" oder §22 "sonstige Einkünfte", aber beides ist m.E. nicht wirklich richtig?)
Ich hatte gehofft mit der Desktop Software im Formular-Modus die Eingabe sozusagen händisch vornehmen zu können, leider werde ich auch im Formular-Modus (1. Anlage AUS, Seite 2 Zeile 36) bei diesem Punkt nur in oben erwähntes Auswahl-Menü geleitet.
Hat jemand hierzu eine Lösung? Oder bin ich mit meiner Eingabe komplett an der falschen Stelle?
Vielen Dank und herzliche Grüße!
PS: Ich habe die bisherigen Forenbeiträge zu Stipendien und §3 gesehen, bin dort aber auf keine Lösung gestoßen. Der Unterschied ist, dass in meinem Fall eigentlich keine selbstständige Tätigkeit vorliegt, unter der ich das Stipendium in Zeile 92 in der Anlage EÜR verbuchen könnte.